PROSA LMU

Sie absolvieren einen akademischen Auslandsaufenthalt? Als Studierende und Promovierende der LMU haben Sie die Möglichkeit, sich für das LMU-eigene Auslandsstipendium PROSA zu bewerben.

Das Auslandsstipendienprogramm PROSALMU wird aus Mitteln des DAAD (Promos) und der Bayerischen Staatsregierung (Internationalisierungsmittel) finanziert und richtet sich ausschließlich an immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende der LMU.

Befinden Sie sich in der Promotionsphase, ist eine Bewerbung nur möglich, wenn eine entsprechende Bewerbung beim DAAD bereits abgelehnt wurde oder nicht möglich ist. Diese Einschränkung gilt nicht für medizinische Promotionen.

Was fördern wir?

Neben den klassischen Studienaufenthalten von bis zu zwei Semestern fördern wir auch kürzere Aufenthalte (etwa für Abschlussarbeiten, Famulaturen, PJ-Tertiale oder Forschungsaufenthalte).

Abschlussarbeiten im europäischen Ausland können unter Umständen über die Erasmus-Programme gefördert werden. Bitte wenden Sie sich zunächst an den Career Service.

Da die Zuständigkeit für Praktikumsförderungen im Ausland von verschiedenen Faktoren wie der Praktikumsart und -dauer oder Ihrem Studienfach abhängt, beachten Sie bitte den Praktikumswegweiser (innerhalb der EU) (PDF, 41 KB) bzw. den Praktikumswegweiser (außerhalb der EU) (PDF, 65 KB) und richten Sie Ihre Bewerbung an die für Sie zuständige Stelle.

Praktika in Europa (einschließlich voller PJ-Tertiale) werden im Regelfall über die Erasmus-Programme gefördert. Bitte wenden Sie sich zunächst an den Career Service.

Sprachkurse für Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch fördern wir grundsätzlich nicht. Andere Sprachkurse fördern wir nur bei akademisch begründeter Relevanz. Sprachkurse müssen an einer Hochschule angeboten werden und müssen mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche beinhalten.

Die Teilnahme an Fachkursen oder Summer Schools, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, können weltweit gefördert werden.

Bei Exkursionen können wir keine Einzelpersonen fördern. Hier muss der leitende Dozent einen Antrag auf Förderung einer Studienreise einreichen.

Studienreisen ins Ausland (fünf bis zwölf Tage) können weltweit gefördert werden. Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch Veranstaltungen im Hochschulbereich. Gleichzeitig soll die Begegnung mit einheimischen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen beitragen und ein landeskundlicher Einblick in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben gewonnen werden.

Für Studienreisen erhalten Studierende eine Pauschale pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten. Sie beträgt für die EU-Staaten, Norwegen, Schweiz, Island, Lichtenstein und die Türkei 30 Euro und für die übrigen Länder 45 Euro. Für Studienreisen in den EU-Raum kann eine Gruppenförderung von bis zu 2.000 Euro beantragt werden, für Reisen zu Zielen außerhalb des EU-Raums von bis zu 4.000 Euro.

Die Förderung einer Studienreise kann nur zentral über das veranstaltende Institut der LMU für alle Teilnehmer beantragt werden. Ein Antrag ist jederzeit – allerdings nicht rückwirkend – möglich.

Das Antragsformular erhalten Sie bei Dr. Harald David:

Telefon: +49 89 2180-3720
E-Mail: harald.david@lmu.de

Was fördern wir nicht?

  • Rückwirkende Bewerbungen
  • Aufenthalte, die nach Abzug der zweimonatigen Bearbeitungsfrist (gerechnet ab Einreichung einer vollständigen Bewerbung) weniger als einen Monat dauern
  • Konferenzteilnahmen jeder Art
  • Sprachkurse für Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch
  • Sprachkurse, die nicht an Hochschulen stattfinden

PROSA LMU und Austausch

Ein Erasmus-Platz schließt eine zusätzliche Förderung durch PROSALMU aus. Wenn Sie sich beim Referat Internationale Angelegenheiten für fächerübergreifende Austausche über LMUexchange bewerben, können Sie sich im Rahmen dieser Bewerbung auch für PROSALMU bewerben. Eine separate PROSALMU-Bewerbung ist nicht nötig. Es gibt keine Garantie, dass Sie zusätzlich zu einem Austauschplatz auch eine PROSALMU-Förderung erhalten. Es handelt sich hier um zwei völlig getrennte Bewertungsvorgänge.

Wenn Sie im Fachbereich einen Austauschplatz erhalten haben, dann können Sie sich bei uns für eine PROSALMU-Förderung bewerben. Ihre Austauschbewerbung im Fachbereich gilt NICHT als PROSALMU-Bewerbung. In diesem Fall handelt es sich um eine völlig eigenständige Bewerbung und Sie müssen die gleichen Unterlagen wie alle anderen Bewerber auch einreichen. Allerdings können Sie sich sofort nach der Zusage im Fachbereich bewerben (empfehlenswert!), eine Zusage der Gastuniversität ist nicht erforderlich. Uns genügt der Nachweis der Fachbereichszusage.

Wen und wie fördern wir?

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts an der LMU immatrikuliert.
  • Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Hochschulsemester (Ihr erstes Mastersemester ist das siebte Hochschulsemester).

Wir fördern Reise- und Lebenshaltungskosten auf der Basis von Pauschalen, die von den Geldgebern vorgeschrieben sind und von uns nicht geändert werden können. Studien-, Kurs-, Visums-, Tagungs- oder sonstige Gebühren können wir nicht unterstützen. Die Höhe der Förderung hängt vom Ergebnis des Bewerbungsverfahrens ab. Je besser die Bewertung der Bewerbung ausfällt, umso höher ist die Förderung. So kann die Förderung eines dreimonatigen Aufenthalts an einer kalifornischen Hochschule zwischen 900 Euro und 2.425 Euro liegen. Es ist also immer ratsam, sich nach verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten umzusehen. Die tatsächlich anfallenden Kosten haben keinerlei Auswirkung auf die Höhe der zugesagten Förderung.

Wenn ein Auslandsaufenthalt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits angetreten wurde, wird nur der Zeitraum gefördert, der nach Abzug einer nicht förderbaren Bearbeitungszeit von zwei Monaten nach Eingang einer vollständigen Bewerbung übrig bleibt. Wenn Sie also z.B. am 10. Mai eine Bewerbung für die Förderung eines Aufenthaltes vom 1. Januar bis 31. Dezember einreichen, kann nur der Zeitraum Juli bis Dezember gefördert werden.

Achtung: Für 2025 sind wir von massiven Mittelkürzungen betroffen, die im Vergleich zu 2023 einen Verlust von 60% der Fördermittel zur Folge haben.

Dies bedeutet:

  • Nur die allerbesten Bewerbungen (max. 3-5%) können eine Reisekostenpauschale und eine Monatspauschale für Lebenshaltungskosten erhalten.
  • Alle anderen Förderungen werden entweder aus einer Reisekostenpauschale oder einem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten bestehen.
  • Die Förderquote wird voraussichtlich von ca. 50% aller eingereichten Bewerbungen auf unter 20% fallen.

Sie können PROSALMU auf jeden Fall mit Fördermitteln aus privaten Quellen kombinieren.

Unter Umständen können Sie PROSALMU auch mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Geldern zumindest teilweise kombinieren. Wir prüfen jeden Einzelfall auf diese Möglichkeit und informieren Sie entsprechend. Unter keinen Umständen können Sie ein PROSALMU-Stipendium mit einem Erasmus-Stipendium, einem DAAD-Stipendium oder einem Fulbright-Vollstipendium kombinieren. Eine Kombination mit einem Fulbright-Reisestipendium ist möglich.

Haben Sie Anspruch auf Auslandsbafög, so müssen Sie diesen auf jeden Fall nutzen. Eine zusätzliche Teilförderung über PROSALMU ist in diesem Fall möglich.

Übersteigt die Kombination möglicher Fördermittel und/oder eines Praktikumsentgelts den Wert eines DAAD-Jahresstipendiums, können wir Sie leider nicht zusätzlich fördern.

Haben Sie die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt durch ein Begabtenförderwerk fördern zu lassen, müssen Sie diese Förderung in jedem Fall vorrangig nutzen. Wenn Sie einen bestehenden Anspruch nicht nutzen, können Sie auch keine Förderung über PROSALMU beantragen. Sie können PROSALMU unter Umständen mit Fördermitteln Ihres Begabtenförderungswerks kombinieren. Dies ist der Fall, wenn eine Förderung nur einzelne Aspekte eines Auslandsaufenthalts betrifft (z. B. Studiengebühren, Reise- oder Lebenshaltungskosten) oder die Förderung weit unter den aus Mitteln von PROSALMU bezahlten Pauschalen liegt.

Die doppelte Förderung eines bestimmten Zwecks (also z.B. der Bezug von zwei Förderungen für Lebenshaltungskosten) aus öffentlichen Mitteln ist verboten. Auch eine „Aufstockung“ einer bereits bestehenden Förderung (im Sinne einer Angleichung der Monatsraten Ihres Förderwerkes an eine höhere PROSALMU-Pauschale) ist nicht möglich, da wir Pauschalen nur als Ganzes vergeben dürfen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie bereits eine Förderung beziehen, sollten Sie sich vor einer PROSALMU-Bewerbung erkundigen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, eine zusätzliche Förderung aus öffentlichen Mitteln in Anspruch zu nehmen.

Mehrfachbewerbungen sind möglich. Die maximale Förderdauer im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiengangs beträgt ein Jahr, bei Staatsexamen 1,5 Jahre.

Haben Sie für einen Auslandsaufenthalt eine Absage von PROSALMU erhalten, dann können Sie sich für diesen Aufenthalt nicht nochmals bewerben. Sie haben aber die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen anderen Aufenthalt zu bewerben.

Es kommt immer wieder vor, dass sich mehrere Studierende für ein gemeinsames Auslandsprojekt bewerben. Beispielhafte Fälle wären, dass mehrere Studierende gemeinsam an einem Forschungsprojekt arbeiten oder als Gruppe ein Praktikum absolvieren, und daher auch gemeinsam ins Ausland möchten. Das ist grundsätzlich möglich, es gilt aber zu berücksichtigen, dass PROSALMU ein Förderinstrument für Individualbewerbungen ist. Auch wenn sich mehrere Bewerbungen auf das gleiche Projekt beziehen, wird jede Bewerbung individuell bewertet. Es kann also durchaus sein, dass Förderzusagen, die sich auf ein und dasselbe Projekt beziehen, unterschiedlich hoch ausfallen oder manche Personen gar nicht gefördert werden können, während andere eine Zusage erhalten.

Gehört der Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben, zur LMU, können Sie sich für die PROSA-Förderung bewerben.

Als Doktorandin bzw. Doktorand können Sie sich nur bewerben, wenn eine entsprechende Bewerbung beim DAAD per Ablehnungsschreiben abgelehnt wurde oder eine Bewerbung nachweislich nicht möglich war. Promotionen im Rahmen des Medizin- oder Tiermedizinstudiums gelten nicht als Promotionsstudiengänge, Sie können sich also ohne vorherige Bewerbung beim DAAD um ein PROSALMU-Stipendium bewerben.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung und für den gesamten Aufenthaltszeitraum an der LMU immatrikuliert sein.

Haben Sie eine E13-Stelle (>30 %), die auch während des Auslandsaufenthalts weiterläuft, können wir Sie leider nicht fördern.

Wie entscheiden wir?

Mit Abstand wichtigstes Kriterium (36%) ist die akademische Begründung (Motivationsschreiben) für das von Ihnen geplante Vorhaben.

Die akademische Qualifikation wird über die Bewertung der Noten, der beiden Gutachten sowie der Sprachkenntnisse gewichtet. Insgesamt macht dieser Bereich 45% der Bewertung aus.

Ehrenamtliches Engagement sowie ein vielseitiger Lebenslauf sind weitere Bewertungskriterien (18%).

Über die Förderung durch PROSALMU entscheiden zwei Beschäftigte des Referats Internationale Angelegenheiten auf Grundlage aller Bewerbungskomponenten. Weichen die beiden Bewertungen weit voneinander ab oder ist die Bewerbung knapp gescheitert, wird eine dritte Bewertung eingeholt. In diesem Fall berücksichtigen wir die zwei besten Beurteilungen.

Wir treffen die Entscheidung in der Regel bis zum Ende des Monats, in dem eine Bewerbung vollständig eingereicht wurde. Bei Bewerbungen, die im August (Urlaubszeit) oder zwischen November und Januar (Austauschbewerbungen) eingereicht werden, müssen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ablehnungen nicht begründet werden können.

Bewerbungsunterlagen

Das Online-Bewerbungsformular finden Sie hier.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich nur auf die Förderlinien Studienaufenthalte, wissenschaftliche Praktika, Fach- und Sprachkurse.

Für die Bewerbung für ein Praktikum prüfen Sie bitte über den Wegweiser (PDF, 212 KB), welche Ansprechperson für das geplante Praktikum zuständig ist.

Für Studienreisen (Gruppenreisen) können Sie sich nicht individuell bewerben. Informationen für Institute der LMU finden Sie im zugriffsgeschützten Serviceportal.

  • Das Motivationsschreiben ist die inhaltliche Darstellung und akademische Begründung des Vorhabens.
  • Bei PROSALMU macht das Motivationsschreiben rund ein Drittel der Bewertung aus.
  • Sie sollten die Gründe für die Wahl Ihres Zielorts bzw. Ihrer Zieleinrichtung sowie den Inhalt des Vorhabens darlegen und den Zusammenhang mit Ihrem bisherigen und weiteren Studium herstellen (ohne dabei in eine Nacherzählung des Lebenslaufs zu verfallen).
  • Allgemeinplätze wie „anderes Gesundheits-/Studiensystem/Arbeitsumfeld kennenlernen“, „Auslandserfahrung sammeln“, „interkulturelle Kompetenz stärken“, „Sprachkenntnisse verbessern“, „aufgrund der Globalisierung unbedingt notwendig“ sind viel zu pauschal und dementsprechend wenig hilfreich.
  • Verzichten Sie auf Briefkopf, Anrede, Schlussformel.
  • Das Motivationsschreiben darf max. 1 Seite lang sein.
  • Sprache: Deutsch oder Englisch

Sie benötigen zwei akademische Gutachten von unterschiedlichen Personen.

Ein Gutachten besteht aus jeweils:

Sollte die begutachtende Person das Gutachten nicht an Sie aushändigen wollen, kann sie dieses auch direkt an uns schicken (vorzugsweise an harald.david@lmu.de).

Ein Gutachten sollte Auskunft über folgende Fragen geben:

  • Woher und wie gut kennt Sie die Gutachterin bzw. der Gutachter?
  • Wie schätzt die begutachtende Person Sie gegenüber anderen Studierenden ein?
  • Wie beurteilt die begutachtende Person das Vorhaben?

Gutachten verfassen können:

  • alle an der LMU fest angestellten Dozentinnen und Dozenten, beginnend bei noch nicht promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • ehemalige LMU-Dozentinnen und -Dozenten, die zum Zeitpunkt der Abfassung des Gutachtens nicht mehr an der LMU beschäftigt sind
  • Gastdozentinnen und -dozenten
  • Dozentinnen und Dozenten der zuvor besuchten Hochschule, wenn Sie sich im ersten Fachsemester an der LMU befinden.

Entscheidend für die Wahl einer Gutachterin bzw. eines Gutachters sollte sein, dass die gewählte Person tatsächlich fundierte Aussagen über Sie machen kann.

Keine Gutachten werden akzeptiert von:

  • Lehrerinnen und Lehrern
  • Praktikumsbetreuerinnen und -betreuern, es sei denn, es handelt sich um Forschungspraktika.

Bei Aufenthalten im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten oder bei einer Dissertation muss ein Gutachten der Betreuerin bzw. vom Betreuer der Arbeit stammen.

Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt zu einer potentiellen Gutachterin bzw. einem potentiellen Gutachter haben, dann schreiben Sie die Person an, beschreiben Sie Ihr Vorhaben, fügen Sie Lebenslauf und aktuelle Notenübersichten an und kündigen Sie Ihr Kommen für eine der nächsten Sprechstunden an. Auf diese Weise ist Ihr Gegenüber vorbereitet und kann unter Umständen auch gleich signalisieren, dass ein Gutachten nicht in Frage kommt.

  • Falls vorhanden: Zwischenprüfungszeugnis (Medizin: 1. ÄP, Tiermedizin Physikum) oder Abschlusszeugnis eines früheren Studiengangs.
  • Notenkontoauszüge (LSF) aller Studienfächer mit Stempel und Unterschrift Ihres Prüfungsamts oder alternativ beglaubigtes Transcript of Records, d. h. Notenübersicht auf LMU-Formblatt (nur wenn kein LSF-Notenkontoauszug möglich ist, in deutscher Sprache). Hinweise zum Transcript finden Sie unter Transcript of Records.
  • Notenkontoauszüge sollten entweder direkt vom Prüfungsamt per Hauspost oder Scan an uns geschickt werden (an harald.david@lmu.de) oder der Bewerbung beigelegt werden, ohne nochmals kopiert oder gedruckt worden zu sein. Unterschrift und Stempel müssen als Originale erkennbar sein.
    Fragen Sie bei Ihrem Prüfungsamt nach, ob es die Möglichkeit eines Semesterrankings gibt, das Ihren Notenschnitt in den fachspezifischen Kontext Ihrer Studienkohorte setzt.
    Zwischen- und Abschlusszeugnisse reichen Sie bitte als beglaubigte Kopien ein (Beglaubigung muss als Original erkennbar sein). Reichen Sie bitte NIEMALS Ihre Originalzeugnisse ein.

  • Für alle Sprachnachweise gilt: Aus unserer Sicht verfallen Sprachkenntnisse nicht nach zwei Jahren. Früher abgelegte Tests sind für uns akzeptabel.
  • Nachweis durch das Abiturzeugnis
  • Im Transcript ausgewiesene LMU-Sprachkurse
  • abgelegte Sprachprüfungen
    (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF, DELE…)
  • LMU-Sprachzeugnis
  • Studieren Sie im Hauptfach eine Philologie und gehen in ein Land, in welchem diese Sprache Unterrichts- bzw. Landessprache ist, können Sie Ihre Sprachkenntnisse durch die Lektorinnen und Lektoren Ihres Instituts bzw. die Fachstudienberatung bestätigen lassen (LMU-Sprachzeugnis / DAAD-Sprachzeugnis).
  • Der Nachweis der Unterrichtssprache entfällt, wenn Sie ausschließlich zum Sprachstudium einer für Ihr Hauptfach relevanten Sprache ins Ausland gehen (z. B. Sinologie, Japanologie etc.).

  • Tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten)
  • Einladung der Zieleinrichtung (bei Austauschplatz im Fachbereich genügt die Bestätigung von dort)
  • Steuerbescheid (falls vorhanden)

Sie können sich jederzeit bewerben, auch wenn Sie sich schon im Ausland befinden. Die Förderung kann aber erst zwei Monate nach Einreichung einer vollständigen Bewerbung beginnen.

Einreichung der Bewerbung per Post:

Dr. Harald David
LMU München
Referat Internationale Angelegenheiten
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Eine Bewerbung kann nicht per E-Mail eingereicht werden.

Sprechstunde

Zoom-Sprechstunde: Dienstag 10 – 11:30 Uhr. Bitte registrieren Sie sich hier.

Kontakt

Dr. Harald David

Referat für Internationale Angelegenheiten

Teamleitung Auslandsstudienberatung - LMUexchange

E-Mail schreiben

+49 89 2180-3720

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