Studierende aus der EU und dem EWR
Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen nur Ihren Wohnsitz bei der Stadt München oder in Ihrer Wohngemeinde anmelden.
Bitte nutzen Sie das Bayern-Tool, wenn Sie sich unsicher sind, bei welcher Gemeinde Sie sich anmelden sollen. Wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben, erscheint die zuständige Behörde.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit gültigem Aufenthaltstitel in einem EU-Land
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, bereits einen gültigen Aufenthaltstitel in einem EU-Land (Ausnahmen sind Dänemark und die Republik Irland) besitzen, können Sie für Ihren Aufenthalt an der LMU das REST-Verfahren nutzen.
Die REST-Richtlinie (REsearchers and STudents) ermöglicht Studierenden aus dem EU-Ausland unter bestimmten Voraussetzungen erleichterte Mobilitätsrechte innerhalb der EU.
Studierende müssen hierfür eine Nicht-EU / drittstaatliche Staatsbürgerschaft haben, bereits in einem Mitgliedstaat der EU (außer Dänemark und Irland) studieren und an der LMU ein Mobilitätsprogramm (zum Beispiel Erasmus+) für maximal 360 Tage antreten wollen.
Dabei ist zu beachten, dass der Aufenthaltstitel im ersten EU-Aufenthaltsstaat zu Studienzwecken ausgestellt ist und die gesamte Dauer des geplanten Auslandsaufenthaltes gültig sein muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAMF Webseite.
Alle anderen internationalen Studierenden
In der Regel müssen Studierende, die ein Studentenvisum haben, auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Austauschstudierende haben ein spezielles Visum (für 6 bis 12 Monate) und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie sich unsicher sind, was für Sie gilt, wenden Sie sich an das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland.
Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde in jeder Gemeinde ausgestellt. In München ist die Ausländerbehörde Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR).
Wenn Sie in einer der 29 Städte und Gemeinden im Landkreis München leben, müssen Sie die Erlaubnis beim Landratsamt München beantragen. Bitte nutzen Sie das Bayern-Tool, um die für Sie zuständige Behörde zu identifizieren. Wichtig ist, dass Sie Ihre Postleitzahl eingeben.
Wie ein Visum ist auch die Aufenthaltserlaubnis an einen Zweck gebunden, gilt also zum Beispiel nur für das Studium in einem bestimmten Fach an der LMU. Wenn Sie Ihr Fach wechseln oder Ihr Studium unterbrechen oder abbrechen, kann die Erlaubnis dadurch ungültig werden. Sie kann auch zurückgezogen werden, wenn Sie Ihr Studium nicht innerhalb eines absehbaren oder üblichen Zeitrahmens abschließen.
Beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) können Sie sich genauer über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für internationale Studierende informieren. Wenn Sie dort keine Antwort auf Ihre Fragen finden, empfehlen wir Ihnen, das KVR zu kontaktieren und sich dort zu erkundigen.
Wie Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen
Details zur Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis sowie weitere relevante Informationen finden Sie im aktuellen Präsentationsdokument des Kreisverwaltungsreferats (PDF, 1.200 KB) für internationale Studierende. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Verlängerung derzeit bis zu 5 Monate dauern kann.