Visum

Ob Sie ein Visum benötigen, um in Deutschland zu studieren, hängt von Ihrem Herkunftsland und der Dauer Ihres Studienaufenthalts ab.

Einreisebestimmungen

Je nach Herkunftsland bzw. Nationalität gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen. Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA- (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Land kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum, lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Für alle anderen Länder: Bitte überprüfen Sie im Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes, welche Bestimmungen für Ihr Heimatland gelten. Wir empfehlen eine regelmäßige Kontrolle der Einreiseregelungen, da Änderungen nie ausgeschlossen sind. Weitere Informationen zu Visa und Aufenthalt finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Bitte kümmern Sie sich nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides eigenverantwortlich um die Beantragung eines Visums. Der Visaprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher empfehlen wir eine schnellstmögliche Beantragung. Studierende, die keinen angemessenen rechtlichen Status für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland haben, müssen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.

Visum zum Zweck des Studiums

  • Für ausländische Vollzeitstudierende wird das Visum zum Zwecke des Studiums in der Regel für drei Monate ausgestellt. Bitte beantragen Sie daher gleich nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat.
  • Internationale Austauschstudierende erhalten hingegen ein Visum für den gesamten Studienaufenthalt (6 oder 12 Monate).
  • Wenn Sie weder EU- noch EFTA-Bürger oder Bürgerin sind, länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten und kein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigt haben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen.

Informieren Sie sich bei der deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland. Das Visum muss für den Zweck des Studiums ausgestellt sein. Ein Touristenvisum oder ein sogenanntes „Schengen-Visum“ ist nicht ausreichend. Eine Änderung der Art des Visums ist nach der Einreise nicht mehr möglich. Für die mehrmalige Einreise nach Deutschland, zum Beispiel für die Wiedereinreise nach einem Heimatbesuch, empfehlen wir die Beantragung eines „Multiple Entry Visums“.

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