Ihren Wohnsitz anmelden
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in München müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Dazu sind alle, die sich hier niederlassen, verpflichtet.
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in München müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Dazu sind alle, die sich hier niederlassen, verpflichtet.
Sie können sich auch mit einer vorübergehenden Adresse anmelden, z.B. die eines Boarding-Houses, Hostels/Hotels, AirBNBs oder einer Unterkunft bei Privatpersonen. Wichtig ist, dass Ihr Namensschild am Briefkasten sichtbar ist. Sollte das erste Schreiben einer offiziellen Behörde, zum Beispiel des Finanzamtes, nicht den Empfänger erreichen, erfolgt eine automatische Abmeldung von Amts wegen.
Sobald Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung. Diese benötigen Sie wiederum, um sich an der LMU einzuschreiben – und auch für andere wichtige Dinge. Wenn Sie zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen oder einen Internetanschluss beantragen möchten, geht dies nur mit der Meldebescheinigung.
Ihren Münchner Wohnsitz können Sie beim Einwohnermeldeamt des Kreisverwaltungsreferats (KVR; Abteilung für öffentliche Ordnung) anmelden:
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19
+49 89 233 96 00-0
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Belange einen Termin buchen müssen.
Wenn Sie außerhalb Münchens wohnen, können Sie sich beim Gemeindeamt in Ihrem jeweiligen Ort anmelden. Wenn Sie sich unsicher sind, nutzen Sie bitte das Bayern-Tool, um die für Sie zuständige Behörde zu identifizieren und geben Sie dort Ihre Postleitzahl ein.
Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, müssen Sie sich neu anmelden bzw. ummelden.
Wenn Sie aus München wegziehen, müssen Sie sich persönlich oder schriftlich beim KVR abmelden. Das nötige Formular können Sie auf auf der Website der Stadt München herunterladen.