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Corona-Regelung zur individuellen Regelstudienzeit auch im Wintersemester 21/22 gültig

14.01.2022 - 31.03.2022

Die angesichts der Corona-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz werden erneut verlängert und gelten auch im Wintersemester 2021/2022.

Durch die Regelungen sollen Flexibilität und Planungssicherheit für Studierende ermöglicht werden, da sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Termine und Fristen automatisch um ein weiteres Semester verschieben, beziehungsweise verlängern. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

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