Studien-Beihilfen aus Stiftungsmitteln der LMU München

Viele Stiftungen der Universität stellen jedes Jahr Mittel zur Studienfinanzierung zur Verfügung. Für die Beihilfen können Sie sich beim Stipendienreferat bewerben.

Zusätzliche Fördermittel

Neben den Stiftungen an der LMU stehen auch jährlich Fördermittel zur Studienfinanzierung aus nachfolgendem Nachlass zur Verfügung:

Aus dem Nachlass von John Loesch werden Studierende der Juristischen und Medizinischen Fakultät sowie der Fakultät für Chemie an der LMU mit monatlichen Zahlungen für Bücher und Lernmittel gefördert.

Voraussetzungen sind ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium (Zwischen- oder Vorprüfung bzw. aktuelle Übersicht der erworbenen ECTS-Punkte), eine Förderung nach dem BAföG sowie kein anderweitiger Büchergeldbezug.



Neben den Stiftungen an der LMU stehen auch jährlich Fördermittel zur Studienfinanzierung aus nachfolgender Stiftung zur Verfügung.

Die Louise Blackborne Stiftung fördert bedürftige und talentierte Studierende an der LMU, zur Fortsetzung ihres Studiums. Voraussetzungen sind u. a. hervorragende Leistungen. Es können Einmalzahlungen für studienbedingten Sonderbedarf sowie laufende Zahlungen, wenn keine staatliche Förderung (mehr) möglich ist, vergeben werden.

Promotionsstudierende und Druckkostenzuschüsse sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Vergabekriterien

Studien-Beihilfen aus den Mitteln der Stipendienstiftungen der LMU erhalten immatrikulierte Studierende aus Mitgliedsstaaten der EU, heimatlose und ausländische Asylberechtigte sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer, die „würdig und bedürftig“ sind und die jeweiligen Stiftungszwecke sowie sozialen Kriterien erfüllen.

Sofern die Kriterien nicht erfüllt sind, ist für die Förderung von ausländischen Staatsangehörigen grundsätzlich das Referat Internationale Angelegenheiten zuständig.

1. Bedürftigkeit

„Bedürftig“ ist nach den Vergaberichtlinien, wer nachweislich nur wenig finanzielle Mittel zur Verfügung hat und auch vonseiten seiner Familie nicht ausreichend unterstützt werden kann. Da Eltern oder Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, ist auch deren Einkommen anzugeben und nachzuweisen. Eine Bestätigung, dass sie zu wenig Unterhalt zahlen, genügt nicht.

Wenn der oder die Antragstellerin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht, ist der Nachweis der Bedürftigkeit zwar erbracht, allerdings gelten durch die staatliche Förderung die meisten Kosten als abgedeckt. Für besondere studienbedingte Ausgaben wie Lernmittel oder Pflichtexkursionen ist dennoch ein Antrag auf eine einmalige Beihilfe möglich.

Als nicht bedürftig gelten Studierende, deren Antrag auf BAföG oder ein anderes einkommensabhängiges Stipendium bereits wegen zu hoher Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin, der Eltern oder des Ehepartners/der Ehepartnerin abgelehnt wurde.

2. Würdigkeit

„Würdig“ ist, wer im Studium erfolgreich ist. Dafür sind keine Spitzenleistungen erforderlich, sondern ein reguläres Studium in einer angemessenen Studiendauer mit guten bis durchschnittlichen Noten. Bewertet werden zudem das soziale Engagement, die Bemühungen um die eigene Studienfinanzierung und gegebenenfalls Empfehlungsschreiben von Betreuerninnen bzw. Betreuern.

3. Soziale Kriterien

Neben Bedürftigkeit und Würdigkeit werden auch soziale Kriterien wie Behinderung, Krankheit, Migrationshintergrund sowie familiäre und soziale Schwierigkeiten berücksichtigt. Einbezogen werden außerdem Härtefälle, beispielsweise wenn sich nach Ablauf der Regelstudienzeit die BAföG-Bezugsmöglichkeiten oder die Einkommensverhältnisse geändert haben.

Bewerben können sich Studierende ausschließlich online.

Bewerbungszeit: 10.3.2025 bis 4.4.2025 (12 Uhr).

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Unterlagen nach einem Punktesystem bewertet und in einer entsprechenden Rangliste zusammengefasst. Die endgültige Entscheidung darüber, wer eine Beihilfe erhält, trifft anschließend der Stipendienreferent der LMU.

Je nach Situation können entweder einmalige Beihilfen für einen studienbedingten Sonderbedarf oder – wenn trotz vorliegender Bedürftigkeit keine staatliche Förderung (mehr) möglich ist – für einen begrenzten Zeitraum regelmäßig Finanzhilfen bewilligt werden. Ebenso möglich ist die Förderung von Zweitstudien, wenn ein enger Zusammenhang zum Erststudium besteht, also eine Spezialisierung oder zusätzliche Qualifizierung angestrebt wird.

Kontakt

Lydia Gerrer

Stipendienreferat

Studienbeihilfen

E-Mail schreiben

+49 89 2180-6335

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