BAföG
Ein Erststudium kann durch BAföG gefördert werden. Schon vor Aufnahme eines Studiums kann geprüft werden, ob ein BAföG-Anspruch besteht. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen des/der Studierenden selbst sowie vom Einkommen der Eltern oder der Eheparter*in bzw. der Lebenspartner*in ab. Zu Beginn eines Bachelor- oder Masterstudiums darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Ausnahmen bezüglich des Alters sind jedoch möglich z.B. auch aus familiären Gründen.
Außerdem erhalten studierende Eltern beim BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag als Zuschuss für jedes Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Beziehen beide Eltern BAföG, kann nur ein Elternteil den Kinderzuschlag erhalten. Pflege- und Betreuungszeiten von eigenen Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können als Grund für eine BAföG-Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit berücksichtigt werden. Bei der Rückzahlung des zinslosen Darlehensanteils (50% der BAföG-Förderung) werden Freibeträge für Kinder und Partner* innen berücksichtigt.
Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf BAföG!
Kann eine Studentin aufgrund einer Schwangerschaft ihre Ausbildung nicht fortsetzten, erhält sie noch für die Dauer von drei Kalendermonaten nach dem Monat, in dem die Verhinderung eingetreten ist, BAföG.
Merkblatt zu Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten des BMBF
Bei Fragen zu BAföG Anträgen unterstützt die BAföG-Beratung des Studierendenwerks München Oberbayern. Weitere Informationen zur Finanzierung eines Studiums mit BAföG erhalten Sie ebenfalls auf der Website des Studierendenwerks.
Stipendien
Es gibt eine Vielzahl von Stiftungen und Trägern, die kleinere und größere Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zum BAföG muss die erhaltene Förderung durch ein Stipendium nach dem Studium nicht zurückbezahlt werden. Einen ersten Überblick erhalten Sie auf den Stipendien-Seiten der LMU.
Lassen Sie sich beim Stipendienreferat der LMU beraten, welche Fördermöglichkeit für Sie in Frage kommt!!!
Tel. 089/2180-6335 (vormittags)
E-mail: lydia.gerrer@verwaltung.uni-muenchen.de
Außerdem erhalten Sie bei der Suche nach einem Stipendiengeber durch die Stipendienberatung des Studierendenwerks Unterstützung.
Spezielle Stipendien für Studierende mit Kindern
- Die Studentenhilfe München e.V. vergibt für studierende Eltern ab dem ersten und bis zum letzten Semester ein Ministipendium in Höhe von 150 Euro monatlich zur Überbrückung von finanziellen Engpässen. Die maximale Förderungsdauer beträgt zwei Semester. Das Angebot ist speziell für in Vollzeit studierende Eltern konzipiert. Aufgrund von Elternzeit beurlaubte Studierende erhalten ebenfalls die Förderung, wenn sie während der Beurlaubung mindestens eine Studienleistung erbringen. Antragsformulare für das Stipendium sind bei der Beratungsstelle "Studieren mit Kind" des Studierendenwerks erhältlich: smk@stwm.de
- Der ZONTA Club München II unterstützt junge Frauen (ab 23 Jahren) mit Wohnsitz in München durch einen festen monatlichen Geldbetrag, wenn sie unverschuldet in eine soziale und finanzielle Notlage geraten sind. Ziel der Förderung ist es, einen Studienabbruch zu vermeiden. Der Studienabschluss muss kurz bevorstehen und die Bewerberin muss nachweisen, dass sie ohne finanzielle Unterstützung ihr Studium nicht beenden kann. Alle öffentlichen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Förderungsdauer: 6-12 Monate bis zum Studienabschluss. Nähere Informationen finden Sie unter dem Stipendiatinnen-Programm des ZONTA Club München II sowie auf den Webseiten der Frauenbeauftragten der LMU, die die Auswahl der Stipendiatinnen trifft Zonta-Stipendium.
- Madame Courage vergibt Stipendien für alleinerziehende Studentinnen an bayerischen Hochschulen in der Abschlussphase ihres Studiums. Die Höchstförderdauer beträgt zwei Semester. Die maximale finanzielle Unterstützung orientiert sich an der Höhe der Bundesausbildungsförderung.
- Das MAWISTA Stipendium fördert ein Studium im Ausland mit Kind. Internationale Studierende, die ihr Auslandsstudium in Deutschland mit Kind bewältigen, können sich ebenfalls für das Stipendium bewerben. Das Stipendium umfasst eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 €.
Studienkredite
Falls Sie keine andere Möglichkeit der Finanzierung haben, könnte eventuell ein kurz- oder längerfristiges Darlehen in Form von Bildungs- und Studienkrediten für Sie in Frage kommen. Bevor Sie sich eine größere Summe leihen, sollten Sie sich ausführlich bei der Studienkreditberatung des Studierendenwerks informieren. Dort erhalten Sie eine unabhängige Beratung zu den verschiedenen Kreditarten, die von öffentlichen Einrichtungen angeboten werden.
Der Hildegardis-Verein (nur für Frauen) und die E.W. Kuhlmann-Stiftung bieten bedürftigen Studierenden zinslose Darlehen an.
Jobs für Studierende
Viele Studierende finanzieren sich ihr Studium zum Teil durch einen Nebenjob. Auch wer BAföG erhält, kann im Rahmen eines Minijobs dazuverdienen, ohne dass die BAföG-Förderung beeinträchtigt wird. Studierende dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne zusätzliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten zu müssen. Eine Krankenversicherung für Studierende und Beiträge zur Rentenversicherung sind jedoch Pflicht.
Bei einem Minijob ist auch eine Familienversicherung über den Partner oder die Eltern möglich. Für Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Studentische Jobs in München finden Sie unter anderem über die Jobbörse des Career Service der LMU und die Arbeitsagentur. Einige Fächer oder Fakultäten haben auch ihre eigenen Jobbörsen oder informieren per Newsletter über Jobs.
Kinder- und Elterngeld
Kindergeld
Alle Eltern erhalten ab Geburt ihres Kinds derzeit ein monatliches Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Kindergeld ist einkommensunabhängig. Den schriftlichen Antrag stellen Sie nach der Geburt bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Elterngeld
Auch Studierende haben Anspruch auf Elterngeld (BasisElterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschafts-Bonus). Das BasisElterngeld in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach der Geburt des Kindes beträgt mindestens 300 Euro. Sollten Sie vor der Geburt gearbeitet haben, wird Ihr Einkommen der letzten 12 Monate für die Berechnung herangezogen. Lassen Sie sich unbedingt bei einer Schwangerenberatungsstelle zu den unterschiedlichen Formen des Elterngeldes beraten!
Die Höhe der BAföG-Leistungen werden davon nicht beeinflusst.
Der Elterngeldrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, sich schon vor der Antragstellung einen Überblick zu verschaffen.
Weitere Sozialleistungen
Einen Überblick über weitere Sozialleistungen für Studierende mit Kind bietet der Flyer des Studierendenwerks „Studium mit Kind finanzieren“.
Unterstützung des Freistaats Bayern
Bayerisches Familiengeld
In Bayern erhalten alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern (vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.
Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Für alle anderen gibt es einen Online-Antrag sowie weitere Informationen unter Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Bayerisches Krippengeld
Für die Betreuung eines Kindes in einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege können Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes monatlich bis zu 100 Euro pro Kind erhalten, wenn
- das Kind nach dem 1. Januar 2017 geboren wurde
- wenn sie die Elternbeiträge tatsächlich tragen
- und eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht überstiegen wird.
Für die Gewährung des Krippengeldes ist ein Antrag erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Bayerischer Kindergartenzuschuss
Alle drei Kindergartenjahre werden vom Freistaat Bayern durch einen direkten Zuschuss an die Gemeinden gefördert. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Berechnung + Beratung Kita-Beiträge und Unterstützung durch wirtschaftliche Jugendhilfe
Alle Eltern, deren Kind ab dem Kita-Jahr 2024/2025 eine private Kita besucht oder zukünftig besuchen soll, können sich bzgl. der finanziellen Belastung bei der Elternservicestelle beraten lassen: Landsberger Str. 486, 81241 München (Lagehinweis: Rathaus Pasing - Neubau), Tel. 089/233-96833 Servicestelle Kita-Beiträge in privaten Einrichtungen
Für Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Zentrale Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport der zentrale Ansprechpartner zum Thema Entgelte. Hier werden Eltern mit Kindern in städtischen Einrichtungen unter anderem zu den Ermäßigungsmöglichkeiten beraten: Servicestelle Kita (städtische Einrichtungen)
Servicetelefon Kita: 089/233-96775
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
- Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“: Die Stiftung gewährt schwangeren Frauen, kinderreichen Familien oder Alleinerziehenden, die sich in einer Notlage befinden, Zuschüsse für alle Anschaffungen, die mit der Geburt eines Kindes in Zusammenhang stehen wie z.B. Umstandskleidung, Babyausstattung oder Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände. Wichtig: Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes über eine Schwangerenberatungsstelle gestellt werden.
- „Notfallfonds“ der Studentenhilfe München: Studierende Mütter, Väter und Familien können sich in akuten Notlagen an die Studentenhilfe München wenden. Beim „Notfallfond“ handelt es sich um eine zweckgebundene Einmalzahlung.
- Freitischchen: Kinder bedürftiger studierender Eltern, die eine KITA des Studierendenwerk München Oberbayern besuchen, können bei der entsprechenden KITA ein "Freitischchen" beantragen und dort ein Jahr lang kostenlos gesund und ausgewogen essen.
- Werdende Mütter und Familien in Not- und Konfliktsituationen können auch Gelder aus kirchlichen, kommunalen oder privaten Stiftungen und Fonds erhalten. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die entsprechenden Einrichtungen.
Wohnen mit Kindern
Das Studierendenwerk München sowie einige wenige evangelische und katholische Studierendenwohnheime bieten Zimmer und Familienappartements für Studierende mit Kindern sowie alleinerziehende Studierende an. Dazu füllen Sie das reguläre Formular für einen Wohnheimsplatz aus und kreuzen dabei die Härtefall-Option an. Zusätzlich müssen Sie in einer E-mail (haertefaelle@stwm.de) kurz Ihre persönliche Situation schildern, Ihren Mutterpass oder die Geburtsurkunden der Kinder sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung anhängen.Bei den evangelischen und katholischen Wohnheimen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Wohnheimsleitungen.
Auch die Stadt München stellt geförderten Wohnraum zur Verfügung.
Preisgünstig leben in München
- In der Broschüre „Günstiger leben in München“ herausgegeben vom Sozialreferat der Stadt München finden sich viele Tipps, Adressen und Informationen zu kostengünstigen oder kostenfreien Angeboten in und um München. Die Broschüre ist in der Stadt-Information im Rathaus am Marienplatz erhältlich oder online.
- Der Münchner Familienpass bietet Ermäßigungen, Gutscheine und Angebote im Alltag und bei der Freizeitgestaltung.
- Während der bayerischen Schulferien bietet der Münchner Ferienpass Angebote und Tipps für Unternehmungen in und um München, kostenfrei oder zu stark ermäßigten Preisen.
- Das Projekt Go!Family der Landeshauptstadt München richtet sich an werdende Eltern und Eltern mit Babys, die maximal 12 Monate alt sind. Die limitierten Angebote beziehen sich auf Vergünstigungen bei Carsharing, Münchner Kindl Ticket und Fahrradanhänger oder dem Kindertransportrad.
- Günstige Kinderkleidung und Kinderspielsachen sind auf speziellen Basaren und Flohmärkten erhältlich. Einen guten Überblick über Kinderflohmärkte in München bietet: kidsgo.de