Fakultätsfrauenbeauftragte und Konferenz der Frauenbeauftragten
Die Fakultätsfrauenbeauftragten sind Mitglieder der Konferenz der Frauenbeauftragten der LMU, die unter dem Vorsitz der Universitätsfrauenbeauftragten mindestens einmal im Semester tagt. Die Universitätsfrauenbeauftragte ist Mitglied der Landeskonferenz (LaKoF) und Bundeskonferenz (BuKoF) der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Das Amt der Frauenbeauftragten umfasst vielfältige Aufgabenbereiche. Die Frauenbeauftragten der Fakultäten leisten einen wichtigen Beitrag zur tatsächlichen Umsetzung von Gleichstellung an der LMU. Wir haben die gewählte Faklultätsfrauenbeauftragte deshalb gebeten, ihre Motivation und ihre persönlichen Erfahrungen im Amt zu beschreiben.
Der gesetzliche Auftrag der Frauenbeauftragten ist die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen und die Unterstützung der Universität in Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Aufgabe, Gleichstellung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (BayHIG, Art. 22 Abs. 3, Satz 1 und 2).
Gremien
Fakultätsfrauenbeauftragte sind Sie stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat, im Fakultätsvorstand, in Berufungs- und Findungsausschüssen, in der Departmentleitung, in den Studienzuschusskommissionen und in allen vom Fakultätsrat eingesetzten beratenden Ausschüssen.
Frauenbeauftragte sind Ansprechpartner*innen für die gesamte Fakultät für den Bereich Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen/Frauenförderung.
Wahl der Fakultätsfrauenbeauftragten
Passives Wahlrecht für das Amt haben alle hauptberuflich tätigen Wissenschaftler*innen; Wahlorgan für die Fakultätsfrauenbeauftragte ist der Fakultätsrat. Vorschlagsberechtigt ist jede in der Fakultät wahlberechtigte Professorin, Juniorprofessorin, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Studentinnen (GO § 46, 4).
Die Frauenbeauftragten für die Hochschule und für die Fakultäten werden aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen (wissenschaftlichen) Personals gewählt. Eine hauptberufliche Beschäftigung ist Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes der Frauenbeauftragten.
Konferenz der Frauenbeauftragten der LMU
Der Konferenz gehören an:
die Universitätsfrauenbeauftragte als Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen
die Frauenbeauftragten der einzelnen Fakultäten und ihre Vertreter*innen
die studentischen Vertreter*innen, die in der Studentinnenvollversammlung der LMU gewählt werden.
Die Frauenkonferenz tagt jedes Semester mindestens einmal und ist das zentrale Organ für Information, Diskussion und Beschlussfassung.
Seminare und Workshops für Fakultätsfrauenbeauftragte im Wintersemester 2024/25
Anmeldeverfahren Sie werden von uns in regelmäßigen Abständen über aktuelle Veranstaltungen per E-Mail informiert. Die Platzvergabe zu den Veranstaltungen im Rahmen des Weiterbildungsprogramms erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Wenn Sie über das oben stehende Angebot hinaus Anregungen und Bedarf für weitere Veranstaltungen und Themen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an frauenbeauftragte@lmu.de
Informationen zur Beratung
Fakultätsfrauenbeauftragte bieten Beratung für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen z.B. zu Karriereplanung in Studium und Wissenschaft, Vergabe von Stipendien, Konflikten am Arbeitsplatz Universität, bei sexueller Belästigung, Gleichstellungsfragen.
Grundsätzlich sollte jedes Beratungsgespräch dokumentiert werden. Insbesondere sollen sie gemäß der Richtlinie § 10 zahlenmäßig erfasst werden. Für die Beratung in Fällen von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Stalking hat das Büro der Frauenbeauftragten im Austausch mit der Konferenz der Frauenbeauftragten zwei Dokumente erstellt, die Fakultätsfrauenbeauftragte und andere Beratungspersonen bei ihrer Beratung als Unterstützung verwenden können. Sie dienen vor allem der Orientierung und sind deshalb nicht als verbindliche Anleitung zu verstehen.
„Meet the Prof“ für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen auf Fakultätsebene
Weibliche Role Models sind für Wissenschaftlerinnen ein entscheidendes Vorbild, um ein eigenes Karrierebewusstsein zu entwickeln und eine wichtige Motivation auf ihrem Karriereweg. Wir unterstützen Fakultätfrauenbeauftragte dabei, geeignete Role Models an ihre Fakultät einzuladen und ein "Meet the Prof" zu organisieren. Die Universitätsfrauenbeauftragte bietet hier bei Bedarf auch finanzielle Unterstützung, falls Honorare oder Reisekosten (innerhalb Europas) anfallen.
Chancengleichheit auf Landes- und Bundesebene
Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF)
Die LaKoF Bayern ist der Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen. Sie setzt sich für die Förderung von Frauen ein und engagiert sich seit ihrer Gründung 1989 für die Gleichstellung von Frauen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich. Durch Stellungnahmen und Empfehlungen nimmt sie Einfluss auf die hochschulpolitische Diskussion und steht in engem Kontakt mit dem BayStMWK. Ziel ist es, den Anteil von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen sowie in Führungspositionen in Einrichtungen von Forschung und Lehre zu erhöhen, insbesondere auf Professuren.
Die Aufgaben der Frauenbeauftragten bzw. der Gleichstellungsbeauftragten sind durch das Bayerische Hochschulinnovationsgesetzgesetz (BayHIG) und das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGIG) geregelt.
Mitglieder der LaKoF Bayern sind die Frauenbeauftragten der bayerischen Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Jede der beiden Hochschulgruppen hat eine aus den eigenen Reihen gewählte Sprecherin.
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof)
Die bukof ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für hochschul- und gleichstellungspolitische Themen im deutschen Wissenschaftsbereich engagiert. Mitglieder sind die Hochschulen, vertreten durch ihre Frauen- und Gleichstellungsbaeuftragten. Die bukof ist somit eine Plattform und eine Möglichkeit, sich auch landesübergreifend auf Bundesebene zu hochschul- und gleichstellungspolitischen Themen auszutauschen. Zentrales Gremium ist die jährliche Mitgliederversammlung, auf der strategische Positionsbestimmungen diskutiert und beschlossen werden. Der Vorstand setzt sich auf auf politischer und medialer Ebene für die beschlossenen Anliegen ein.
Die bukof bietet auf ihrer Website zahlreiche Materialien und Stellungnahmen zu verschiedenen Themen im Bereich Gleichstellung in der Wissenschaft an sowie die