Bayerische Gleichstellungsförderung (BGF) Richtlinien
Stipendienprogramm zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur
Stipendienprogramm zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur
Um die Anstrengungen zur Realisierung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre zu intensivieren, stellt der Freistaat Bayern seit 2008 Landesmittel zur Verfügung. Ziele der Förderung sind die Verstärkung der Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen ab der Postdoc-Phase und bei den jeweiligen Abschlüssen sowie insbesondere die Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen der Forschung und Lehre, vor allem auf Professuren.
Vgl. Evaluation 2008 bis 2013 (PDF, 414 KB)
Vgl. Evaluation 2008 bis 2017 (bayernweit) (PDF, 2.117 KB)
Die Ausschreibung erfolgt einmal pro Jahr. Für die Bewerbungsphase 2025 gilt Folgendes: Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsportal. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom 16.01.2025 bis 13.03.2025. Das Online-Bewerbungsportal schließt am 13.03.2025 um 12:00 Uhr mittags.
Die Stipendienlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate und beginnt für Erstanträge am 01.10.2025 und für Folgeanträge unmittelbar im Anschluss an die vorhergehende Förderung. Die Ausschreibung für 2025 steht unter striktem Haushaltsvorbehalt.
Antragsberechtigt sind alle promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens schon 6 Monate an der LMU wissenschaftlich gearbeitet haben und bis zum Ende des Förderzeitraumes entweder einen Arbeitsvertrag an der LMU haben oder – ohne Vertrag – eine enge Anbindung an die LMU schriftlich nachweisen können (z.B. Arbeits-/Laborplatz); vergleiche detaillierte Informationen zu den Stipendienarten.
An der LMU können aus den BGF-Mitteln die folgenden Stipendien für maximal zwölf Monate entweder als 100%-Stipendium oder als 50%-Stipendium beantragt werden. Seit der Ausschreibung 2023 gelten folgende Stipendiensätze:
Für promovierte Wissenschaftlerinnen der LMU, deren Promotion in der Regel mit mindestens magna cum laude abgeschlossen ist. Außerdem darf die Dauer der Promotion in der Regel 4 Jahre nicht überschritten haben. Das Postdoc-Stipendium ist vor allem für fortgeschrittene Postdoktorandinnen gedacht.
Höhe des Stipendiums: 2.400 Euro pro Monat. Vergleichen Sie die detaillierten Informationen zum Stipendium für Postdoktorandinnen.
Für Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU, die eine Habilitation an der LMU anstreben; Nachweis über den Status als Habilitandin durch die Fakultät (z.B. Fachmentorat) notwendig.
Höhe des Stipendiums: 2.800 Euro pro Monat.
Vergleichen Sie die detaillierten Informationen zum Habilitationsstipendium.
Für Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU, auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Höhe des Stipendiums: 3.200 Euro pro Monat.
Vergleichen Sie die detaillierten Informationen zum Stipendium für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs (Post-Habil-Stipendium).
Bitte nehmen Sie dazu umgehend Kontakt mit der Universitätsfrauenbeauftragten auf. Jede Änderung der Stipendienlaufzeit steht unter striktem Haushaltsvorbehalt.
Zu den monatlichen Stipendienraten wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Kinderzulage gewährt:
Für während des Förderzeitraumes geborene Kinder erfolgt die Zahlung ab dem Geburtsmonat.
Stipendien der Bayerischen Gleichstellungsförderung begründen kein Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis; die Stipendienzahlung ist mit keiner Gegenleistung im Sinne einer Arbeits- oder Dienstleistung verbunden. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt.
Stipendien unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
Die Prüfung der Voraussetzungen der Steuerfreiheit des Stipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG erfolgt für den Einzelfall und nur auf Anforderung der Stipendienempfängerin oder des für sie zuständigen Finanzamtes durch das Körperschaftssteueramt des Stipendiengebers. Für die LMU zuständig:
Finanzamt München
Abteilung Körperschaften
Katharina-von-Bora-Str. 4
80333 München
Bei der Bayerischen Gleichstellungsförderung (BGF) – Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre handelt es sich um Stipendien des Freistaates Bayern, deren Vergabe die Universitätsfrauenbeauftragte verantwortlich leitet. Rückfragen sind daher ausschließlich an das Büro der Universitätsfrauenbeauftragten zu richten.
Folgende Dokumente sind als PDF (maximal 5 MB pro Datei) zum Hochladen notwendig. Vergleichen Sie die detaillierten Informationen zu der Sie betreffenden Stipendienart:
Jede Bewerberin benötigt ein internes (LMU) und ein externes (nicht LMU) Gutachten. Diese sind ausschließlich von Professor*innen zu erstellen. Folgende Hinweise sind an die begutachtenden Personen weiterzuleiten:
Frist: Beide Gutachten müssen bis zum 13.03.2025 durch die Gutachter*innen bei der Frauenbeauftragten der LMU eingereicht worden sein (Postweg oder per Mail) und können nicht im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Die Gutachter*innen werden über den Eingang ihrer Gutachten benachrichtigt.
Um die Vollständigkeit des Antrags zu gewährleisten, sind alle Informationen zu den drei Stipendienarten zwingend zu beachten. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch. Es werden nur fristgerecht eingereichte und vollständige Anträge berücksichtigt.
Die Stipendiatin ist verpflichtet, jede Änderung gegenüber den Angaben in ihrem Antrag oder der persönlichen Verhältnisse unverzüglich gegenüber der Universitätsfrauenbeauftragten anzuzeigen.
Die Stipendiatin hat alle Bewerbungskriterien zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Unterlagen zu allen vorgenannten Sachverhalten sind der Universitätsfrauenbeauftragten in Kopie zuzuleiten.
Das Stipendium verfällt bei nicht fristgerechtem Antritt.
Das Online-Bewerbungsportal öffnet am 16.01.2025.
Innerhalb einer Stunde nach Ihrer Registrierung für die Online-Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Erst nach der Aktivierung Ihres Accounts können Sie sich online bewerben. Sie können Ihre Bewerbung im Bewerbungszeitraum, d.h. bis spätestens 13.03.2025, zwischenspeichern und mit Ihren Registrierungsdaten jederzeit erneut abrufen und bearbeiten. Das Portal ist bis zum 13.03.2025 12:00 Uhr mittags geöffnet.
Bitte überprüfen Sie vor Absenden der Bewerbung unbedingt die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Unterlagen.
Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Über Bewilligung oder Ablehnung werden Sie nach Abschluss des mehrstufigen Begutachtungsverfahrens (voraussichtlich Ende Juli) schriftlich benachrichtigt. Die Entscheidung über die Förderung wird unter Hinzuziehung der Gutachten und der Stellungnahmen der Fakultäten vom Vizepräsidium für Diversity zusammen mit der Universitätsfrauenbeauftragten getroffen.
Bitte nutzen Sie unser Online-Bewerbungsportal.
Bitte richten Sie Nachfragen zum Bewerbungsverfahren per E-Mail an frauenbeauftragte@lmu.de.