Notfallfonds
Die Frauenbeauftragte der LMU München hat über eine private Spende einen Notfallfonds für Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen (diese aber nur, wenn noch nicht entfristet) eingerichtet, durch den diese in ihrer wissenschaftlichen Karriere bei einer akuten und schwere Notlage, unterstützt werden.
Aus dem Notfallfonds kann unbürokratisch und schnell eine kleinere finanzielle Hilfe geleistet werden, etwa für:
- Hilfen für online-Studium/online-Lehre: z.B. Headset, PC-Zubehör, in Ausnahmefällen (anteilig) Notebooks
- Kinderbetreuung (soweit sie privat bei Ausfall der Regelbetreuung oder für Zeiten außerhalb der Regelbetreuung organisiert werden muss)
- Stipendium zur Überbrückung (ca. 1-2 Monate)
- Falls von der Fakultät genehmigt und rechtlich möglich: Finanzierung von Lehraufträgen zur Deputatsentlastung
- Mittel für Hilfskraftverträge
Antragstellung:
Formloser Antrag per E-Mail an die Universitätsfrauenbeauftragte Dr. Margit Weber: frauenbeauftragte@lmu.de
Bitte begründen Sie in der Antragstellung kurz, warum es sich in Ihrem Fall um eine akute gravierende Notlage handelt, wie Ihr Studium oder Ihre wissenschaftliche Qualifikation/Karriere verzögert und beeinträchtigt ist, warum Sie welche Unterstützung brauchen und warum diese anderweitig nicht finanziert werden kann. Geben Sie auch eine Referenzperson an, bei der bei Bedarf nachgefragt werden kann (bei Studentinnen z.B. Ansprechperson aus dem Studierendenwerk, Professor*in; bei Nachwuchswissenschaftlerinnen z.B. Vorgesetzte, betreuende*r Professor*in, bzw. bei Lehraufträgen Bestätigung der Fakultät).
ZONTA Stipendium
Über die Frauenbeauftragte der LMU können Studentinnen, die kurz vor dem Studienabschluss stehen und sich in einer unverschuldeten und unvorhersehbaren finanziellen oder sozialen Notlage befinden, öffentliche und private Unterstützungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben oder abgelehnt wurden, Stipendien des ZONTA Clubs München II beantragen. Bei den Stipendien handelt es sich um eine geringe monatliche Unterstützung im letzten Studienjahr (6 bis 12 Monate). Bewerberinnen müssen einen Wohnsitz in München haben.
Voraussetzung für die Beantragung eines ZONTA Stipendiums ist ein persönliches Bewerbungs- und Beratungsgespräch bei der Universitätsfrauenbeauftragten.
Fördermöglichkeiten an der LMU
"Ein Stipendium ist nicht nur für Studierende mit Bestnoten eine Option. Ob Beihilfen aus Stiftungsmitteln, Deutschlandstipendium oder Büchergeld – an der LMU gibt es zahlreiche Möglichkeiten."
Das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Studierende, beispielsweise die Betreuung von internationalen Studierenden an der LMU und Beratung zum Studium im Ausland.
Die Stipendienberatung der Studierendenwerks begleitet und unterstützt Studierende während der gesamten Stipendien-Bewerbungsphase.
Weitere Fördermöglichkeiten für Studentinnen
Der Hildegardis-Verein unterstützt Studentinnen die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind in verschiedenen Phasen des Studiums mit Darlehen. Ein besonderes Anliegen ist auch die Förderung udn Unterstützung alleinerziehender Studentinnen.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) Landesverband Bayern e.V. unterstützt mit dem Projekt Madame Courage alleinerziehende Studentinnen in der Abschlussphase ihres Studiums.
"Die zeitlich befristete Förderung für maximal zwei Semester soll junge Mütter, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, in die Lage versetzen, ihre Abschlussprüfungen abzulegen".
Informationen zur Antragsstellung Madame Courage (Website des SkF)