Protected Time 4 Research
Sonderprogramm der BGF für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU
Sonderprogramm der BGF für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU
© LMU
Diese einmalig ausgeschriebene Förderung mit begrenzten Mitteln aus der Bayerischen Gleichstellungsförderung (BGF Chancengleichheitsprogramm des Freistaates Bayern) richtet sich an Wissenschaftlerinnen nach der Promotion, die für einen entscheidenden Karriereschritt eine geschützte Zeit benötigen.
Die Förderung soll zum einen Wissenschaftlerinnen, die stark in Lehre, Dienstleistung (z. B. Klinik) oder akademische Selbstverwaltung eingebunden sind, eine Vertretung ermöglichen, zum anderen Wissenschaftlerinnen ohne ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis eine befristete Anstellung bieten, um sich voll auf die Erreichung eines wichtigen Schritts in der akademischen Karriere zu konzentrieren.
Dies kann die Erstellung oder Überarbeitung eines Drittmittelantrags (z. B. DFG-Einzelprojekte, Emmy Noether-Programm, ERC Starting oder Consolidator Grant), die Fertigstellung einer Publikation, die Vorbereitung für eine Spezialisierungsprüfung (z. B. Fachärztin, Fachtierärztin, Diplomate EBVS) oder die Fertigstellung anderer wissenschaftlicher Projekte, die die Karriere entscheidend voranbringen, sein.
Gefördert wird ein Karriereschritt, der im normalen Universitätsalltag bzw. der konkreten Lebenssituation der Bewerberin nur schwer erreichbar ist und substanziell zum Verbleib der Antragstellerin in der Wissenschaft beiträgt.
Modell A) Vertretungsstelle TV-L E 13 bei laufendem LMU-Vertrag: Anstellung einer Vertretung in Vollzeit oder in Teilzeit für eine Zeitspanne zwischen 3 bis 12 Monaten (durch Neuanstellung einer Person oder Aufstockung eines bestehenden Vertrags einer bereits an der LMU beschäftigten Person), damit sich die Antragstellerin von ihren Aufgaben in Lehre und Dienstleistung freistellen lassen kann. Für die Bereitstellung einer geeigneten Vertretung ist das Department/die Fakultät zuständig, nicht die Antragstellerin.
Modell B) Finanzierung einer eigenen befristeten TV-L E 13 Stelle, wenn kein LMU-Vertrag vorliegt: Die Antragstellerin kann eine Stelle in Vollzeit oder in Teilzeit für eine Zeitspanne zwischen 3 bis 12 Monaten für konkrete Forschungs- und Qualifizierungsaufgaben zur eigenen Karriereförderung beantragen. Sie ist allein verantwortlich für ihr eigenes Projekt/Vorhaben und übernimmt keine Lehre oder Dienstaufgaben.
Modell A) Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einer mindestens 50 %-Anstellung an der LMU München. Die Mittel dienen der Anstellung einer aliquoten Vertretung für die Antragstellerin, so dass diese über einen frei wählbaren Zeitraum von 3 bis 12 Monaten von ihren Aufgaben in Lehre und Dienstleistung entbunden ist.
Modell B) Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, die zum Zeitpunkt der Förderung keinen Beschäftigungsvertrag mehr an der LMU haben (Anstellung muss aber in der jüngsten Vergangenheit gegeben gewesen sein und darf bei Bewerbung um die Protected Time 4 Research-Förderung max. 6 Monate zurückliegen) und in Vollzeit oder in Teilzeit für eine beliebige Zeitspanne zwischen 3 bis 12 Monaten die Erstellung oder Überarbeitung eines Drittmittelantrags oder die Fertigstellung einer Publikation o. ä. anstreben.
Mitwirkungspflicht: Antragstellerinnen sind verpflichtet, die Frauenbeauftragte der Universität unverzüglich über jede Änderung der im Antrag gemachten Angaben oder der persönlichen Verhältnisse zu informieren. Darüber hinaus besteht eine Berichtspflicht: Mit Erhalt der Förderung verpflichtet sich die Protected Time 4 Research-Wissenschaftlerin, spätestens zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums der Universitätsfrauenbeauftragten unaufgefordert einen Abschlussbericht (max. 3 Seiten) vorzulegen.
Achtung: Für beide Modelle ist eine Absprache mit Department/Fakultät erforderlich, siehe Ziff. 3.4!
Anträge sowohl für Modell A wie Modell B müssen folgende Unterlagen enthalten:
1. Eine Erläuterung des während der Protected Time 4 Research zu erreichenden Ziels und dessen Bedeutung für die Gesamtkarriere, insb. für die weiteren Karriereperspektiven der Antragstellerin sowie einen Arbeits- und Zeitplan (max. 3 Seiten)
2. Publikationsliste
3. Tabellarischer CV
4. Unterstützungsschreiben der Fakultät sowie formlose Bestätigung von Department/Fakultät, dass diese im Falle einer Bewilligung nach Modell A die Freistellung gewährleisten und die Vertretungsstelle organisieren bzw. nach Modell B den Protected Time 4 Research-Vertrag mit der Antragstellerin abschließen
5. Anträge Modell B: Nachweis über ein zum Zeitpunkt der Bewerbung max. 6 Monate zurückliegendes Beschäftigungsverhältnis an der LMU
Bei beiden Modellen muss die Protected Time 4 Research noch im Haushaltsjahr 2025 beginnen.
Aufgrund der Einmaligkeit der Förderung sowie der begrenzten Mittel sind keine Verlängerungen möglich; weder bei Modell A) noch bei Modell B) können Nachgewährszeiten etwa für evtl. anfallenden Mutterschutz oder für Elternzeit finanziert werden.
Anträge können sowohl in Deutsch wie in Englisch gestellt werden und sind elektronisch bis 15. Mai 2025 bei frauenbeauftragte@lmu.de einzureichen. Eine Rückmeldung ist bis Ende Juni 2025 zu erwarten, weshalb der früheste Beginn der geschützten Forschungszeit August 2025 ist.
Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt auf der Grundlage einer Evaluierung der eingegangenen Anträge durch die Universitätsfrauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen.
Anträge, die nicht den Vorgaben entsprechen, werden nicht in die Begutachtung genommen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Kontakt: Dr. Margit Weber (frauenbeauftragte@lmu.de)