Seximus und sexuelle Belästigung

Information, Beratung und Hilfe

Richtlinie der LMU

Nach Vorgabe von Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG hat die LMU am 13.12.2023 die Richtlinie zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der LMU erlassen.

Zur Richtlinie

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo persönliche Grenzen überschritten werden.

Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell belegte Verhalten, das von den Betroffenen nicht erwünscht und von ihnen als beleidigend und abwertend empfunden wird. Dazu gehören ausfallende Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben, taxierende Blicke, unerwünschte Berührungen und Annäherungsversuche uvm.

Sexuelle Belästigung wird von Betroffenen als entwürdigend erlebt und unterscheidet sich dadurch grundlegend von Flirts oder Komplimenten. Oftmals wir das Verhalten als beleidigend empfunden und führt zu Stress und Verunsicherung, die auch den Arbeits- und Studienalltag belasten.

Sexuelle Belästigung ist dabei weniger eine Frage der Sexualität als der Macht. Auch Universitäten sind hier keine Ausnahme, denn häufig werden bereits bestehende Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Es ist deshalb auch im Hochschulbereich besonders wichtig, Grenzverletzungen offen ansprechen.

Was können Sie tun?

Viele Betroffene verdrängen Sexismus oder sexuelle Belästigung aus Angst, als prüde, empfindlich oder humorlos zu gelten. Das Ignorieren eines Übergriffs oder schlagfertige Entgegnungen ändern an dem unerwünschten Verhalten jedoch meist nichts.

Schaffen Sie also so bald wie möglich mit deutlichen Worten klare Verhältnisse und machen Sie sich bewusst, dass Sie kein Einzelfall sind und auch nicht die Schuldige. Ignorieren und verdrängen Sie sexuelle Belästigungen nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr und unterstützen Sie auch andere Betroffene, wenn Sie Grenzüberschreitungen wahrnehmen.

Sofortmaßnahmen:

  • Schaffen Sie klare Verhältnisse und signalisieren Sie, dass das Verhalten unerwünscht ist.
  • Dokumentieren Sie sexuelle Belästigung schriftlich.
  • Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens und mit der zuständigen Beratungsstelle über diese negativen Erlebnisse.

Beratung und Prävention an der LMU

Was können Vorgesetze tun?

Ein sensibler Umgang mit dem Thema sexuelle Belästigung ist ein Zeichen verantwortlicher Personalführung. Sexuelle Belästigung darf von Vorgesetzten nicht toleriert, bagatellisiert oder ignoriert werden. Wenn sie sexuelle Belästigung erkennen oder von Beschäftigten um Hilfe gebeten werden, müssen Vorgesetze handeln.

Die LMU bekennt sich zu einem offenen Umgang mit dem Thema sexuelle Belästigung. Sie verpflichtet sich, ein Studien- und Arbeitsumfeld zu fördern, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Sexuelle Belästigung wird an der LMU deshalb unter keinen Umständen geduldet und entsprechend sanktioniert.

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