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BukoF, Forschungsprojekte und Hochschulverbände
BukoF (Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten)
Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext - Handlungsempfehlungen für Hochschulleitungen (2023)
Online-Handreichung: "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" (aktualisiert)
Grundsatzpapier zu Sexueller Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (2018)
Forschungsprojekte
UniSafe Forschungsprojekt - Ending Gender-Based Violene
Deutscher Hochschulverband
HRK
Best Practice
Rechtliche Grundlagen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Nach dem AGG § 3 Abs. 4 ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung wie folgt definiert:
"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Rechtsfolgen: Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers § 12
Rechte der Beschäftigten:
- Beschwerderecht § 13
- Leistungsverweigerungsrecht § 14
- Entschädigung und Schadenersatz § 15
- Maßregelungsverbot § 16
Strafgesetz
- § 177 StGB (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
- § 184i StGB (sexuelle Belästigung)
Beratungsstellen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Anonyme und digitale fachkompetente Beratung finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Neben dem Beratungsportal zu Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung, kann Sie das juristische Beratungsteam auch rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Außerdem kann Ihnen die Antidiskriminierungsstelle wohnortnahe Expert*innen nennen und Musterformulare für Beschwerden zur Verfügung stellen. - Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (bundesweit und kostenlos unter 116 016)
- Frauennotruf München
- Gesprächsgruppe für Frauen - Gesprächsgruppe für Frauen, die sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt erlebt haben (mit Unterstützung des Selbsthilfezentrum München)
- Online-Portal "Bayern gegen Gewalt" (BayStMFAS)
- Polzeipräsidium München Kommissariat (105) für Prävention und Opferschutz
- Frauenhilfe München (Beratung bei häuslicher Gewalt)
- Münchner Notfallambulanz für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der LMU
- Wildwasser München e.V.
- Nightline München (von Studierenden für Studierende): Mo - Sa 21:00 - 00:30 Uhr