Sexismus und sexuelle Belästigung: Informationen und rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Nach dem AGG § 3 Abs. 4 ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung wie folgt definiert:

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Rechtsfolgen: Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers § 12

Rechte der Beschäftigten:

  • Beschwerderecht § 13
  • Leistungsverweigerungsrecht § 14
  • Entschädigung und Schadenersatz § 15
  • Maßregelungsverbot § 16

Strafgesetz

  • § 177 StGB (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
  • § 184i StGB (sexuelle Belästigung)

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