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Hinweis zu Anrechnung von extern erbrachten Leistungen

11.04.2025

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie explizit auf folgende Information im Zusammenhang mit der Anrechnung von Leistungen hin.

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie explizit auf folgende Information im Zusammenhang mit der Anrechnung von Leistungen hin:

Leistungen, die in anderen Studiengängen der LMU oder an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (auch via vhb) erbracht worden sind, werden anerkannt, es sei denn, die erworbenen Kompetenzen weichen maßgeblich voneinander ab. Der Vergleich der erworbenen Kompetenzen erfolgt auf fachlicher Ebene. Darüber hinaus wird stets modulspezifisch geprüft, ob die erzielten Lernergebnisse auch im Hinblick auf methodische, sozial-kommunikative oder handlungs- und aktivitätsbasierte Aspekte als äquivalent eingestuft werden können.