Bachelor- und Masterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach) sowie modularisiertes Lehramt:
Der Kontoauszug gem. § 12 Satz 2 (Lehramt: § 10 Satz 2) der PStO ist vom 15.-25.04.2025 freigeschaltet.
In diesem Zeitraum steht der Kontoauszug mit nur den bestandenen Prüfungsleistungen sowie der Kontoauszug in englischer Sprache nicht zur Verfügung!
Neu eingegebene oder geänderte Noten werden erst nach Ende des Bescheide-Zeitraums wieder angezeigt.
Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen zur Mitwirkungspflicht in der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Nähere Informationen finden Sie unter der Seite Prüfungen.