Infos zum Studium von A - Z

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie alle Informationen zum Studium in einem Stichwortverzeichnis alphabetisch sortiert. Die Themen reichen von Anrechungen und Abschlussdokumenten über Fristen, Höchststudiendauer und Kontoauszug, bis zu Seminaranmeldung und Zeugnissen.

A

BWL / WiPäd

  • Zur fristgerechten Abgabe reicht es weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form bis 12 Uhr mittags am Abgabetag über das Webformular auf der ISC-Homepage hochzuladen. Dadurch gilt die Abschlussarbeit als offiziell beim ISC eingereicht. Als Abgabetag gilt das auf dem Anmeldebogen angegebene Abgabedatum. Druckfassungen müssen bis auf Weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden.
  • Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden. Bei erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine automatische E-Mail zur Bestätigung zurück.
  • Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich vor dem Abgabetag bitte an das ISC.
  • Bitte übersehen Sie nicht, dass die Abschlussarbeit eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung (PDF, 61 KB) enthalten muss. Die ehrenwörtliche Erklärung wird grundsätzlich in Deutsch formuliert, auch wenn die Arbeit in Englisch verfasst wird.
  • Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Wiederholung der Abschlussarbeit:
    • Eine nicht bestandene Abschlussarbeit (bei nicht fristgerechter Abgabe oder Bewertung mit der Note 5,0) kann gemäß Prüfungs- und Studienordnung grundsätzlich einmal zum nächsten regulären Termin wiederholt werden.
    • Wenn der Abgabetag Ihrer Abschlussarbeit in Ihrem 8. Fachsemester (Bachelorarbeit) bzw. 6. Fachsemester (Masterarbeit) liegt, gilt diese Arbeit gemäß der Prüfungs- und Studienordnung als der Zweitversuch und Sie haben in diesem Fall keine Wiederholungsmöglichkeit mehr.
  • Prüfungsunfähigkeit: Bitte beachten Sie folgende Hinweise bezüglich der Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Abschlussarbeiten:
    • Bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit kann die Bearbeitungsfrist einer Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Masterarbeit) maximal um die Hälfte der normalen Bearbeitungszeit (bei Bachelorarbeiten um 4 Wochen, bei Masterarbeiten um 11 Wochen) verlängert werden.
    • Das heißt: Benötigen Studierende wegen Prüfungsunfähigkeit eine Fristverlängerung der Bearbeitungszeit, die mehr als die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit dauert, müssen sie vom Thema zurücktreten und ein neues Thema bearbeiten.
    • Der Prüfungsausschuss kann zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Dies wird insbesondere bei wiederholter Prüfungsunfähigkeit praktiziert
    • Diese Regelung basiert auf § 32 „Nachteilsausgleich“ der geltenden Prüfungs- und Studienordnungen, wonach die Prüfungsdauer bis zur Hälfte der normalen Prüfungsdauer verlängert werden kann.
    • Nähere Informationen erhalten Sie am ISC.


VWL

  • Zur fristgerechten Abgabe reicht es weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form bis 12 Uhr mittags am Abgabetag an das ISC zu schicken. Druckfassungen müssen bis auf weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter Prüfungen.
  • Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden.
  • Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich bitte vor dem Abgabetag an das ISC.


Hauptfächer

  1. Bachelor-Urkunde bzw. Master-Urkunde (Deutsch & Englisch)
    Beurkundet die Verleihung des akademischen Grades.
  2. Bachelor-Zeugnis bzw. Master-Zeugnis (Deutsch & Englisch)
    In das Bachelor-Zeugnis wird das Thema der Bachelorarbeit und deren Note sowie die Endnote aufgenommen.
  3. Transcript of Records (Deutsch)
    Auflistung aller absolvierten Module und die ihnen zugeordneten Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen einschließlich der dafür vergebenen ECTS-Punkte und Noten.
  4. Diploma Supplement (Englisch)
    Informationen über Art und Ebene des Bachelor- bzw. Masterabschlusses, den Status der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm des Bachelorstudiengangs.

Nebenfächer

  • Über das abgeschlossene Nebenfach stellen wir am ISC ein Transcript of Records (Deutsch) aus.
  • Alle weiteren Zeugnisbestandteile werden vom Prüfungsamt des Hauptfaches ausgestellt.

Adressänderungen können bei der Studentenkanzlei online vorgenommen werden. Bitte geben Sie dazu auch die aktuelle Telefonnummer bzw. Handynummer an unter der Sie erreichbar sind.
In dringenden Fällen können Sie die Adressänderung zusätzlich auch dem ISC mitteilen.

BWL / WiPäd

Einmal pro Semester findet die Akademische Abschlussfeier in der Großen Aula im LMU Hauptgebäude statt. Die Abschlussfeier wird von der Fachschaft Wasti (e.V) in Kooperation mit der LMU Mangagement Alumni organisiert.

Das ISC ist in die Organisation nicht involviert. Es findet keine Zeugnisübergabe bei der Akademischen Abschlussfeier statt.

Nähere Infos finden Sie auf den Seiten der Fachschaft oder der Almuni.

VWL

Die Akademische Abschlussfeiermit für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre findet jährlich im Juni/Juli statt. Bitte beachten Sie daher jeweils zu Beginn des Sommersemesters die Veranstaltungsankündigung sowie die Einladung auf unserer Webseite (www.econ.lmu.de).

Die Akademische Abschlussfeiermit für den Masterstudiengang Economics findet im Rahmen der MGSE-Eröffnung jährlich Anfang Oktober statt. Bitte beachten Sie daher jeweils gegen Ende des Sommersemesters die Veranstaltungsankündigung sowie die Einladung auf unserer Webseite (www.econ.lmu.de).

Bachelor

Mit erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums wird Ihnen der akademische Grad "Bachelor of Science" (B.Sc.) verliehen.

Master

Mit erfolgreichem Abschluss des Master-Studiums wird Ihnen der akademische Grad "Master of Science" (M.Sc.) verliehen.

Anrechnungen BWL / WiPäd

Leistungen, die in anderen Studiengängen der LMU oder an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (auch via vhb) erbracht worden sind, werden anerkannt, es sei denn, die erworbenen Kompetenzen weichen maßgeblich voneinander ab. Der Vergleich der erworbenen Kompetenzen erfolgt auf fachlicher Ebene. Darüber hinaus wird stets modulspezifisch geprüft, ob die erzielten Lernergebnisse auch im Hinblick auf methodische, sozial-kommunikative oder handlungs- und aktivitätsbasierte Aspekte als äquivalent eingestuft werden können.

Falls die anzurechnende Leistung vor der Immatrikulation an der LMU (z.B. bei Hochschulwechsel) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anrechnung bis zum Ende des 1. Semesters nach Einschreibung zu stellen.

Falls die anzurechnende Leistung nach der Immatrikulation an der LMU (z.B. bei Auslandsstudium oder Doppelstudium) erbracht wurde, ist der Antrag auf Anrechnung bis zum Ende des Folgesemesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen.

Bitte beachten Sie unser Merkblatt (PDF, 195 KB) sowie unser Antragsformular (PDF, 362 KB).
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, reichen Sie bitte am ISC-Sekretariat fristgerecht folgende Unterlagen ein (bitte alles digital als PDF an anrechnungen@som.lmu.de ):

  1. das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular: bitte spezifizieren Sie hier stets das genaue Modul, welches auf Anrechnung geprüft werden soll! Nutzen Sie hierzu bitte die Informationen aus dem aktuellen Wegweiser zum Studiengang. (Wichtig: Unterschrift nicht vergessen)
  2. zu allen Prüfungsleistungen, deren Anrechnung beantragt wird, sind dem Antrag die entsprechenden detaillierten Inhaltsangaben/ LV-Gliederungen beizulegen. Diese Unterlagen können ggf. zusätzlich mit Angaben aus dem Modulhandbuch ergänzt werden. (Das Modulhandbuch allein ersetzt nicht die detallierten Angaben zur LV!) *
  3. die Leistungsnachweise über die anzurechnenden Prüfungsleistungen (bestätigte Leistungskontoauszüge/ ToR).

(*Punkt 2. entfällt bei Anrechnungen im Rahmen eines Doppelstudiums an der Fakultät für Betriebswirtschaft)

Bitte beachten Sie:
Die Anrechnung von Modulen ist bindend; eine spätere "Rücknahme der Anrechnung" ist nicht möglich! Für Studiengänge gemäß PStO 2015/2018 gilt: Die Regelungen zur Notenverbesserung finden auch bei angerechneten Modulen entsprechend Geltung.

Anrechnungen VWL

Fristen

  • Die Anrechnung von Leistungen, die vor Immatrikulation in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang VWL bzw. ein entsprechendes Nebenfach an der LMU erbracht wurden (z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel), muss im 1. Semester des Bachelor- bzw. Masterstudienganges VWL bzw. des Nebenfaches beantragt werden.
  • Die Anrechnung von Leistungen, die nach Immatrikulation in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang VWL bzw. ein entsprechendes Nebenfach an der LMU erbracht wurden (z.B. bei Auslandstudium oder Doppelstudium), muss bis spätestens Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte beantragt werden.
    Bei einem Auslandstudium von einem ganzen Jahr, muss die Anrechnung von Leistungen spätestens Ende des 1. Semesters nach Rückkehr an die LMU beantragt werden.

Vorabanfragen zur Anrechnung bei geplantem Auslandsstudium

  • Die mögliche Anrechnung von in einem Auslandsstudium geplanten Kursen kann vorab geprüft werden.
  • Bitte senden Sie dem Economic Exchange Office eine Kursliste mit den Kursgliederungen/Syllabi. Bitte geben Sie bei den einzelnen Kursen auch an, in welchem Modul der Kurs angerechnet werden soll.
  • Aus Kapazitätsgründen können bei einem Auslandssemester max. 6 Kurse bzw. bei einem ganzen Studienjahr im Ausland max. 12 Kurse vorab auf die mögliche Anrechnung hin geprüft werden.
  • Aufgrund der Kapazitätsbeschränkung auf max. 6 Kurse pro Auslandssemester wird empfohlen, die Vorabanfrage zur möglichen Anrechnung erst nach Erhalt eines Studienplatzes zu stellen. Ebenso sollte das endgültige Kursangebot der jeweiligen Uni feststehen. Kurslisten mehrerer Universitäten können vorab leider nicht auf die mögliche Anrechnung hin geprüft werden.
  • Bitte beachten Sie bei Ihrer Kursauswahl auch, dass an einigen Universitäten Austauschstudierende nur bestimmte Kurse wählen dürfen. Es kann dabei auch besondere Zulassungsvorausstzungen für Kurse geben. Sie sollten daher unbedingt vorab mit der Gastuni abklären, aus welchem Kursangebot Sie wählen dürfen.
  • Eine Beratung durch das Economic Exchange Office zur Leistungsanrechnung und Integration des Auslandssemesters/-jahrs in den individuellen Studienplan wird dringend empfohlen.

ERASMUS+ Learning Agreement

  • Wenn Ihr Auslandsstudium über ERASMUS+ gefördert wird, tragen Sie die bitte die im Rahmen Ihrer Vorabanfrage abgeklärten Kurse in das Learning Agreement ein (in Table B tragen Sie die Kurse bitte in der Form "Originalkursbezeichnung an der Gastuni -> gewünschtes Modul an der LMU" ein), lassen dieses von Ihrer Gastuni unterzeichnen und schicken es uns anschließend in elektronischer Form als Scan zu. Im Zweifel nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Economic Exchange Office.
  • Bitte beachten Sie, dass das Learning Agreement nur unterschrieben werden kann, wenn die mögliche Anrechnung aller eingetragenen Kurse im Rahmen einer Vorabanfrage geprüft wurde.
  • Sollten sich im Verlauf Ihres Auslandsstudiums Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Learning Agreement ergeben, tragen Sie diese bitte in die dafür vorgesehenen Teile des Learning Agreements ein und lassen dies wieder von den zuständigen Stellen unterzeichnen. Bei neuen/zusätzlichen Kursen werden dazu wieder aussagekräftige Informationen (z.B. Syllabus, Modulhandbuch) benötigt.
    Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Kursangebot (z.B. wegfallende Kurse, Terminverschiebungen) kurz von der Gastuni bestätigt werden müssen.
  • Wichtig: Bei ERASMUS+ können nur die Kurse angerechnet werden, die auch im Learning Agreement enthalten sind. Die Anrechnung abweichender Kurse ist nicht möglich!
  • Die Leistungsanrechnung beantragen Sie dann nach Ihrer Rückkehr an die LMU wie im Punkt Anrechnung von extern erbrachten Leistungen beschrieben.
  • Der Teil III des Learning Agreements wird im Bachelorstudiengang VWL sowie im Masterstudiengang Economics in Absprache mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) nicht benötigt. Als Nachweis der erfolgten Leistungsanrechnung reicht dem RIA ein selbst ausgedruckter Notenspiegel mit den angerechneten Leistungen aus.

LMU-interne Leistungsanrechnung

  • Um die Anrechnung von Studienleistungen, die Sie im Rahmen eines Doppelstudiums an der LMU erbracht haben oder die Sie sich nach einem Studiengangwechsel anrechnen lassen möchten, zu beantragen, reichen Sie bitte einfach das ausgefüllte Formular Antrag auf Anrechnungen von Leistungen (PDF, 362 KB) bei uns am ISC (Geschäftsbereich VWL) ein. Es reicht aus, den Antrag in elektronischer Form zu schicken (wichtig: Unterschrift nicht vergessen).
  • Bei Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht an der Volkswirtschaftlichen Fakultät oder der Fakultät für Betriebswirtschaft der LMU erbracht wurden, reichen Sie bitte auch einen Leistungsnachweis (Notenspiegel) ein.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen zur Leistungsanrechnung.

Anrechnung von extern erbrachten Leistungen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Bitte elektronisch ausfüllen
  2. Semester in der Form "WS 20xx/20yy" oder "SoSe 20xx" angeben
  3. Dozent/Prüfer mit höchstem akademischen Grad angeben
  4. beabsichtige Modulzuordnung angeben
  5. Antrag ausdrucken und unterschreiben
  • Leistungsnachweise/Transcript of Records
  • Syllabus / Gliederungsübersicht und Literaturliste zur erbrachten Leistungen etc. (Wichtig: Unterlagen werden nur in Deutsch oder Englisch angenommen. Bei anderen Sprachen reichen Sie bitte eine Übersetzung mit ein. Bitte Unterlagen nur in Kopie einreichen! Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet!).
    Wurde die mögliche Anrechnung der absolvierten Veranstaltungen bereits im Rahmen einer Vorabanfrage geprüft, müssen die Syllabi / Gliederungsübersichten nicht erneut eingereicht werden.
  • Benötigen Sie einen Semesteranrechnungsbescheid zur Bewerbung für einen Studienplatz, geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular entsprechend an.
  • Wichtig: Bei ERAMSUS+ können nur die Kurse angerechnet werden, die auch im Learning Agreement enthalten sind. Die Anrechnung abweichender Kurse ist nicht möglich!
  • Der Teil III des Learning Agreements wird im Bachelorstudiengang VWL sowie im Masterstudiengang Economics in Absprache mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) nicht benötigt. Als Nachweis der erfolgten Leistungsanrechnung reicht dem RIA ein selbst ausgedruckter Notenspiegel mit den angerechneten Leistungen aus.
Wichtig: Das Anrechnungsverfahren läuft für sämtliche anzurechnenden Leistungen bei Doppelstudium oder Hochschulwechsel über das ISC (isc@econ.lmu.de) bzw. bei Auslandsstudium über das Economics Exchange Office. Es reicht aus, die Unterlagen in elektronischer Form zu schicken (wichtig: Unterschrift auf dem Antrag nicht vergessen). Es ist nicht erforderlich, direkt mit einzelnen Lehrstühlen oder Fakultäten Kontakt aufzunehmen!

Das am 02.03.2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen, u.a. differenzierte Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von ihren Studierenden zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes-/Bundesämter weiterzuleiten.

Im Rahmen der Mitwirkung sind die Studierenden verpflichtet, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, sonstiges) zu erfassen. Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung.

Anträgen auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester legen Sie bitte unbedingt eine Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt bei (kann in LSF in der Funktion "Auslandsaufenthalte" als PDF abgerufen werden).

Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie am International Relations Centre (BWL/WiPäd) oder am Economics Exchange Office (VWL).

Das am 02.03.2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen, u.a. differenzierte Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von ihren Studierenden zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes-/Bundesämter weiterzuleiten.

Im Rahmen der Mitwirkung sind die Studierenden verpflichtet, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, sonstiges) zu erfassen.
Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung.

Anträgen auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester legen Sie bitte unbedingt eine Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt bei (kann in LSF in der Funktion "Auslandsaufenthalte" als PDF abgerufen werden).

B

PStO 2024

Mit der Bachelorarbeit kann begonnen werden, sobald das Pflichtseminar bestanden wurde. Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzung erfüllt haben, steht dies als Vermerk auf Ihrem Kontoauszug. Erst damit ist eine verbindliche Anmeldung der Arbeit am Lehrstuhl möglich. Das Anmeldeformular zur Bachelorarbeit füllen Sie bitte zusammen mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin am Lehrstuhl aus.

Bearbeitungszeit und -umfang: zehn Wochen; ca. 80.000 Zeichen inkl. Leerzeichen

Der Beginn des Bearbeitungszeitraumes für die Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei vereinbart werden. Dabei soll der Bearbeitungszeitraum so gewählt werden, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeschlossen werden kann und die Note vorliegt. Dies ist bereits vor Beginn der Abschlussarbeit unbedingt mit dem betreuenden Lehrstuhl abzuklären. Wer aus eigener Entscheidung einen Zeitraum wählt, bei dem Ende der Bearbeitungszeit kurz vor oder unmittelbar am Semesterende liegt, hat keinen Anspruch auf eine beschleunigte Korrektur der Arbeit.

Ist die Bachelorarbeit bestanden und wurde an dem Bachelorkolloquium mit Erfolg teilgenommen, werden 18 ECTS-Punkte vergeben.

PStO 2015

Mit der Bachelorarbeit kann begonnen werden, sobald das Hauptseminar im Modul "Vertiefung der Betriebswirtschaftslehre" (Pflichtseminar) bestanden wurde. Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzung erfüllt haben, steht dies als Vermerk auf Ihrem Kontoauszug. Erst damit ist eine verbindliche Anmeldung der Arbeit am Lehrstuhl möglich. Das Anmeldeformular zur Bachelorarbeit füllen Sie bitte zusammen mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin am Lehrstuhl aus.

Bearbeitungszeit und -umfang: acht Wochen; ca. 70.000 Zeichen inkl. Leerzeichen

Der Beginn des Bearbeitungszeitraumes für die Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei vereinbart werden. Dabei soll der Bearbeitungszeitraum so gewählt werden, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeschlossen werden kann und die Note vorliegt. Dies ist bereits vor Beginn der Abschlussarbeit unbedingt mit dem betreuenden Lehrstuhl abzuklären. Wer aus eigener Entscheidung einen Zeitraum wählt, bei dem Ende der Bearbeitungszeit kurz vor oder unmittelbar am Semesterende liegt, hat keinen Anspruch auf eine beschleunigte Korrektur der Arbeit.

Ist die Bachelorarbeit bestanden und wurde an dem Bachelorkolloquium mit Erfolg teilgenommen, werden 18 ECTS-Punkte vergeben.

PStO 2013

Zulassungsvoraussetzung

  • mind. ein Schwerpunktseminar ist bestanden

Anmeldung der Bachelorarbeit

  • Sobald die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird dies unten auf dem Kontoauszug angegeben (Dieser Vorgang setzt noch keine Frist in Gang!).
  • Der Kontoauszug mit Bestätigung der erfüllten Zulassungsvoraussetzungen wird dann direkt an einem Lehrstuhl vorgelegt und Sie können Betreuung sowie Thema der Bachelorarbeit abstimmen.
  • Am Lehrstuhl werden dann bei der endgültigen Anmeldung der Bachelorarbeit die erforderlichen Angaben zu Thema, Bearbeitungszeit etc. in ein Formblatt eingetragen und an das ISC gemeldet. Das Formblatt liegt an den Lehrstühlen vor. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular zusammen mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin aus.
  • Die Bearbeitungsfrist von 8 Wochen beginnt erst mit dem eingetragenen Tag der Themenvergabe.
  • Der Beginn des Bearbeitungszeitraumes für die Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei vereinbart werden. Dabei soll der Bearbeitungszeitraum so gewählt werden, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeschlossen werden kann und die Note vorliegt. Dies ist bereits vor Beginn der Abschlussarbeit unbedingt mit dem betreuenden Lehrstuhl abzuklären. Wer aus eigener Entscheidung einen Zeitraum wählt, bei dem das Ende der Bearbeitungszeit kurz vor oder unmittelbar am Semesterende liegt, hat keinen Anspruch auf eine beschleunigte Korrektur der Arbeit.
  • Muster für die der Bachelorarbeit beizufügende Erklärung (PDF, 61 KB)
  • Muster für das Titelblatt einer Bachelorarbeit (PDF, 91 KB)

Themenvergabe

  • Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch den Professor.
  • Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurück gegeben werden.

Fristen bei der Bearbeitung einer Bachelorarbeit

  • Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl auf 8 Wochen befristet.
  • Bei Vorliegen nicht selbst zu vertretender Gründe, z.B. Krankheit, kann auf schriftlich zu stellenden Antrag die Bearbeitungszeit verlängert werden. Diese Gründe müssen nachgewiesen werden, z.B. durch ein ärztliches Attest.

Umfang einer Bachelorarbeit

  • Eine Bachelorarbeit muss sich über ca. 70.000 Zeichen erstrecken (incl. Leerzeichen, aber ohne Gliederung, Quellen, Fußnoten und ggf. Anhang).

Fachzuordnung der Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit wird grundsätzlich an der Volkswirtschaftlichen Fakultät geschrieben.
  • Auf schriftlich zu stellenden Antrag (bitte am ISC, Zi. 020 einreichen) ist es möglich, die Bachelorarbeit in einem anderen Fach zu schreiben. Im Antrag ist der zu bearbeitende Themenbereich, die Relevanz des angestrebten Themenbereichs für das Studium der Volkswirtschaftslehre sowie der/die Referent/in (Professor/Professorin) und dessen/deren Einverständnis zur Betreuung anzugeben.
    Nachdem Ihnen die Entscheidung zu Ihrem Antrag mitgeteilt wurde, kann die Bachelorarbeit dann angemeldet werden.

Abgabe der Bachelorarbeit

  • Zur fristgerechten Abgabe reicht es weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form bis 12 Uhr mittags am Abgabetag an das ISC zu schicken. Druckfassungen müssen bis auf weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter Prüfungen.
  • Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden.
  • Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich bitte vor dem Abgabetag an der ISC.

Nichtbestehen / Wiederholung der Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit gilt als mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn diese nicht fristgerecht eingereicht wird.
  • Wenn die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet gilt oder wenn diese mit "nicht ausreichend" vom Professor bewertet wird, kann sie einmal im nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

Kolloqium zur Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit wird durch ein Kolloquium ergänzt, in dem die Bachelorarbeit vorgestellt und diskutiert wird.
  • Da neben den von den Lehrstühlen angekündigten Terminen für die Kolloquien keine weiteren Termine angeboten werden können, berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres Studienabschlusses bitte diese angekündigten Termine.
  • Das Kolloqium ist unbenotet und wird mit "bestanden" / "nicht bestanden bewertet".
  • Für das Kolloquium ist keine Prüfungsanmeldung in LSF erforderlich.

Den physischen Vordruck für die BAföG-Bescheinigung nach § 48 BAföG können Sie in den Sprechstunden der BWL/WiPäd oder VWL einreichen.

BWL/WiPäd: Zi. 023

VWL: Zi. 020

Sie können die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie weitere Antragsformulare auch online auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung herunterladen und uns über unser Kontaktformular ausgefüllt zukommen lassen.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München bietet spezielle Informationen und ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Internet an. Dort können Sie Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen, Infos zur Studienbewerbung und -zulassung abrufen. U.a. bietet die Homepage Tips zur Beschaffung von Hilfsmitteln und zur Organisation von Studienbegleitern an.

Ein Newsletter bietet interessierten Studenten aktuelle Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung. Spezielle Angebote der LMU, z.B. Computer für Blinde und Sehbehinderte, reservierte Parkplätze werden vorgestellt.

Beglaubigungen von Zeugnissen können am ISC nicht vorgenommen werden.

Für Praktika, Auslandsaufenthalte, Elternzeit und Krankheit können Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt durch die Studentenkanzlei.

Sollten Sie sich aufgrund eines Praktikums, Krankheit oder Elternzeit beurlauben lassen, treten Sie bitte vorher in Kontakt mit der jeweiligen Fachstudienberatung am ISC.

Bei einem Praktikum lesen Sie sich zudem unbedingt die Informationen auf dieser Seite unter dem Stichwort Praktikum durch.

Im Falle eines Auslandsaufenthaltes können Sie sich an das International Relations Centre (BWL/WiPäd) oder an das Economics Exchange Office (VWL) wenden.

Während eines Urlaubssemesters dürfen nicht bestandene Leistungen wiederholt werden. (Dies gilt nicht bei einer Beurlaubung wegen Krankheit, da diese mit Prüfungsunfähigkeit gleichzusetzen ist.) Eine Anmeldung ist in diesem Fall nicht über das LSF möglich, sondern erfolgt per Mail über das ISC.

C, D

Studierende erhalten für die Kommunikation innerhalb der LMU eine eigene Campus-Mail Adresse. Informationen zur Campus-Mail finden Sie auf der Informationsseite der LMU. Für die Kommunikation mit dem ISC ist ausschließlich diese E-Mail Adresse zu nutzen. Wir bitten darum, die Weiterleitungsfunktion nicht zu nutzen. Insbesondere E-Mails mit Anhängen können bei der Weiterleitung fehlgeleitet werden. Das ISC behält es sich aus Datenschutzgründen vor, auf E-Mails von privaten E-Mail Adressen nicht zu antworten. Bitte rufen Sie regelmäßig Ihr Campus-Postfach ab.

Eine optisch ansprechende Option für die Nutzung der Campus-Mail im Browser finden Sie über Roundcube Webmail am LRZ.

Das Diploma Supplement (DS) ist wesentlicher Bestandteil der Bachelorurkunde. Das DS ermöglicht die Vergleichbarkeit verschiedener Studiengänge, es enthält die Beschreibung des Studienfaches.

E

ECTS ist die Abkürzung für European Credit Transfer System.
1 ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand des Studierenden von ca. 30 Arbeitsstunden.

Die Gesamtarbeitsbelastung pro Semester beträgt ungefähr 900 Arbeitsstunden. In die Berechnung der Gesamtbelastung gehen die Lehrveranstaltungen, die Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowohl im Präsenz- als auch im Selbststudium, der Prüfungsaufwand, die Prüfungsvorbereitung einschließlich der anzufertigenden wissenschaftlichen Arbeiten ein.

ECTS-Punkte sind letztlich Gewichtungsfaktoren für die Noten. ECTS-Punkte werden nur für bestandene Prüfungsleistungen vergeben.

Beispiel: Note 2,3 mit 6 ECTS bedeutet, dass die Noten 2,3 mit 6-fachem Gewicht in die Gesamtnotenberechnung eingeht.


Diese ECTS-Übersichtstabellen ("Rankings") zeigen die Verteilung der Gesamtnoten der jeweiligen Abschlüsse im genannten Studiengang. Grundlage der Berechnung sind die Gesamtnoten derjenigen Absolventinnen und Absolventen, deren Zeugnisse im ausgewiesenen Referenzzeitraum ausgestellt wurden.

Vorzeitige Rankings der Gesamtnote können aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit in den Studierendenkonten (kein einheitlicher Noten- und Punktestand durch permanente Dynamik: Noten zu Wiederholungsklausuren oder Abschlussarbeiten gehen ein, u.U. ergeben sich Änderungen nach Klausureinsichten, Gesamtnote kann sich durch Punktekürzung ändern etc.) leider nicht ausgestellt werden. Dies ist erst bei Abschluss des Studiums möglich.

Ein Semesterranking wird nur auf Anfrage beim ISC erstellt, wenn dies für z.B. eine Bewerbung für ein Stipendium zwingend erforderlich ist. Die zwingende Erforderlichkeit muss nachgewiesen werden.

Sie können nach Abschluss einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung in jede Klausur Einsicht nehmen. Ort und Zeit sowie (Anmelde)Verfahren zur Klausureinsicht werden von den Lehrstühlen bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich zum jeweiligen Einsichtstermin daher in LSF oder auf der Lehrstuhlwebseite.

Nachtermine in die Einsichtnahme können nicht gewährt werden!

Infos zur Exmatrikulation finden Sie bei der Studentenkanzlei.

F, G

Bachelor

Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt sechs Semester. Die Höchststudiendauer beträgt acht Semester.

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) müssen am Ende des 1. Fachsemesters bestanden sein. Wurde eine oder wurden beide GOP´s nicht bestanden, kann jede der Modulprüfungen einmal zum nächsten regulären Termin wiederholt werden.

Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden und die Prüfung kann nicht mehr fortgesetzt werden, wenn

  • die Wiederholung einer oder der beiden GOP mit der Note nicht ausreichend bewertet wurde oder als mit der Note nicht ausreichend bewertet gilt.
  • die 180 ECTS-Punkte aus den Modulen nicht spätestens am Ende des achten Fachsemesters regelkonform erworben wurden.

Master

Die Regelstudienzeit im Master beträgt vier Semester. Die Höchststudiendauer beträgt sechs Semester.

Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden und die Prüfung kann nicht mehr fortgesetzt werden, wenn die 120 ECTS-Punkte nicht spätestens am Ende des sechsten Fachsemesters erworben sind.

Nebenfach

Die erforderlichen 30 bzw. 60 ECTS-Punkte müssen in der korrekten Zusammensetzung spätestens am Ende des zweiten Fachsemesters nach Ablauf der Regelstudienzeit des Hauptfaches erworben sein.
Ist dies nicht der Fall, gilt das jeweilige Nebenfach als endgültig nicht bestanden.

Fristverlängerung

Ein Antrag auf Fristverlängerung ist vor Ablauf der Fristen in schriftlicher Form beim ISC zu stellen. Fristverlängerungen werden nur gewährt, wenn nicht selbst zu vertretende Gründe vorliegen, wie zum Beispiel Krankheit. Über die Fristverlängerung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) dient einer ersten und frühzeitigen Orientierung der oder des Studierenden darüber, ob sie oder er den Anforderungen dieses Bachelorstudiengangs voraussichtlich gerecht werden wird.
Die GOP muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters bestanden sein. Eine nicht bestandene GOP kann einmal und spätestens im nächsten regulären Termin wiederholt werden. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).

Bachelor BWL (PStO 2024)

  • Die Modulprüfungen "Investition und Finanzierung" und "Externes Rechnungswesen" sind als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) ausgewiesen.

Bachelor BWL (PStO 2015)

  • Die Modulprüfungen "Investition und Finanzierung" und "Einführung in das Rechnungswesen" sind als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) ausgewiesen.

Bachelor WiPäd I & II (PStO 2024)

  • Die Modulprüfungen "Externes Rechnungswesen" und "Human Resource Education & Management I: Einführung in die Wirtschaftspädagogik" sind als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) ausgewiesen.

Bachelor WiPäd I & II (PStO 2015)

  • Die Modulprüfungen "Einführung in das Rechnungswesen" und "Human Resource Education & Management I" sind als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) ausgewiesen.

Bachelor VWL (PStO 2013)

  • Modul P1 - Mikroökonomie GOP (Vorlesung wird nur im WS angeboten, Klausur im WS und SoSe → Wiederholung einer nicht bestandenen GOP im 2. Fachsemester möglich, im 3. Fachsemester erforderlich)

Nebenfach VWL

  • 30 ECTS-Nebenfach: GOP Modul P1 – Grundlagen der VWL 1 (Vorlesung wird nur im WS angeboten, Klausur im WS und SoSe -> Wiederholung einer nicht bestandenen GOP im 2. Fachsemester möglich, im 3. Fachsemester erforderlich)
  • 60 ECTS-Nebenfach: GOP Modul P1 – Mikroökonomie (Vorlesung wird nur im WS angeboten, Klausur im WS und SoSe -> Wiederholung einer nicht bestandenen GOP im 2. Fachsemester möglich, im 3. Fachsemester erforderlich)

Nebenfach BWL / WiWi

H, I, K

Bachelor

Die Höchststudiendauer beträgt acht Semester. Wurden innerhalb dieser Frist nicht die erforderlichen 180 ECTS-Punkte erworben, kann die Bachelorprüfung nicht mehr fortgesetzt werden.

Master

Die Höchststudiendauer beträgt sechs Semester. Wurden innerhalb dieser Frist nicht die erforderlichen 120 ECTS-Punkte erworben, kann die Masterprüfung nicht mehr fortgesetzt werden.

Die Immatrikulation / Einschreibung erfolgt über die Studentenkanzlei.

Organisation / Ablauf

  • Das Kolloquium zur Bachelorarbeit wird an dem Lehrstuhl durchgeführt, an dem Sie die Bachelorarbeit geschrieben haben.
  • Aus organisatorischen Gründen kann es erforderlich sein, dass mehrere Lehrstühle ein gemeinsames Kolloquium anbieten.
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zu Terminen und Organisation des Kolloquiums bei Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.
  • Für das Kolloquium ist KEINE Prüfungsanmeldung in LSF erforderlich.

Leistungen

  • Besprechung zum Bearbeitungsstand / Vortrag zu den Ergebnissen der Bachelorarbeit
  • Diskussion

Bewertung

  • "bestanden" / "nicht bestanden"
  • keine Benotung!

Wenn Sie eine Notenbescheinigung / einen Kontoauszug benötigen, können Sie sich einen Online-Kontoauszug unter LSF, Menüpunkt "Notenspiegel" selbst downloaden.

Bitte denken Sie daran, sich vor der Exmatrikulation Ihren Kontoauszug in deutsch und englisch abzuspeichern oder auszudrucken.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Notenspiegel / Kontoauszug sowie Notenspiegel / Kontoauszug als Bescheid unter dem Reiter Prüfungen.


1. Prüfungsunfähigkeit bei Klausuren

Studierende, die wegen akuter Erkrankung nicht zu einer Prüfung antreten können oder die Prüfung krankheitsbedingt abbrechen, müssen unverzüglich, d.h. spätestens am Prüfungstag, den Hausarzt/Facharzt aufsuchen und ihre Prüfungsunfähigkeit und deren Dauer bestätigen lassen.

Bitte beachten Sie unsere Formularvorlage mit den Hinweisen zu den Anforderungen an ärztliche Atteste (PDF, 403 KB). Dieses ausgefüllte Formular sowie ein entsprechend frei formulierter schriftlicher Rücktrittsantrag sind unverzüglich beim ISC, Ludwigstraße 28, VG, Zimmer 023 (BWL, Wirtschaftspädagogik) bzw, Zimmer 020 (VWL) im Original einzureichen. Bei einem stationären Aufenthalt genügt eine entsprechende Bestätigung der Klinik.

Prüfungsunfähigkeit muss prinzipiell unverzüglich, d.h. in jedem Fall vor der Notenbekanntgabe geltend und glaubhaft gemacht sowie eine entsprechende Fristverlängerung für die GOP beantragt werden (formloser schriftlicher Antrag, Email genügt der geforderten Schriftform nicht).

Bei längerer Prüfungsunfähigkeit kontaktieren Sie bitte unbedingt die Fachstudienberatung.

2. Prüfungsunfähigkeit während der Abschlussarbeit

Studierende, die während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkranken, müssen die Prüfungsunfähigkeit wie unter 1. beschrieben nachweisen und können dann eine im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung mögliche Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragen.

Bitte beachten: Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Bachelor- und Masterarbeiten im Krankheitsfall (PDF, 135 KB) (Hinweis: abweichende Fristen für PStO 2024)

Generell gilt:
Bei wiederholter und/oder länger anhaltender Prüfungsunfähigkeit ist grundsätzlich ein klärendes Gespräch mit der Fachstudienberatung obligatorisch.


L, M

BWL / WiPäd

Informationen zum Learning Agreement für die Studiengänge der BWL / WiPäd finden Sie auf den Seiten des International Relations Center (IRC).

VWL

In einigen Austauschprogrammen, insb. bei ERASMUS+, ist die Vereinbarung eines Learning Agreements erforderlich. Bitte nutzen Sie zur Information über die verschiedenen Programme das Informationsangebot des Economics Exchange Office. Bei individuellen Fragen zu den verschiedenen Programmen steht das Economics Exchange Office gerne zur Verfügung.

Die entsprechenden Formulare für das Learning Agreement bekommen Sie für ERASMUS+ vom Referat für Internationale Angelegenheiten / International Office der LMU (Bitte Ausfüllhinweise (PDF, 102 KB) beachten; dazu ergänzend: in Table B tragen Sie die Kurse bitte in der Form "Originalkursbezeichnung an der Gastuni -> gewünschtes Modul an der LMU" ein. Im Zweifel nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem ISC).

Das ERASMUS+ Learning Agreement wird vom Economics Exchange Office unterschrieben.

Wichtig: Bei ERASMUS+ können nur die Kurse angerechnet werden, die auch im Learning Agreement enthalten sind. Die Anrechnung abweichender Kurse ist nicht möglich!

BWL / WiPäd PStO 2024

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

Der Umfang beträgt 120.000 - max. 140.000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Die Abgabe erfolgt bis auf Weiteres online über das Webformular.

Ist die Masterarbeit und das Kolloquiums im Umfang von einem 20minütigen Referat oder einer 15minütige mündliche Prüfung bestanden, werden 30 ECTS-Punkte vergeben.

BWL / WiPäd PStO 2018

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

Der Umfang beträgt 120.000 - max. 140.000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Die Abgabe erfolgt bis auf Weiteres online über das Webformular.

Ist die Masterarbeit bestanden, werden 30 ECTS-Punkte vergeben.

Zulassungsvoraussetzung

  • Einschreibung in den Masterstudiengang VWL.

Anmeldung und Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit

  • Betreuung und Thema der Masterarbeit werden direkt mit den Lehrstühlen abgestimmt.
  • Der Bearbeitungszeitraum kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei gewählt werden.
  • Der Beginn des Bearbeitungszeitraumes für die Abschlussarbeit kann in Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl frei vereinbart werden.
    Dabei soll der Bearbeitungszeitraum so gewählt werden, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zwei Wochen vor Semesterende abgeschlossen werden kann und die Note vorliegt.
    Dies ist bereits vor Beginn der Abschlussarbeit unbedingt mit dem betreuenden Lehrstuhl abzuklären. Wer aus eigener Entscheidung einen Zeitraum wählt, bei dem das Ende der Bearbeitungszeit kurz vor oder unmittelbar am Semesterende liegt, hat keinen Anspruch auf eine beschleunigte Korrektur der Arbeit.
  • Am Lehrstuhl werden dann bei der endgültigen Anmeldung der Masterarbeit die erforderlichen Angaben zu Thema, Bearbeitungszeit etc. in ein Formblatt eingetragen und an das ISC gemeldet. Das Formblatt liegt an den Lehrstühlen vor.
  • Die Bearbeitungsfrist von 22 Wochen beginnt erst mit dem eingetragenen Tag der Themenvergabe.
  • Muster für eine ehrenwörtliche Erklärung (PDF, 61 KB)
  • Muster für das Titelblatt einer Masterarbeit (PDF, 91 KB)

Themenvergabe

  • Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch den Professor.
  • Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurück gegeben werden.

Fristen bei der Bearbeitung einer Masterarbeit

  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl auf 22 Wochen befristet.
  • Bei Vorliegen nicht selbst zu vertretender Gründe, z.B. Krankheit, kann auf schriftlich zu stellenden Antrag die Bearbeitungszeit verlängert werden. Diese Gründe müssen nachgewiesen werden, z.B. durch ein ärztliches Attest - siehe Prüfungsunfähigkeit.
  • Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Masterarbeiten im Krankheitsfall (PDF, 135 KB)

Umfang einer Masterarbeit

  • Eine Masterarbeit hat einen Umfang von 60.000 - 120.000 Zeichen (incl. Leerzeichen, aber ohne Gliederung, Quellen, Fußnoten und ggf. Anhang).

Fachzuordnung der Masterarbeit

  • Das Thema der Masterarbeit soll grundsätzlich der Volkswirtschaftslehre entnommen werden.
  • Auf schriftlich zu stellenden Antrag (bitte am ISC, Zi. 020 einreichen) ist es möglich, die Masterarbeit in einem anderen Fach zu schreiben. Im Antrag ist der zu bearbeitende Themenbereich, die Relevanz des angestrebten Themenbereichs für das Studium der Volkswirtschaftslehre sowie der/die Referent/in (Professor/Professorin) und dessen/deren Einverständnis zur Betreuung anzugeben.
    Nachdem Ihnen die Entscheidung zu Ihrem Antrag mitgeteilt wurde, kann die Masterarbeit dann angemeldet werden.

Abgabe der Masterarbeit

  • Abgabe: Montag - Freitag, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Zur fristgerechten Abgabe reicht es weiterhin aus, Abschlussarbeiten in elektronischer Form bis 12 Uhr mittags am Abgabetag an das ISC zu schicken. Druckfassungen müssen bis auf Weiteres nicht ein- bzw. nachgereicht werden. Mehr Infos finden Sie unter Prüfungen.
  • Die elektronische Fassung der Abschlussarbeit kann bis zu einer Dateigröße von 11 MB über das Webformular hochgeladen werden.
  • Bei Dateigrößen >11 MB wenden Sie sich bitte vor dem Abgabetag an der ISC.

Nichtbestehen/Wiederholung der Masterarbeit

  • Die Masterarbeit gilt als mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn diese nicht fristgerecht eingereicht wird.
  • Wenn die Masterarbeit als mit "nicht ausreichend" bewertet gilt oder wenn diese mit "nicht ausreichend" vom Professor bewertet wird, kann sie gemäß PStO einmal im nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

In den Modulen sind Stoffgebiete zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit ECTS-Punkten versehenen Einheiten zusammengefasst.
Sie beinhalten verschiedene Lehr- und Lernformen.

Bei Multiple-Choice-Klausuren (MC) müssen die Antworten auf MC-Antwortbögen übertragen werden. Anbei finden Sie eine Ausfüllanleitung für diese MC-Antwortbögen.

Ausfüllanleitung MC-Antwortbogen (PDF, 167 KB)

as Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Schwangeren wird dringend empfohlen, sich möglichst frühzeitig zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Studium am ISC beraten zu lassen.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Informationen zur Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit

N

  • Schwerbehinderten kann gemäß der Prüfungsordnung ein Nachteilsausgleich, zum Beispiel in Form einer Schreibzeitverlängerung, gewährt werden.
  • Bitte beachten Sie bitte auch die Informationen der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
  • Betroffene kommen bitte zur Beratung in die Sprechstunde der jeweiligen Fachstudienberatung der BWL/WiPäd oder VWL.
  • Dem schriftlich zu stellenden Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein entsprechender Nachweis, z.B. in Form des Schwerbehindertenausweis, beizulegen.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet in Abhängigkeit der Art der Behinderung über den Antrag und teilt dies schriftlich mit.
  • Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens zum Anmeldeschluss für die Klausuren beim ISC einzureichen. Es ist jedes Semester aufs Neue spätestens bis zu diesem Tag anzuzeigen, für welche Klausuren der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen wird. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährung bzw. Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs.
  • Studierende der expliziten Nebenfächer Betriebswirtschaftslehre (30 ECTS-Punkte) bzw. Volkswirtschaftslehre (30 ECTS-Punkte) bzw. Wirtschaftswissenschaften (60 ECTS-Punkte) müssen für das Nebenfach einen eigenen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen! Bitte beachten Sie die Fristen!
  • Studierende mit integriertem Nebenfach (z.B. Wirtschaftsmathematik, Buchwissenschaften) beantragen den Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt ihres Hauptfaches. Eine Kopie der Bestätigung ist bis spätestens zum Ende des Klausurenanmeldezeitraumes mit einer Auflistung der zu schreibenden Klausuren beim ISC einzureichen.

Nachteilsausgleich in Form einer Schreibzeitverlängerung

Schwerbehinderten kann gemäß der Prüfungsordnung ein Nachteilsausgleich, zum Beispiel in Form einer Schreibzeitverlängerung, gewährt werden. Dem schriftlich zu stellenden Antrag auf Schreibzeitverlängerung ist ein ärztliches Attest (PDF, 403 KB) oder das Antragsformular von der Seite Studieren mit Beeinträchtigung beizulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet in Abhängigkeit der Art der Behinderung über die Verlängerung der Bearbeitungszeit und teilt dies schriftlich mit.

Bei kurzzeitigen, vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, wie zum Beispiel Sehnenscheidenentzündungen, wird keine Schreibzeitverlängerung gewährt! (Auch dann nicht, wenn dies von ärztlicher Seite befürwortet oder als notwendig erachtet wird!)

Weiterreichende Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der LMU München.

Bachelor

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Fachsemester.

  1. Die Bachelorprüfung gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wird, und
  2. als endgültig nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wird.

Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn

  1. die Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder
  2. die Modulprüfung oder eine Modulteilprüfung eines der vorgesehenen Pflichtmodule oder erforderlichen Wahlpflichtmodule abgelegt, aber nicht bestanden wurde und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht.

Master

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Fachsemester.

  1. Die Masterprüfung gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wird, und
  2. als endgültig nicht bestanden, wenn die Regelstudienzeit aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wird.

Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Modulprüfung oder eine Modulteilprüfung eines der vorgesehenen Pflichtmodule oder erforderlichen Wahlpflichtmodule abgelegt, aber nicht bestanden wurde und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht.

  • Bei Prüfungsleistungen, die aus mehreren Teilleistungen bestehen (z.B. Klausur und Referat), berechnet sich die Endnote als arithmetisches Mittel der Teilnoten.
  • Die Endnote wird auf zwei Nachkommastellen genau berechnet.
  • Bis 4,00 lautet die Note „bestanden“, größer 4,00 (also ab 4,01) ergibt sich die Endnote 5,0 (nicht bestanden).
  • Eine mit der Note 5,0 bewertete Teilleistung kann somit ausgeglichen werden.
  • Dies gilt jedoch nicht, wenn der/die Studierende zu einer Teilleistung aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt; in diesem Fall wird die gesamte Prüfungsleistung mit der Note 5,0 bewertet.

Die Möglichkeit zur Notenverbesserung gibt es nur im Studium nach "alter" PStO! Dieser Abschnitt gilt nicht für die PStO 2024.

  • Was versteht man unter einem freien Prüfungsversuch (fPV)?
    ein innerhalb der Regelstudienzeit erstmals abgelegter Prüfungsversuch, der nicht bestanden wurde, gilt als nicht abgelegt (= „frei“); relevant, falls Zahl der Wiederholungs- möglichkeiten begrenzt
  • Kann man eine Note verbessern?
    Eine bestandene Modulprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum nächsten regulären Termin wiederholt werden
  • Sind Module von der Notenverbesserung ausgeschlossen?
    Ja: die Abschlussarbeit
  • Welche Note zählt?
    die bessere Note
  • Wie oft darf man Modulnote verbessern?
    ein Mal
  • Welche Prüfung wird gewertet, wenn die Noten gleich sind?
    die später erbrachte
  • Gibt es Fristen, bis wann man eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen muss/kann?
    zum nächsten regulären Termin
  • Was heißt „nächster regulärer Termin“?
    nächster Termin, in dem die abstrakte Veranstaltung/das abstrakte Modul wieder gelesen/angeboten wird bzw. zu dem die Modulprüfung wieder angeboten wird
  • Wenn zu einem Modul bzw. zu einer abstrakten Lehrveranstaltung mehrere konkrete Lehrveranstaltungen angeboten werden, was ist dann zu beachten?
    Die Note aus der Modulprüfung wird verbessert, d.h. die Note aus der Prüfung zu Veranstaltung 1 kann durch eine bessere Note aus einer der anderen Veranstaltungen (2, 3 oder 4) dieses Moduls im nächsten Termin ersetzt werden kann; dabei ist zu beachten, dass jedes Modul nur einmal belegt werden kann.
  • Wenn ich beurlaubt bin, darf ich dann eine Modulprüfung zur Notenverbesserung schreiben?
    nein, da nur nicht bestandene Leistungen im Urlaubssemester wiederholt werden dürfen
  • Wann macht ein Versuch zur Notenverbesserung Sinn?
    wenn man mal einen Ausrutscher hatte; ansonsten zusätzlicher Workload
  • Wie gehe ich vor, wenn ich die Note aus einer Modulprüfung verbessern möchte?
    Erneute Anmeldung in LSF zum bereits einmal abgelegten Modul bzw. zur bereits einmal abgelegten Prüfung
  • Was passiert, wenn ich die Anmeldung versäume?
    nur mit Anmeldung ist eine Notenverbesserung möglich

Eine bestandene Prüfung (Bachelor- und Masterarbeit ausgenommen) kann zur Notenverbesserung einmal und spätestens im nächsten regulären Termin wiederholt werden. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).

Bitte beachten Sie:

  • Es wird die jeweils bessere Note gewertet, bei Notengleichheit wird die später erbrachte Leistung gewertet.
  • In einem Urlaubssemester ist die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung nicht möglich.
  • In Veranstaltungen mit begrenzter Platzkapazität (z.B. Schwerpunktseminare) haben Studierende Vorrang, die die jeweilige Veranstaltung bzw. das zugehörige Modul erstmals belegen.
  • Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung kann sich studienzeitverlängernd auswirken, da sich der Workload für Sie spürbar erhöht!
  • Um eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen, melden Sie sich in LSF spätestens im nächsten regulären Termin erneut zur Prüfung im entsprechenden Modul an. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).
  • In den VWL-Wahlpflichtmodulen im Bachelorstudiengang VWL oder im Masterstudiengang Economics muss der Notenverbesserungsversuch im jeweiligen Modul typischerweise über eine andere konkrete Prüfung erfolgen, als im ersten Versuch.
  • Die VWL-Wahlpflichtmodule umfassen 6 ECTS-Punkte (im Masterstudiengang 6 oder 12 ECTS-Punkte) und sind mit der bestandenen Modulprüfung Prüfung bereits abgeschlossen. Wenn Sie sich zu mehreren Prüfungen in einem Modul anmelden, greifen die Regelungen der Notenverbesserung und Sie verlieren ECTS-Punkte, da durch die Notenverbesserung nur eine Prüfung gewertet wird.
  • Bitte achten Sie daher darauf, im Normalfall nur eine Prüfung pro Modul anzumelden!

O, P, R

Für Studienanfänger wird jedes Jahr eine Einführungsveranstaltung zur Orientierung angeboten. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der O-Phase.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Plagiaten (PDF, 154 KB).

Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise zu Täuschungen und Plagiaten ab dem Wintersemester 2020/2021 unter dem Reiter Prüfungen.

Für die eigentliche Beurlaubung ist die Studentenkanzlei der Universität zuständig. Weitere Hinweise zu den Regelungen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.

Freiwillige Praktika (im In- oder Ausland) werden als Beurlaubungsgrund nur dann anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Praktikum überschneidet sich auf jeden Fall zu zwei Drittel (mind. 9 Wochen) mit der Vorlesungszeit;
  • Das Praktikum besitzt einen Bezug zum Studium;
  • Die für den Studiengang geltende Regelstudienzeit ist noch nicht überschritten.

Die Studentenkanzlei beurlaubt Sie nur dann für ein Praktikum, wenn Sie eine entsprechende Befürwortung zur Beurlaubung vorlegen. Sie benötigen hierfür zwingend folgende Unterlagen:

  • Praktikumsvertrag;
  • konkrete Tätigkeitsbeschreibung (Stellenbeschreibung).

Die Befürwortung können Sie nach Vorlage der entsprechenden Dokumente bei der Fachstudienberatung erhalten.

Bitte beachten Sie:

  • Befürwortungen für das Sommersemester werden nur bis zum 30.04., für das Wintersemester bis zum 30.10. ausgestellt!
  • Ohne Vorlage einer vom Unternehmen unterzeichneten Tätigkeitsbeschreibung werden keine Befürwortungen ausgestellt!
  • Eine Praktikumsbescheinigung oder -bestätigung ersetzt nicht einen Praktikumsvertrag!
  • Sie können innerhalb Ihres Studiums gemäß oben dargestellten Regeln nur EIN Fachsemester im Rahmen von freiwilligen Praktika beurlaubt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die weiteren Informationen unter dem Stichwort Beurlaubung.

Sollte eine fachliche Befürwortungdes Praktikums im Einzelfall nicht möglich, ist gegebenenfalls "Student und Arbeitsmarkt" die nächste Anlaufstelle für eine Bestätigung für die Beurlaubung.

Bei einem Auslandspraktikum beachten Sie bitte zusätzlich:

Das am 02.03.2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen, u.a. differenzierte Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von ihren Studierenden zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes-/Bundesämter weiterzuleiten.

Im Rahmen der Mitwirkung sind die Studierenden verpflichtet, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, sonstiges) zu erfassen. Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung.

Für die eigentliche Beurlaubung ist die Studentenkanzlei der Universität zuständig. Weitere Hinweise zu den Regelungen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.

Ein freiwilliges Praktikum wird als Beurlaubungsgrund nur dann anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Praktikum beansprucht mindestens neun Wochen der Vorlesungszeit.
  • Das Praktikum besitzt einen Bezug zum Studium.

Die erforderliche Bestätigung, dass das freiwillige Praktikum einen Bezug zum Studium hat und befürwortet wird, stellt Ihnen das ISC gerne unter folgenden Voraussetzungen aus:

  • Die Bestätigung kann (in der Regel) nur für Studierende ausgestellt werden, die mindestens das Programm des ersten Studienjahres absolviert haben.
  • Die Bestätigung kann immer nur ausgestellt werden, solange Sie innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

Für das Ausstellen der Bestätigung benötigen wir eine Kopie des Praktikumsvertrags bzw. eine Bestätigung der Praktikumsstelle über Zeitraum und Inhalt des Praktikums. Aus dem Vertrag bzw. der Bestätigung sollte ersichtlich sein, dass das Praktikum fachlich einschlägig ist.

Sollte eine fachliche Befürwortungdes Praktikums im Einzelfall nicht möglich, ist gegebenenfalls "Student und Arbeitsmarkt" die nächste Anlaufstelle für eine Bestätigung für die Beurlaubung.

Bei einem Auslandspraktikum beachten Sie bitte zusätzlich:

Das am 02.03.2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen, u.a. differenzierte Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von ihren Studierenden zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes-/Bundesämter weiterzuleiten.

Im Rahmen der Mitwirkung sind die Studierenden verpflichtet, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, sonstiges) zu erfassen. Dazu steht in LSF die Funktion "Auslandsaufenthalte" zur Verfügung.

Es gilt eine Anmeldepflicht für Prüfungen, insb. auch für Klausuren. Die Anmeldepflicht wird für sämtliche Prüfungen, insbesondere auch für Präsenzklausuren, ausnahmslos und strikt umgesetzt. Sofern keine rechtzeitige Anmeldung erfolgt, ist eine Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.

Die Anmeldung zu Prüfungen ist zudem verbindlich. Bei Anmeldung und Nichtantritt aus selbst zu vertretenden Gründen wird die Klausur mit der Note 5.0 bewertet.

Die An- und Abmeldezeiträume sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Prüfungen.

Die Anmeldung erfolgt mittels Ihrer Campuskennung innerhalb des vorgegebenen Anmeldezeitraumes über das LSF.

Ergänzende Informationen zur Modulzuordnung konkreter Veranstaltungen bei den VWL-Wahlpflichtmodulen
(analog gilt die Regelung für BWL / WiPäd nach "alter" PStO, nicht für "neue" PStO 2024):

  • Die VWL-Wahlpflichtmodule umfassen 6 ECTS-Punkte (im Masterstudiengang 6 oder 12 ECTS-Punkte) und sind mit der bestandenen Modulprüfung bereits abgeschlossen.
    • In der Praxis sind alle konkret angebotenen VWL-Wahlpflichtveranstaltungen jeweils allen VWL-Wahlpflichtmodulen zugeordnet.
    • Die gewünschte Modulzuordnung einer Prüfung legen Sie bei der Prüfungsanmeldung in LSF über den Modulbaum fest.
    • Wenn Sie sich zu mehreren Prüfungen in einem dieser Module anmelden, greifen die Regelungen der Notenverbesserung und Sie verlieren ECTS-Punkte, da durch die Notenverbesserung nur eine Prüfung gewertet wird.
    • Bitte achten Sie daher darauf, im Normalfall nur eine Prüfung pro Modul anzumelden!

Bachelor

Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt grundsätzlich sechs Semester.

Master

Die Regelstudienzeit im Master beträgt grundsätzlich vier Semester.

S

Einen Semesteranrechnungsbescheid, welchen Sie für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester zwingend benötigen, beantragen Sie bitte rechtzeitig in der Studienfachberatung der BWL/WiPäd oder VWL. Bitte beachten Sie unser Antragsformular (PDF, 362 KB) sowie sofern zutreffend das Merkblatt der BWL/WiPäd (PDF, 195 KB) zu Anrechnungen.

Letzte Prüfungsleistung - Immatrikulation – Rückerstattung Semesterbeiträge

Sie müssen bis zum Erbringen der letzten Prüfungsleistung (z.B. Abgabe Diplom-, Bachelor-, Master- oder Seminararbeit oder Klausur oder andere Prüfungsleistung) immatrikuliert sein.
Bitte beachten Sie dabei folgende Regelung der Studentenkanzlei: Für ein Semester, in dem noch Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, ist die Rückerstattung von Semesterbeiträgen nicht möglich.

Diese Regelung gilt auch, wenn das Semester nur um wenige Tage "angebrochen" wurde (z.B. bei Abgabe der Bachelorarbeit kurz nach Semesterbeginn)!

Das Wintersemester läuft immer vom 01.10. - 31.03., das Sommersemester immer vom 01.04. - 30.09.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Studentenkanzlei.

Für alle Seminare, Proseminare und Schwerpunktseminare ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.

BWL / WiPäd

Alle Informationen zu den Hauptseminaren (Bachelor) und Projektkursen (Master) in den Studiengängen von BWL und WiPäd finden Sie auf der Fakultätshomepage. Bitte beachten Sie auch die dort angegebenen Kontaktadressen. Das ISC ist nicht in die Seminarplatzvergabe involviert. Das ISC kann zur Seminarplatzvergabe mangels Kenntnissen keine Auskünfte erteilen.

Die Seminarplatzvergabe ist keine Prüfungsanmeldung. Die Prüfungsanmeldung erfolgt während des Anmeldezeitraums separat über das LSF.

VWL

Alle Informationen zu den Schwerpunktseminaren (Bachelor) und 12 ECTS-Kursen (Master) finden Sie bei den Volkswirtschaftlichen Studiengängen.

Der Ablauf Ihres Studiums richtet sich nach der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung des belegten Studiengangs. Suchen Sie Ihren Studiengang unter der Seite Studiengänge aus. Neben der geltenden Prüfungs- und Studienordnung finden Sie dort auch einen Wegweiser / eine Kurzinformation in der die wichtigsten Informationen zum Studienablauf grafisch anschaulich zusammengefasst sind.

BWL / WiPäd

Studierende, die sich für einen Studiengangwechsel zu BWL oder Wirtschaftspädagogik interessieren, können sich gerne bei der Fachstudienberatung BWL / WiPäd informieren.

VWL

Studierende, die sich für einen Studiengangwechsel zu VWL interessieren, können sich gerne bei der Fachstudienberatung VWL informieren.

Innerhalb des ersten Fachsemesters müssen Sie die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beantragen. Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Anerkennung.

Allgemeine Hinweise zum Studium mit Kind erhalten Sie auf den Seiten der LMU.

T, V, W, Z

In Anlehnung an die Richtlinien des KMS zu im Abitur in Bayern zugelassenen Taschenrechnern gelten die folgenden Regelungen:

  • Zugelassene Taschenrechner in Klausuren sind netzunabhängige elektronische, nicht programmierbare Taschenrechner (Schultaschenrechner).
  • Ein Taschenrechner wird dabei als programmierbar betrachtet, wenn zusätzliche, nicht zum ursprünglichen Funktionsumfang gehörige Funktionen, Routinen oder Texte dauerhaft aufgespielt oder eingegeben werden können.
  • Nicht zugelassen in Klausuren sind darüber hinaus graphikfähige Taschenrechner (GTR) oder Taschenrechner mit typischen Funktionalitäten eines Computer-Algebra-Systems (CAS).

Das ISC gibt keine Auskünfte über die Zulassung einzelner Taschenrechnermodelle.

Die Vorlesungszeiten finden Sie auf den Seiten der LMU. Unabhängig davon geht das Wintersemester immer vom 01.10.-31.03. und das Sommersemester vom 01.04. zum 30.09.

Genaue Daten der Semesterzeiten finden Sie auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.

Nicht bestandene Prüfungen:

Nicht bestandene Prüfungen können mit Ausnahme der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie der Abschlussarbeit innerhalb der Fristen "beliebig oft" wiederholt werden. D.h. Prüfungsleistungen können im Bachelor maximal bis zum Ende des achten Fachsemesters, im Master maximal bis zum Ende des sechsten Fachsemesters und im Nebenfach bis zum Ende des achten Fachsemesters des Hauptfaches wiederholt werden.Informationen zu den FRisten finden Sie unter dem Stichwort Fristen und Fristverlängerung.

Es gibt in der Regel keine Wiederholungsklausuren noch im gleichen Semester. In der Regel kann eine Prüfung frühestens im nächsten Semester wiederholt werden.

Bestandene Prüfungen (nicht für Studiengänge nach PStO 2024) :

Siehe auch Stichwort: Notenverbesserung

Eine erstmals innerhalb der Regelstudienzeit angetretene und im ersten Versuch bestandene Prüfung (Abschlussarbeit ausgenommen) kann im Rahmen des freien Prüfungsversuches zur Notenverbesserung einmal und spätestens im nächsten regulären Termin wiederholt werden. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2).

BWL / WiPäd

Zeugnisse werden monatlich gedruckt. Zeugniserstellungsdatum ist immer der letzte Werktag des entsprechenden Monats, sofern die letzte Note bis ca. Mitte des jeweiligen Monats verbucht wird.

Die Zeugniserstellung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Die Zeugnisabholung ist frühestens einige Tage nach dem Erstellungstermin möglich.

Sobald das Zeugnis zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail durch das ISC.

Zeugnisse können dann in Zi. 023 abgeholt werden.

Die Abholung kann auch über eine bevollmächtigte Person (PDF, 394 KB) erfolgen. Denken Sie bitte daran, dass Sie, bzw. die bevollmächtigte Person sich ausweisen können muss.

VWL

Zeugnisse werden monatlich gedruckt. Der Stichtag, bis zu dem alle Noten am ISC vorliegen müssen, ist jeweils der letzte Mittwoch im Monat.

Achtung, kein Zeugnisdruck im August.

Die Zeugniserstellung erfolgt automatisch, d.h. die Zeugniserstellung muss nicht beantragt werden.

Die Fertigstellung der Zeugnisse erfolgt anschließend und ist voraussichtlich jeweils bis zur Mitte des Folgemonats abgeschlossen. Sobald die Zeugnisse abholbereit sind, werden Sie per Mail informiert.

Zeugnisse können dann in Zi. 020 abgeholt werden. März 2025 Zeugnisse sind abholbereit.

Die Abholung kann auch über eine bevollmächtigte Person (PDF, 394 KB) erfolgen. Denken Sie bitte daran, dass Sie, bzw. die bevollmächtigte Person sich ausweisen können muss.