Teilnahmeberechtigte Personen
- Studierende der LMU im Vollzeitstudium
- Erasmus- und Austausch-Studierende
- Promovierende nur, solange sie an der LMU eingeschrieben sind (und NICHT gleichzeitig Angestellte der LMU sind). Promovierende können nur bei freien Plätzen berücksichtigt werden.
Hinweis: Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an den nicht verpflichtenden Sprachkursen obliegt dem Sprachenzentrum.
NICHT teilnahmeberechtigte Personen
- Sie dürfen sich zu den Sprachkursen nicht anmelden, wenn Sie vom Studium beurlaubt sind.
- Sie können an den Sprachkursen ebenfalls nicht teilnehmen, wenn Sie die entsprechende Sprache im Haupt- oder Nebenfach studieren und daher ein eigenes, fachbezogenes Sprachkursangebot nutzen können.
- Angestellte der LMU, Teilnehmende am studium generale, Studienkolleg bzw. Seniorenstudium sind von der Teilnahme an Kursen des Sprachenzentrums ausgeschlossen.
Informationen für Gaststudierende (nicht-LMU-Studierende)
Wenn Sie als nicht-LMU-Studierende/r an Sprachkursen teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen für Gaststudierende.