Studium

Sozialpsychologie und Rechtspsychologie werden in den Bachelor- und Masterstudiengängen, die unser Department anbietet, gelehrt. Erfahren Sie hier mehr über unsere Veranstaltungen und die Möglichkeiten, bei uns Ihre Abschlussarbeit zu schreiben.

Sozialpsychologie ist eines der klassischen Grundlagenfächer der akademischen Psychologie. Die Sozialpsychologie versucht zu beschreiben und zu erklären, wie der soziale Kontext menschliches Verhalten und Erleben beeinflusst und – umgekehrt – wie Menschen durch ihr individuelles Verhalten ihre soziale Umwelt beeinflussen.

Sozialpsychologische Theorien und Befunde haben für viele Fragestellungen, Phänomene und Prozesse im Alltag eine besondere Relevanz. Als „lehrende Forscherinnen und Forscher“ versuchen wir, diese Relevanz in unseren Vorlesungen und Seminaren herauszuarbeiten. Unser Ziel ist es, Studierenden ein solides Wissen über einschlägige sozialpsychologische Theorien und Konzepte zu vermitteln, ihnen klassische und neuere empirische Forschung zur Sozialpsychologie nahezubringen und ihre Fähigkeit zu stärken, diese Kenntnisse in den unterschiedlichsten sozialen Kontexten anzuwenden.

Ergänzend liegt ein Schwerpunkt unseres Lehrstuhls auf der Rechtspsychologie, die psychologische Erkenntnisse auf juristische Fragestellungen anwendet. Sie behandelt Themen wie Zeugenaussagen, juristische Entscheidungsprozesse und Opfererfahrungen. In unserer Lehre vermitteln wir theoretische Grundlagen, empirische Befunde und praxisnahe Einblicke in dieses spannende Anwendungsfeld.

Sozialpsychologie und Rechtspsychologie werden im Bachelorstudiengang Psychologie gelehrt und geprüft. Sozialpsychologische Veranstaltungen finden außerdem im Masterstudiengang „Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie“ statt. Die Rechtspsychologie ist zudem mit dem Thema Gutachtenerstellung im Masterstudiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie“ vertreten. Für Nebenfachstudierende bieten wir darüber hinaus gesonderte Lehrveranstaltungen an.

Bitte informieren Sie sich im universitätsinternen „Lehre Studium Forschung“-Portal LSF über die angebotenen Veranstaltungen.

Falls Sie Interesse haben, im Bereich Sozialpsychologie Ihre Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Zulassungsarbeit) zu schreiben, schauen Sie gerne in die Themenübersicht für Abschlussarbeiten und schreiben den dort vermerkten Verantwortlichen.

Lehrveranstaltungen

Im Studiengang Psychologie bieten wir sowohl Bachelor- als auch Master-Lehrveranstaltungen an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Module, in denen wir Lehre anbieten. Nähere Informationen zu den einzelnen Modulen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Modulhandbüchern. Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis finden Sie außerdem im „Lehre Studium Forschung“-Portal LSF.

  • Modul P 1 Wissenschaftliche Grundlagen und Geschichte der Psychologie und Psychotherapie
  • Modul P 9 Sozialpsychologie
  • Modul P 7 Forschungsorientiertes Praktikum 1 – Grundlagen der Forschung
  • Modul P 17 Empirisch-psychologisches Praktikum
  • Modul WP 4 Kompetenzfelder der Psychologie: Rechtspsychologie

  • Modul P 3 Vertiefte Grundlagen der Sozialpsychologie
  • Modul P 2 Kommunikation und Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse
  • Modul P 6 Evaluationsforschung
  • Modul WP 5 Forschungsvertiefung: Sozialpsychologie
  • Modul WP 8 Praxisvertiefung: Sozialpsychologie

Anmeldung Nachteilsausgleich

Sie müssen für jede Klausur/Prüfungsleistung, die Sie bei uns schreiben/ablegen, Ihren Nachteilsausgleich nach folgendem Schema bei uns einreichen.

Auch wenn Sie in der Vergangenheit schon einmal einen Nachteilsausgleich bei uns eingereicht haben ist es erforderlich, dass Sie in jedem Semester, in dem Sie bei uns eine Klausur oder Nachholklausur schreiben, erneut diese Meldung bei uns machen.

Wenn Sie vom Prüfungsamt eine gültige Bescheinigung über einen Nachteilsausgleich haben (bitte die dortigen Fristen beachten) und diesen bei einer Klausur am Lehrstuhl Sozialpsychologie geltend machen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte melden Sie einen Nachteilsausgleich spätestens 4 Wochen vor der betroffenen Klausur bei uns an. Anmeldung per Email an das Lehrstuhlsekretariat. Die Meldungen werden an die jeweiligen Klausurverantwortlichen weitergeleitet.
  2. Bitte schreiben Sie "Anmeldung Nachteilsausgleich WS (oder SoSe) JAHR" in den Betreff der Email.
  3. Bitte geben Sie in der Email exakt folgende Informationen an (siehe auch Muster-Email unten):
    • Ihr Name (sowie Matrikelnummer)
    • Für welche Klausur(en)? Titel und Datum. (Alle Klausuren an unserem Lehrstuhl auflisten, die Sie in diesem Semester schreiben werden).
    • Welche Art des Nachteilsausgleich? (z.B. "Zeitverlängerung 25% und Einzelzimmer")
    • Hängen Sie den Bescheid vom Prüfungsamt als Scan/PDF an die Email an

Betreff: Anmeldung Nachteilsausgleich WS 2014/25

Inhalt Email:
1. Max Mustermann (Matrikelnummer: 12345678)
2. Für welche Klausur(en)? - *Name der Klausur* am 15.3.2025
3. Welche Art des Nachteilsausgleich? - xy % Zeitverlängerung / Einzelzimmer
4. Den Bescheid vom Prüfungsamt habe ich als PDF angehängt.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann

Abschlussarbeiten in der Sozialpsychologie

Am Lehrstuhl Sozialpsychologie durchlaufen Sie im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit im Regelfall den vollständigen Forschungsprozess: von der Entwicklung einer Forschungshypothese über die Erhebung eigener Daten bis zum finalen Bericht.

Im folgenden Leitfaden für Abschlussarbeiten finden Sie nützliche Informationen von der Themenfindung und dem ersten Kontakt bis zur Bearbeitung und Abgabe der Arbeit an unserem Lehrstuhl.

Hinweis für Zulassungsarbeiten: Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf Bachelor- und Masterarbeiten für Studierende der Psychologie. Wenn Sie aus der Schulpsychologie kommen und Ihre Zulassungsarbeit bei uns schreiben möchten, gelten viele der hier aufgeführten Informationen gleichermaßen.

Abschlussarbeiten sind vorwiegend empirisch angelegt. Rein theoretisch angelegte Arbeiten sind zwar im Prinzip zulässig, aber unüblich. Möglich sind zudem Arbeiten, in denen keine eigenen empirischen Daten erhoben werden, sondern vielmehr existierende Daten im Sinne der zu beantwortenden Forschungsfragestellung reanalysiert werden.

Es wird erwartet, dass Sie alle Auswertungsmethoden, die im Studium behandelt wurden, beherrschen und sich ggf. eigenständig mit statistischen Verfahren vertraut machen und diese selbstständig anwenden. Zur Unterstützung bei der Datenaufbereitung und -auswertung in R hat unser Lehrstuhl ein umfangreiches Video-Tutorial erstellt, welches regelmäßig aktualisiert wird und auf Moodle zu finden ist. Sollten Sie dieses noch nicht kennen, sprechen Sie Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer darauf an.

Wir betreuen vorwiegend Abschlussarbeiten zu Fragestellungen, an denen wir − die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls − selbst forschen bzw. für die wir uns interessieren. Je besser wir uns in einem bestimmten Thema auskennen, desto kompetenter können wir Sie betreuen. Das soll Sie jedoch nicht entmutigen, eigene Ideen für Ihre Arbeit zu entwickeln: Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein bestimmtes sozialpsychologisches Thema gerne bearbeiten möchten.

Weiter unten finden Sie beispielhafte Themen für Abschlussarbeiten. Diese sind als offene (Forschungs-)Fragen formuliert. Die Konkretisierung dieser Frage für Ihre spezifische Arbeit, die Entwicklung des theoretischen Gerüsts Ihrer Arbeit, die Ableitung der empirischen Hypothesen aus diesem Gerüst, die Methodik und die Daten sind bei uns in der Regel nicht vorgegeben. Vielmehr erwarten wir von Ihnen einen eigenständigen Beitrag bei all diesen Schritten. Typischerweise benötigt die Konkretisierung der spezifischen Fragestellung mehrere Treffen mit Ihrer designierten Betreuerin oder Ihrem designierten Betreuer. Diese Treffen können auch schon vor der Anmeldung Ihrer Arbeit beim Prüfungsamt stattfinden. Das heißt in der Folge: Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit bei uns schreiben möchten, sprechen Sie uns in jedem Fall rechtzeitig an − idealerweise bereits im Laufe des Semesters, vor dem Sie Ihre Arbeit schreiben möchten (im Bachelorstudiengang also beispielsweise in Ihrem 5. Fachsemester).

Wenn Sie sich für ein spezielles Thema interessieren, schreiben Sie am besten der Person, die dieses Thema beforscht, eine E-Mail. Die entsprechende Information finden Sie auf den Seiten unseres Teams. Wenn Sie eigene Ideen für ein Thema haben und gerne von uns betreut werden möchten, dürfen Sie uns ebenfalls gerne individuell anschreiben.

Informieren Sie sich unbedingt auf der Homepage des Prüfungsamtes PAGS über die vorgesehenen Anmeldungs- und Abgabefristen Ihrer Arbeit und die Voraussetzungen, die Sie für die Anmeldung erfüllen müssen!

Eine Abschlussarbeit kann im Sommersemester und im Wintersemester zu einem festgesetzten Zeitpunkt angemeldet und abgegeben werden. Das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit finden Sie auf der Homepage des PAGS. Bitte füllen Sie das Formular aus (samt Vorschlag für die Formulierung Ihres Themas) und schicken es vor Beginn des Anmeldezeitraums per E-Mail zur Unterschrift an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer. Anschließend reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular im PAGS ein. Den Eingang der Bachelorarbeitsanmeldung im PAGS können Sie in den darauffolgenden Tagen über LSF unter „Info über angemeldete Prüfungen“ nachverfolgen.

Die Dauer der Bearbeitungszeit ist davon abhängig, welchen Studiengang und nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren. Die prüfungsrechtlichen Details, die die Abschlussarbeit betreffen, sind in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert. Bitte machen Sie sich mit diesen Details vertraut! Hier sind unter anderem auch die Voraussetzungen für die Anmeldung Ihrer Arbeit geregelt.

Wenn eine Betreuung zustande kommt, ist das Exposé der erste Schritt auf dem Weg zur fertigen Arbeit. In diesem kurzen Text (1-2 Seiten) soll in aller Kürze dargestellt werden,

  • wie genau die Fragestellung Ihrer Arbeit lautet,
  • wieso diese Fragestellung relevant ist (etwa weil sie ein neues Phänomen untersucht, die Gültigkeit zweier alternativer theoretischer Erklärungen gegeneinander testet, einen bestimmten Effekt replizieren soll, ein praktisches Problem zu lösen hilft etc.) und worin genau der Erkenntnisgewinn der geplanten Arbeit besteht,
  • was man über die Fragestellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits weiß und was man noch nicht weiß (d.h. wo genau die Lücke ist, die die geplante Arbeit schließen möchte),
  • welche empirischen Hypothesen getestet werden sollen und auf welchem theoretischen Begründungsfundament diese Hypothesen fußen und
  • wie − ganz grob − diese Hypothesentestung methodisch vorgenommen werden soll (also bspw. mit Hilfe eines Laborexperiments, einer Onlinestudie, einer Fragebogenstudie, einer Literaturrecherche bzw. eines narrativen Reviews, einer Meta-Analyse etc.) und welche Elemente des Designs der geplanten Arbeit schon jetzt feststehen (z.B. welche unabhängigen und abhängigen Variablen erhoben werden sollen, ob es eine experimentelle Manipulation geben wird etc.).

Das Exposé dient sowohl Ihnen als auch uns als gemeinsame Basis, sozusagen als „Leitfaden“ für die Umsetzung der Studie und beinhaltet häufig auch schon den Kern des späteren Theorieteils Ihrer Arbeit. Üblicherweise gibt es zwischen Ihnen und Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einige Feedbackschleifen, bis das finale Exposé steht.

Sobald die methodische Feinplanung abgeschlossen ist, also bevor die tatsächliche Datenerhebung stattfindet, sollte das Exposé zu einer Präregistrierung der Studie ausgebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt steht also bereits fest, was Sie untersuchen, welche Hypothesen Sie haben und wie Sie diese Hypothesen testen werden. Sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab, wie, wann und wo Sie dieses Präregistrierungsdokument hinterlegen (beispielsweise auf der Plattform www.aspredicted.org).

Sowohl Bachelor- als auch Masterarbeiten müssen in dem Semester, in dem sie verfasst werden, im Kolloquium vorgestellt werden. Informieren Sie sich im Vorlesungsverzeichnis des LSF, wann im jeweiligen Semester das Kolloquium stattfindet. Die Termine zur Vorstellung der einzelnen Arbeiten werden üblicherweise vor oder in der ersten Sitzung des Semesters gemeinsam mit der zuständigen Lehrperson festgelegt. Merken Sie sich also diese erste Sitzung in jedem Fall vor.

Es gibt zwei Phasen, in denen eine Vorstellung Ihrer Abschlussarbeit im Kolloquium sinnvoll und zielführend ist:

  1. in der Planungsphase, wenn Sie bereits Vorüberlegungen bezüglich des Designs, der Materialien, der Stichprobenrekrutierung etc. angestellt, aber noch nicht mit der Datenerhebung begonnen haben. Dann würde es in Ihrer Vorstellung darum gehen, wie man das Design etc. noch optimieren könnte.
  2. in der Auswertungsphase, wenn Sie Ihre Daten bereits erhoben und aufbereitet haben. Sie stellen dann die Datenerhebung, die Analysestrategie und Ihre Ergebnisse vor. Es würde dann im Kolloquium darum gehen, die Ergebnisinterpretation zu diskutieren, über alternative Auswertungsmethoden und ggf. gemeinsam über schwer interpretierbare Befunde nachzudenken.

Sinn und Zweck Ihres Vortrags im Kolloquium ist, Ihnen die Gelegenheit zu geben, Ihre Abschlussarbeit zu reflektieren, sie gegen konstruktive Kritik zu verteidigen, von anderen Anregungen und Lösungsmöglichkeiten für Probleme etc. entgegenzunehmen und etwas dabei zu lernen. Das Kolloquium soll dazu beitragen, dass Ihre Arbeit besser wird. Es geht nicht darum, einmal mehr ein Referat im Studium zu halten.

Machen Sie sich selbst vor Ihrem Vortrag klar, was Sie von der Vorstellung im Kolloquium erwarten. Sind Sie gerade dabei, Ihre Studie zu planen und benötigen Rückmeldung zu Ihrem Design und Ihren Materialien? Haben Sie spezifische Fragen, bei denen Sie nicht weiterkommen? Haben Sie Ihre Daten bereits ausgewertet und brauchen Hilfestellung bei der Auswertung oder der Interpretation?

Auch wenn es im Kolloquium keine Anwesenheitskontrolle gibt, sollten alle Studierenden, die am Lehrstuhl Sozialpsychologie im jeweiligen Semester ihre Abschlussarbeit schreiben, sich verpflichtet fühlen, bei allen Vorstellungen anwesend zu sein. Eine angenehme und zielführende Kultur des Lernens und Diskutierens kann sich nur entwickeln, wenn Sie anwesend sind, nicht nur bei der Vorstellung Ihrer eigenen Arbeit, sondern auch bei der Vorstellung der Arbeiten Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit den Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. vertraut zu machen. Die Richtlinien thematisieren nicht nur ethische Aspekte der Forschung am bzw. mit Menschen, sondern auch Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis. Als angehende Psychologin oder angehender Psychologe sind Sie verpflichtet, die dort festgelegten Regeln zu befolgen.

Sehr hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch die Lektüre des folgenden Buches:

Deutsche Gesellschaft für Psychologie DGPs (Hrsg.) (2018). Ethisches Handeln in der psy-chologischen Forschung: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie für Forschende und Ethikkommissionen. Göttingen: Hogrefe.

Eine Sache, die gern vergessen wird: Teilnehmende einer Studie haben in jedem Fall Anspruch auf eine vollständige Aufklärung über alle die Studie betreffenden Informationen (z.B. was genau untersucht wurde, wie der Versuchsplan aussah, und was am Ende herausgekommen ist). Insbesondere wenn die Informationen, die man den Teilnehmenden vor Beginn der Studie gegeben hat, aus methodischen Gründen unvollständig oder sogar falsch waren („Täuschung“), ist eine nachträgliche Aufklärung ethisch geboten − spätestens dann, wenn die Datenerhebung abgeschlossen ist. Vorlagen für entsprechende Texte erhalten Sie von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

Neben den Berufsethischen Richtlinien einschließlich der Regelungen guter wissenschaftlicher Praxis sind Sie auch verpflichtet, die jeweils gültigen Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit und die informationelle Selbstbestimmung zu beachten. Dabei ist insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung relevant. Diese Verordnung hat auch Implikationen für die Durchführung einer empirischen Studie, denn die Teilnehmenden an einer solchen Studie produzieren ja Daten, was mit bestimmten Rechten auf Seiten der Teilnehmenden und mit gewissen Pflichten (auf Seiten der Studienleitung, also auch Ihnen) einhergeht. So erfordert jede Studie − egal ob sie im Labor, im Feld oder online stattfindet − eine ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden in die Speicherung und Auswertung der von ihr produzierten Daten. Entsprechende Vorlagen für eine solche Einwilligung stellt Ihnen Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer zur Verfügung. Weitere Vorlagen finden Sie auf der Homepage der Ethikkommission unserer Fakultät sowie auf der Homepage der Zentralen Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Eine weitere datenschutzrechtliche Bestimmung lautet, dass den Teilnehmenden einer Studie vollständig offengelegt werden muss, wer wann, wozu und unter welchen Umständen Zugriff auf die Daten hat. Dies lässt sich im Regelfall recht einfach und eindeutig definieren. Bei einer Onlinestudie bspw. liegen die Daten passwortgeschützt auf einem Server, zu dem nur Sie und Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer Zugang haben. Sie können die Daten von dort auf Ihren Rechner herunterladen − aber Sie dürfen die Daten dann keinesfalls ohne explizite Einwilligung der teilnehmenden Personen irgendwo hochladen! Auch der Versand sensibler Daten via E-Mail oder das Abspeichern in einer nicht hinreichend sicheren Cloud (z.B. Dropbox) ist nicht gestattet.

Wir als Betreuende achten in unserer täglichen Forschungsarbeit sehr genau darauf, dass wir den datenschutzrechtlichen Bestimmungen Rechnung tragen. Um uns gegen den Fall abzusichern, dass unsere Studierenden aus Unwissen oder Leichtsinn diese Bestimmungen missachten und sich daraus juristisch relevante Konsequenzen ergeben, fordern wir alle Studierenden, die bei uns ihre Abschlussarbeit schreiben, auf, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer händigt Ihnen diese Erklärung vor Beginn der Datenerhebung aus; unterschreiben Sie diese und geben Sie sie Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer wieder ab.

Bei empirischen Arbeiten werden die Teilnehmenden im Regelfall für die Zeit und den Aufwand, den sie investieren, entlohnt. Diese Entlohnung kann − bspw. wenn Ihre Stichprobe aus Psychologiestudierenden besteht − in Form von Versuchspersonenstunden erfolgen.

Alternativ ist aber auch die Verlosung von Gutscheinen oder das Auszahlen bzw. Überweisen eines bestimmten Geldbetrags möglich. Sprechen Sie dies im Vorhinein mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Insbesondere bei der Auszahlung von Geldbeträgen ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden den Empfang des Geldes auf einem entsprechenden Formblatt quittieren. Bei der Verlosung von Gutscheinen (bspw. Gutscheinen eines Online-Versandanbieters) muss im Vorhinein geregelt werden, wer den Gesamtbetrag vorlegt und wie die Erstattung abgewickelt wird. Sprechen Sie sich hier unbedingt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Die Quittierung von Vpn-Stunden erfolgt seit dem Wintersemester 2021/2022 über das Versuchsverwaltungs-System SONA. Besprechen Sie auch hier Ihr Vorgehen bitte mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

Ihre Arbeit reichen Sie gedruckt beim PAGS ein. Beachten Sie dabei, dass es je nach Studien- und Prüfungsordnung spezielle Vorgaben bezüglich der Anzahl der einzureichenden gedruckten Exemplare sowie bezüglich der Notwendigkeit einer zusätzlichen Abgabe einer elektronischen Version der Arbeit gibt. In jedem Fall ist der Arbeit eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen. Näheres hierzu finden Sie üblicherweise in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Für Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sind zudem folgende Dateien in elektronischer Form hilfreich. Diese können Sie entweder auf einem USB-Stick zusammen mit Ihrer Arbeit beim PAGS abgeben (dies ist in manchen Prüfungsordnungen ohnehin vorgesehen) oder separat weiterleiten. Klären Sie im Voraus mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, welche Dateien genau benötigt werden:

  • ein pdf der Arbeit
  • ggf. die Rohdaten in unbearbeiteter Form, möglichst in einem nicht-proprietären Format (z.B. im csv-Format)
  • ggf. der Code zur Datenaufbereitung (Syntaxdatei, die zum Beispiel das Löschen nicht benötigter Variablen, die Umpolung von Items, die Aggregation von Items in Skalen oder die Anwendung von Ausschlusskritierien für unvollständige Datensätze enthält)
  • ggf. ein bereinigter Datensatz, der die Grundlage für Ihre Analysen bildet und nur noch relevante Variablen enthält (z.B. im csv-Format)
  • ggf. ein Codebuch für die Rohdaten und/oder den bereinigten Datensatz (z.B. als Tabelle, in der Sie darlegen, welche Variable Ihres Datensatzes welche Informationen enthält; Itemtext; Skalierung; Codierung fehlender Werte usw.)
  • ggf. der Auswertungscode für Ihre Analysen und Grafiken (als Syntaxdatei)
  • alle verwendeten Materialien (z.B. Versuchssteuerungsdatei, Programmcode, pdf des verwendeten Fragebogens bzw. der Instruktionen etc.)
  • ggf. zusätzliches Material („Digitaler Anhang“)
befinden. Welche dieser Dateien in Ihrem Fall auf dem USB-Stick abgespeichert sein sollten, sprechen Sie bitte direkt mit Ihrer jeweiligen Betreuerin oder Ihrem jeweiligen Betreuer ab. Das gedruckte Exemplar der Arbeit wird Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vom PAGS per Hauspost zugeschickt.

Wie für jede wissenschaftliche Arbeit finden auch bei Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit die Richtlinien zur Manuskriptgestaltung (entweder der American Psychological Association oder der Deutschen Gesellschaft für Psychologie) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Für die DGPs-Richtlinien ist dies zurzeit die 5. Auflage:

Deutsche Gesellschaft für Psychologie DGPs (Hrsg.) (2019). Richtlinien zur Manuskriptgestaltung (5. überarbeitete und erweiterte Auflage). Göttingen: Hogrefe.

Dies betrifft vor allem die Struktur der Arbeit, den Umgang mit Verweisen und Zitaten, die formale Korrektheit des Literaturverzeichnisses der Arbeit sowie die korrekte Formatierung und Benennung von Abbildungen und Tabellen. Die Manuskriptrichtlinien der DGPs beinhalten in der neuesten Auflage auch einige hilfreiche Tipps zum wissenschaftlichen Schreiben. Wir legen Ihnen die Lektüre dieses Büchleins daher ans Herz.

In Bezug auf einige Aspekte (z.B. die Nummerierung von Kapiteln Ihrer Arbeit, die Schriftgröße, die Formatierung der Kopf- und Fußzeile, die Gestaltung des Titelblatts etc.) dürfen Sie von den Manuskriptrichtlinien abweichen. Für so zentrale Dinge wie Verweise, Literaturverzeichnis und Abbildungen/Tabellen gilt jedoch: Formale Fehler − einschließlich fehlender Beschriftung von Achsen in Diagrammabbildungen, falscher Kursivsetzung im Literaturverzeichnis etc. − geben Punktabzug und wirken sich auf die Bewertung aus!

Was die Länge Ihrer Arbeit angeht, so halten Sie sich bitte an den Grundsatz: so viel Text wie nötig, so wenig wie möglich. Ihre Arbeit sollte den Stil eines Artikels in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift haben. Eine Bachelorarbeit sollte üblicherweise einen Umfang von 30 Seiten (ohne Anhänge) und eine Masterarbeit einen Umfang von 40 Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Hilfreiche Tipps zur Gewichtung der einzelnen Teile der Arbeit und zu Strategien, beim Schreiben Wichtiges von Unwichtigem zu trennen, finden Sie in den „Manuskriptrichtlinien“ der DGPs.

  • Die Arbeit wird von uns auf der Basis eines standardisierten Kriterienkatalogs und mit Hilfe eines vorgegebenen Bewertungsbogens (PDF, 535 KB) begutachtet. Hieraus wird deutlich, worauf wir bei der Bewertung Ihrer Arbeit achten. Uns ist eine faire, angemessene Bewertung sowie Transparenz bei der Notenfindung sehr wichtig. Eine Erläuterung unserer Bewertung können Sie gern per E-Mail oder in Form eines Feedback-Gesprächs mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer erhalten. Sprechen Sie uns dazu gern an.

Das alles mag im ersten Moment nach viel Aufwand, Bürokratie und Formalismus klingen. Aber keine Sorge: so schlimm ist es alles nicht. Und Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer steht immer für Fragen und Ratschläge zur Verfügung. Wir wollen, dass Sie bei uns lernen, selbstständig und kompetent wissenschaftlich zu arbeiten. Und wir wollen, dass Ihnen Ihre Abschlussarbeit bei uns am Lehrstuhl Spaß macht. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Beispiele für mögliche Themen einer Abschlussarbeit

Die folgenden Themen sind lediglich Beispiele. Wir betreuen Abschlussarbeiten zu einer ganzen Reihe weiterer Themen aus der Sozial- und der Rechtspsychologie. Nähere Informationen finden Sie weiter oben unter „Themenfindung“.

Personen mit einer starken dispositionellen Sensibilität für Ungerechtigkeit zu eigenen Ungunsten („Opfersensibilität“) neigen dazu, anderen Menschen in sozialen Dilemmasituationen zu misstrauen, also ihnen egoistische Motive zu unterstellen. Diese Voreingenommenheit bewirkt, dass sich Opfersensible in sozialen Dilemmasituationen selbst unkooperativ verhalten. Manchmal liegen sie damit richtig, manchmal aber auch falsch.

Unklar ist, wie Hoch-Opfersensible Informationen über das tatsächliche Verhalten ihrer Interaktionspartner integrieren. Konkret: wenn eine hoch-opfersensible Person mit widersprüchlichen Informationen bezüglich der Vertrauenswürdigkeit einer anderen Person konfrontiert wird, achtet sie dann mehr auf die Information, die Unvertrauenswürdigkeit indiziert (confirmation bias) oder achtet sie auf Information, die Vertrauenswürdigkeit indiziert (Erwartungsverletzung)?

Betreuer: Prof. Dr. Mario Gollwitzer

Häufig wird Vergebung als das Gegenteil von Rache verstanden: Vergebung impliziert demnach eine „vorwärtsgewandte“ Haltung, den Willen zur Lösung des Konflikts und kooperative Handlungsbereitschaften; Rache impliziert demnach eine „rückwärtsgewandte“ Haltung, sie wird als Hindernis auf dem Weg hin zur Konfliktlösung verstanden.

Doch so einfach ist die Sache nicht: Auch Vergebung kann man manchmal in Wirklichkeit auf eine Vergeltungsmotivation zurückzuführen sein; auf Oscar Wilde geht das Zitat zurück: „Vergebung ist die schönste Rache“. Woran erkennt man nun eine Vergebung, die eigentlich eine Form der Rache ist?

Betreuer: Prof. Dr. Mario Gollwitzer

Es gibt individuelle Unterschiede darin, wie sensibel Menschen auf Ungerechtigkeit reagieren. Ist eine Person besonders sensibel für Ungerechtigkeiten zu ihren Ungunsten, spricht man von Opfersensibilität. Anekdotisch gibt es Indikatoren dafür, dass Menschen heute opfersensibler sind als früher, sich also eher als Opfer fühlen und diese Opferrolle möglicherweise auch strategisch für ihre eigenen Ziele nutzen. Aber ist das wirklich so? In verschiedenen Studien möchte ich mir anschauen, ob die Opfersensibilität im Laufe der letzten Jahre tatsächlich gestiegen ist. Dafür werden wir Replikationsstudien von Studien aus den frühen 2000ern, die Aufschluss über die Ungerechtigkeitssensibilität der Teilnehmenden geben, durchführen und schauen, ob sich die Befundlage verändert hat.

Betreuerin: Marlene Voit