FAQ Anerkennung von Studienleistungen

Hier finden Sie alle Dokumente, die wir für eine Anerkennung brauchen: http://www.psy.lmu.de/pm/anerkennung/was_mitbringen/index.html -> "Was muss ich für die Anerkennung mitbringen?"

Wir machen die Anerkennung zur Zeit elektronisch. Bitte schicken Sie mir alle erforderlichen Unterlagen als PDF per Email zu (Wenn Sie bereits an der LMU studieren, müssen Sie das von Ihrer offiziellen LMU-Emailadresse aus tun!). Bitte beachten Sie: Wenn Sie Unterlagen per Email an uns schicken, dann sind diese nicht verschlüsselt. Mit dem Zusenden der Email willigen Sie ein, dass die Unterlagen auf diesem Weg verarbeitet werden dürfen (d.h., dass die Unterlagen und Bescheide innerhalb der LMU und auch entsprechend wieder an Sie per Email versendet werden dürfen).

Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Angaben bereits ausgefüllt haben (siehe Webseite was auszufüllen ist).

Bitte füllen Sie die PDFs nur elektronisch aus (z.B. in Acrobat Reader, oder in der Vorschau-App auf macos); bitte keine Scans des Formulars schicken. Sie können auch ihre Unterschrift elektronisch ins PDF einfügen. Auf macOS geht das mit der eingebauten App „Vorschau“: https://support.apple.com/de-de/guide/preview/prvw35725/mac. Auf Windows z.B. mit dem kostenlosen Acrobat Reader: https://helpx.adobe.com/de/acrobat/using/fill-and-sign.html

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Unterlagen per Email an uns schicken, dann sind diese nicht verschlüsselt. Mit dem Zusenden der Email willigen Sie ein, dass die Unterlagen auf diesem Weg verarbeitet werden dürfen (d.h., dass die Unterlagen und Bescheide innerhalb der LMU und auch entsprechend wieder an Sie per Email versendet werden dürfen).

Bitte setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor einer eventuellen Einreichungsfrist mit uns in Kontakt. Die Bearbeitung der Anerkennungen braucht oft einige Tage und muss dann noch in das Prüfungsamt; wenn Sie zu kurzfristig dran sind können wir keine fristgerechte Bearbeitung garantieren.

Studienplatztausch ist nicht unser Ressort, und unabhängig von der Frage der Anerkennung von Leistungen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studentenkanzlei.

Für jedes Semester, das Sie anrechnen wollen, benötigen Sie 25 ECTS die von uns anerkannt werden. Wenn Sie sich zum Beispiel in das 4. Semester bewerben wollen (also 3 Semester bereits abgeschlossen haben), dann benötigen Sie 3 x 25 = 75 ECTS, die von uns anerkannt werden.

Dabei ist es egal, aus welchem Fachsemester an Ihrer Heimatuniversität die anerkannten ECTS stammen. Angenommen, Sie haben insgesamt 50 ECTS aus ihrem 2. und 3. Semester anerkannt bekommen, dann werden Ihnen 2 Semester angerechnet, und Sie bewerben sich auf das 3. Semester. Falls Sie einen Studienplatz bekommen, müssten Sie trotzdem die fehlenden Prüfungen aus unserem 1. Semester nachholen (obwohl Sie formal bereits im 3. Semester studieren).

Nein, Sie müssen sich entscheiden und können sich in einem Semester nur in das eine oder das andere bewerben.

Wenn Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben:

Die genauen Fristen für das aktuelle Semester finden sich in einer amtlichen Bekanntmachung (siehe jeweils das aktuelle Semester, die Datei "BEKANNTMACHUNG des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung - Nachreichfrist" unter "Nachreichefrist bei Bewerbungen -> für ein höheres Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen"). Die Fristen für die reguläre Einreichung sind immer Mitte Januar und Mitte Juli, die Fristen für die Nachreichung von Anerkennungen sind ca. 2 Monate später, also Mitte März und Mitte September.

Wenn Sie sich neu an der LMU für ds Fach Psychologie immatrikuliert haben:

D.h., Sie haben bereits einen Studienplatz, und wollen nachträglich noch Leistungen anerkannt bekommen: Anzurechnende Leistungen müssen im Laufe des ersten Semesters einreicht werden.

Wenn Sie bereits an der LMU Psychologie studieren, und währenddessen in einem anderen Studiengang oder einer anderen Institution eine Leistung erwerben, die Sie anrechnen wollen:

Gemäß § 20 Abs. 7 Satz 2 Prüfungs- und Studienordnung müssen Sie Ihre Unterlagen für die Anerkennung im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester einreichen, wenn es sich um anzuerkennende Prüfungs- und Studienleistungen handelt, die während des Studiums erbracht wurden.

Es gibt zwei Fälle:

(a) Wenn es sich um einen Studiengang mit Hauptfach und Nebenfach handelt, dann kann man eine externe Leistung nur in einem der beiden (also entweder im Hauptfach oder im Nebenfach) anerkennen lassen.

(b) Wenn Sie ein Doppelstudium an der LMU machen (d.h., zwei unabhängige Studiengänge), dann können Sie eine externe Leistung für beide Studiengänge anrechnen lassen.

In Modul P17 ist als Teilleistung ein Orientierungspraktikum (P17.1) vorgesehen; um das Modul P17 komplett abzuschließen benötigen Sie die dazu gehörige Vorlesung P17.2 Berufsrecht.

Falls Sie bereits ein Praktikum gemacht haben, das den Anforderungen von P17.1 entspricht, können Sie diese Teilleistung anerkennen lassen. Das muss jedoch innerhalb Ihres ersten Studiensemesters geschehen! Nach dem 4. Semester (wenn Sie die zum Modul gehörige Vorlesung P17.2 gehört haben) können dann Sie den Praktikumsbericht als Prüfungsleistung bei dem/der Praktikumsbeauftragten einreichen.

Auch wenn eine externe Leistung anerkannt wurde, haben sie einen Freiversuch zur Verbesserung der Note.
Das Prüfungsdatum ist das Datum der Anerkennung. Der Freiversuch muss dann zum nächsten regulären Prüfungstermin stattfinden, siehe Prüfungsordnung §11 (6): "Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs abgelegte Modulprüfungen, Modulteilprüfungen oder Teilleistungen können zur Notenverbesserung einmal im nächstmöglichen regularen Termin wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt.".

Achtung: Bei einer anerkannten Bachelorarbeit ist keine Notenverbesserung möglich!

Wir können nur komplette Module anrechnen. Einzelleistungen innerhalb der Module können nicht anerkannt werden; fehlt in einem Modul eine Einzelleistung, kann das ganze Modul nicht anerkannt werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das Modul P17.1 in der PStO 2020 ("Orientierungspraktikum"). Dieses kann als Teilleistung anerkannt werden (siehe auch dazugehörige FAQ).

"Es können nur vollständige Module anerkannt werden". Heißt das, dass ich auch an meiner Herkunftsuni alle Einzelleistungen eines Moduls abgeschlossen haben muss?

Nein. Ees ist möglich, Einzelveranstaltungen aus Ihrer Herkunftsuni "zusammenzustückeln", so dass sie ein vollständiges Modul aus unserer Prüfungsordnung ergeben.

Ja, prinzipiell können wir auch Leistungen aus anderen Studiengängen anerkennen, prinzipiell auch von (Fach)Hochschulen. Entscheidend ist, dass Sie vom Inhalt und vom Umfang her äquivalent sind.

Sie können sich immer nur in diejenigen Fachsemester bewerben, die vom Zyklus her passen, d.h.:

  • zum Wintersemester in das 3. oder 5. Semester
  • zum Sommersemester in das 2., 4. oder 6. Semester

  • VP-Stunden die während Ihres LMU-Studiums an einer anderen Universität erworben wurden können nicht anerkannt werden
  • Fremde VP-Stunden die zeitlich vor dem LMU-Studium erworben wurden können nur anerkannt werden, wenn sie „im Block“ vorliegen (also 20 VP-Stunden umfassen), und das Modul damit ganz erfüllen. Teilleistungen (also einzelne Vp-Zettel) können nicht anerkannt werden.

Im Anerkennungsbescheid geht es nicht um die ECTS, die Sie an Ihrer jetzigen Hochschule erzielt haben, sondern nur um die ECTS, die die entsprechenden Module an der LMU erzielen würden. Diese können sich aus verschiedenen Gründen unterscheiden, z.B:

* Das Statistik-1 Modul, das Sie an Ihrer jetzigen Universität bestanden haben, hatte dort 12 ECTS. An der LMU hat das selbe Modul nur 9 ECTS, also bekommen Sie nur 9 ECTS angerechnet (die anderen 3 verfallen).
* Module können nicht angerechnet werden, da sie inhaltlich oder vom Umfang her nicht äquivalent sind, daher verfallen die ECTS.
* Wir müssen zwei Ihrer Module kombinieren, um inhaltlich ein Modul an der LMU zu erzielen. Das eine anerkannte LMU-Modul hat weniger ECTS als die zwei Module, die Sie eingereicht haben.