Für Studierende

Hier finden Sie Informationen zur Studienorganisation. Alle Informationen zur Prüfungsordnung 2025 sind vorläufig, die Satzung ist noch nicht offiziell verabschiedet.

Bevor es richtig losgeht:

Besuchen Sie die Informationsveranstaltung für den Bachelorstudiengang Psychologie. Diese findet jährlich typischerweise Ende September / Anfang Oktober statt. Alle Details finden Sie in LSF über folgenden Pfad:

Vorlesungsverzeichnis (in der Leiste links) > Fakultät für Psychologie und Pädagogik > Psychologie > Bachelorstudiengang Psychologie > Bachelor Psychologie 180 ECTS (PStO 2025)

Studienplan und Infos über Wahlpflichtmodule

Hier finden Sie Informationen darüber, wann welche Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule angeboten werden.

Im Bachelorstudiengang Psychologie gibt es derzeit mehrere Prüfungs- und Studienordnungen (PStO 2025, PStO 2020, PStO 2018, PStO 2010). Sie studieren nach der Studienordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation gültig war.

Die PStO 2025 ist noch nicht offiziell in Kraft und daher noch nicht veröffentlicht. Alle Informationen dazu sind vorläufig.

Das Studium der Psychologie umfasst Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP). Pflichtmodule sind ausnahmslos zu absolvieren, aus Wahlpflichtmodulen können und müssen Sie auswählen.

Wenn Sie sich auf den Psychotherapie-Master bewerben möchten, müssen Sie die Module mit Klinischem Schwerpunkt wählen. Details finden Sie bei den Studienplänen.

Der Studienplan PStO 2025 (vorläufig) (PDF, 123 KB) bietet einen kompakten Überblick über Module und Prüfungen. Verbindliche Auskunft erhalten Sie nur über die PStO.

Alle Informationen zur Prüfungsordnung 2025 sind vorläufig, die Satzung ist noch nicht offiziell verabschiedet.

Bitte beachten Sie die Auswahlbedingungen bei Wahlpflichtmodulen (WP). Sie wählen

  • ein Modul aus WP 1 oder WP 2
  • ein Modul aus WP 3, WP 4, WP 5 oder WP 6
  • ein Modul aus WP 7 oder WP 8
  • ein Modul aus WP 9 oder WP 10
  • zwei Module aus WP 11, WP 12, WP 13
  • ein Modul aus WP 14 oder WP 15

Wer das WP 1 wählt, darf nicht das WP 5 wählen.

Wer das WP 2 wählt, darf nicht das WP 6 wählen.

Wenn Sie sich auf den Psychotherapie-Master bewerben möchten, wählen Sie die Module WP 3, WP 7, WP 9, WP 11 und WP 14.

Der Studienplan PStO 2020 (PDF, 126 KB) bietet einen kompakten Überblick über Module und Prüfungen. Verbindliche Auskunft erhalten Sie nur über die PStO.

Bitte beachten Sie die Auswahlbedingungen bei Wahlpflichtmodulen (WP). Sie wählen

  • ein Modul aus WP 1 oder WP 2
  • ein Modul aus WP 3 oder WP 4
  • ein Modul aus WP 5 oder WP 6

Wenn Sie sich auf den Psychotherapie-Master bewerben möchten, wählen Sie die Module WP 3 und WP 5.

Belegen von Lehrveranstaltungen

1. Seminare und „Unterricht in Kleingruppen“ müssen über das Online Vorlesungsverzeichnis LSF innerhalb der Belegfrist belegt werden.

2. Im Vorlesungsverzeichnis LSF können Sie Veranstaltungen finden, Veranstaltungen belegen und sich zur Prüfung anmelden. Hier finden Sie Hilfe zu LSF.

  • Sie melden sich in LSF mit Ihrer Benutzerkennung an.
  • Über den Reiter „Lehrveranstaltungen belegen / abmelden“ in der linken Leiste können Sie belegen.

3. Beim Belegen müssen Sie alle Prioritäten vergeben. Sie laufen sonst Gefahr, keinen Platz zu erhalten.

4. Das Belegen funktioniert nur innerhalb des Belegzeitraums. Die Belegfristen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts für Geistes und Sozialwissenschaften (PAGS). Innerhalb des Belegzeitraums können Sie sich auch wieder von Veranstaltungen abmelden.

5. Vorlesungen werden nicht belegt. Tipp: Wenn Sie Vorlesungen vormerken, erscheinen sie in LSF im Stundenplan.

Sie können der Koordinatorin innerhalb der Belegfrist Ihre bevorzugten Termine für Seminare und Kleingruppen melden.

Geben Sie dazu bitte an:

  • Ihren Namen
  • Ihre Matrikelnummer
  • Titel der Lehrveranstaltung
  • Wunschtermin.

Schicken Sie bitte auch die entsprechenden Nachweise (Geburtsurkunde, Behindertenausweis).

Der Wechsel in eine andere Veranstaltung ist nur über eine Tauschperson möglich.

Nachdem Sie eine Tauschperson gefunden haben, senden Sie eine E-Mail an: Martina Servaty mit dem Betreff: „Seminartausch Bachelor Psychologie“. Ihre Tauschperson setzen Sie zusätzlich in CC.

Folgende Informationen sind von beiden Tauschpersonen erforderlich:

  • Name, Vorname:
  • Matrikelnummer:
  • Veranstaltungsnummer und Titel des bisher zugeteilten Seminars:
  • erhaltene Gruppe:
  • neue Gruppe:

Anerkennung von Studienleistungen

Leistungen, die Sie vor Ihrem Studium erworben haben, können für den Studiengang Psychologie anerkannt werden, wenn sie im Umfang und Inhalt äquivalent sind. Eine Anerkennung muss in Ihrem ersten Semester an der LMU beantragt werden (ansonsten ist ein Sonderantrag notwendig).

Hier finden Sie alle Informationen zum Prozedere sowie Ihre Ansprechperson.

Prüfungen

Sie müssen sich unbedingt für alle Prüfungen online über LSF anmelden. Ohne Prüfungsanmeldung können Sie nicht an der entsprechenden Prüfung (Klausur) teilnehmen, Sie sind nicht prüfungsberechtigt.

Melden Sie sich für alle Module zur Prüfung an (auch für Module mit z.B. der Prüfungsleistung Portfolio, wie z.B. P 7 Forschungsorientiertes Praktikum I).

Eine Prüfung bildet den Abschluss eines Moduls. Melden Sie sich immer erst dann zur Prüfung an, wenn Sie auch alle Teile des Moduls erfolgreich besucht haben, z.B. Medizinische Grundlagen startet die erste Vorlesung im WS, die Prüfung findet im SoSe nach der zweiten Vorlesung statt.

Beachten Sie bitte: Nach PStO 2025 erfolgt die Prüfungsanmeldung für die Modulteilprüfung „Kolloquium“ und die Modulteilprüfung „Bachelorarbeit“ separat. (Nach PStO 2020 gibt es für das Modul P 22 "Abschlussmodul" nur eine Prüfungsanmeldung.)

Die Prüfungsanmeldung ist zwingend und muss zwingend innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums erfolgen. Die Anmeldefristen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS). Eine Nachmeldung zur Prüfung ist gemäß PStO nicht möglich.

Im Vorlesungsverzeichnis LSF können Sie sich zur Prüfung anmelden.

Hier finden Sie Hilfe zu LSF.

  • Sie melden sich in LSF mit Ihrer Benutzerkennung an.
  • Über den Reiter „Prüfungsan- und abmeldung“ in der linken Leiste können Sie sich zur Prüfung anmelden.

Nach der Prüfungsanmeldung erstellen Sie im LSF einen Anmeldenachweis „Info über angemeldete Prüfungen“, prüfen diesen auf Richtigkeit und erstellen einen Screenshot (bzw. drucken ihn aus). Zur Klausur bringen Sie bitte Ihren Studienausweis, einen Personalausweis und den Anmeldenachweis mit.

Sie können sich von der Prüfung ohne triftigen Grund innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums über LSF abmelden.

Bei Erkrankung oder mit triftigem Grund können Sie bis zum Tag der Prüfung über das PAGS von der Prüfung zurücktreten, siehe Antrag auf Prüfungsrücktritt. Beachten Sie bitte die Hinweise zum "Attest, ärztliches" unter PAGS A-Z!

Bei Bedarf können Sie die Korrektur Ihrer Klausur einsehen. Den Termin zur Klausureinsicht erfahren Sie direkt durch die Lehrenden in der Veranstaltung oder durch das Sekretariat oder auf der Homepage des Lehrstuhls.

Für beide Prüfungs- und Studienordnungen gilt: Bei Nicht-Bestehen kann eine Prüfung beliebig oft und zu einem beliebigen Zeitpunkt wiederholt werden. Das gilt nicht für die Bachelorarbeit.

Für die PStO 2025 gilt:
Ein Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Für die PStO 2020 gilt:
Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs abgelegte Modulprüfungen können einmal zum nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt. Wird dazwischen eine Wiederholungsprüfung angeboten, kann der Freiversuch bereits früher eingelöst werden, muss aber nicht.
Wird die Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden, verfällt der freie Prüfungsversuch. Eine Wiederholung dieser Prüfung zur Notenverbesserung ist dann nicht mehr möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweiligen Module finden Sie in der entsprechenden Anlage 2 Ihrer PStO sowie im Modulhandbuch

Laut Anlage 2 der PStO 2025 gelten folgende „Zulassungsvoraussetzungen“ (verbindliche Informationen finden Sie in Ihrer PStO):

  • P 7 Forschungsorientiertes Praktikum I: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • WP 7.1 Orientierungspraktikum: Klinischer Schwerpunkt: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • P 16 Diagnostik III: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • P 17 Empirisch-psychologisches Praktikum: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • WP 9 Forschungsvertiefung: Klinische Psychologie: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • WP 11.1 Klinisch-Psychologische Intervention: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • WP 14 Berufsqualifizierende Tätigkeit I: erfolgreiche Teilnahme an Modulen im Umfang von mind. 60 ECTS-Punkten und regelmäßige Teilnahme an WP 14.1 und Teilnahme an WP 14.2 (Versuchspersonenstunden)
  • WP 15 Berufsbezogenes Praktikum: Teilnahme an WP 15.2 (Versuchspersonenstunden)
  • P 18 Abschlussmodul: erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Statistische Methoden I, Statistische Methoden II und Diagnostik I
  • ACHTUNG! Für das Modul P 18 "Abschlussmodul" müssen Sie sich spätestens im 7. Semester zur Prüfung anmelden. Dazu ist das Bestehen der Module Statistische Methoden I, Statistische Methoden II und Diagnostik I Voraussetzung. Die Wiederholbarkeit für dieses Modul lautet: einmal, nächster Termin.

Laut Anlage 2 der PStO 2020 gelten folgende „Zulassungsvoraussetzungen“ (verbindliche Informationen finden Sie in Ihrer PStO):

  • P 7 Forschungsorientiertes Praktikum I: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • P 17.1 Orientierungspraktikum: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • P 20.2 Klinisch-Psychologische Intervention: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • P 21 Diagnostik III: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • WP 5 Forschungsvertiefung I: regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt
  • WP 3 Berufsqualifizierende Tätigkeit I: erfolgreiche Teilnahme an Modulen im Umfang von mind. 60 ECTS-Punkten und regelmäßige Teilnahme an WP 3.1 und Teilnahme an WP 3.2 (Versuchspersonenstunden) Sprungmarke!!!
  • WP 4 Berufsbezogenes Praktikum: Teilnahme an WP 4.2 (Versuchspersonenstunden)
  • P 22 Abschlussmodul: erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Statistische Methoden I, Statistische Methoden II und Diagnostik I
  • ACHTUNG! Für das Modul P 22 "Abschlussmodul" müssen Sie sich spätestens im 7. Semester zur Prüfung anmelden. Dazu ist das Bestehen der Module Statistische Methoden I, Statistische Methoden II und Diagnostik I Voraussetzung. Die Wiederholbarkeit für dieses Modul lautet: einmal, nächster Termin.

Versuchspersonenstunden

Im Studienverlauf müssen Sie insgesamt 20 Versuchspersonenstunden (VP) spätestens bis zur Prüfungsanmeldung für das Modul "Berufsqualifizierende Tätigkeit I“ bzw. „Berufsbezogenes Praktikum“ vollständig absolvieren.

Eine Versuchspersonenstunde beinhaltet die Teilnahme an einer von einer oder einem Dozierenden verantworteten psychologischen Untersuchung als Versuchsperson.

Alle Studien, die an der Fakultät für Psychologie und Pädagogik stattfinden, werden über das Versuchspersonenverwaltungs-System SONA verwaltet.

Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Teilnahme an Versuchspersonenstunden, möglichst schon im ersten Semester.

Zum Erstellen Ihrer Bestätigung über die erreichte VPN-Stundenanzahl befolgen Sie bitte folgende Schritte:

  • Loggen Sie sich im SONA-System ein.
  • Klicken Sie dann oben links auf den dritten Button „My Schedule/Credits“.
  • Auf dieser Seite klicken Sie bitte auf den grünen „Download“-Button rechts: Sie erhalten ein PDF mit allen notwendigen Informationen.
Dieses PDF sowie Ihre außerhalb von SONA gesammelten VPN-Stunden senden Sie bitte an Ihre Praktikumsbeauftragten.

Empirisch-Psychologisches Praktikum

Hier können Sie sich über das Kerncurriculum des Empirisch-Psychologischen Praktikums informieren.

Praktika

Im Studium der Psychologie müssen Sie zwei Praktika absolvieren: „Orientierungspraktikum“ und „Berufsqualifizierende Tätigkeit I“ oder „Berufsbezogenes Praktikum“. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen und umfasst 150h. Sie können Ihr Praktikum in Vollzeit oder Teilzeit (auch möglich: 1 Tag in der Woche) absolvieren.

Nach PStO 2025 können Sie zwischen den Wahlpflichtmodulen WP 7 (Klinischer Schwerpunkt, approbationskonform) und WP 8 (Praxisfelder der Psychologie) wählen.

Nach PStO 2020 besuchen Sie das Pflichtmodul P 17 "Orientierungspraktikum", das dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung dient.

Sie können das Orientierungspraktikum bereits vor dem 4. Semester absolvieren, die zugehörige Vorlesung wird jedoch erst im 4. Semester angeboten, damit kann die formale Anrechnung auch frühestens am Ende des 4. Semester stattfinden. Für die Anrechnung müssen Sie sich entsprechend im LSF zur Prüfung anmelden. Diese kann unabhängig vom Semester des Vorlesungsbesuchs bzw. des Semesters der Praktikumsabsolvierung erfolgen.

Sie treffen die Wahl zwischen dem Praktikum "Berufsqualifizierende Tätigkeit I" und "Berufsbezogenes Praktikum".

Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung, umfasst 240h und ist notwendige Voraussetzung für die Psychotherapeutenausbildung. Sie können Ihr Praktikum in Vollzeit oder Teilzeit (auch möglich: 1 Tag in der Woche) absolvieren.

Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie darf erst abgeleistet werden, wenn Sie mindestens 60 ECTS-Punkte erworben haben (Stichtag: Transcript of Record datiert spätestens auf den Tag vor Praktikumsbeginn). In der Regel ist diese Voraussetzung frühestens ab dem 4. Semester erfüllt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Dr. Larissa Vierl.

Das berufsbezogene Praktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allen anderen möglichen Praxisfeldern (exklusive psychotherapeutischer Einrichtungen) für Psychologinnen und Psychologen (z.B. in Wirtschaftsunternehmen). Das Praktikum umfasst 240h und qualifiziert nicht zur Psychotherapeutenausbildung.

Falls Sie sich für diese Variante des Praktikums entscheiden möchten, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Herrn Dr. Ralph Woschée.

Abschlussmodul

Informationen folgen...

Das Modul setzt sich aus „Kolloquium zur Bachelorarbeit“ und „Bachelorarbeit“ zusammen.

Zur Teilnahme am Abschlussmodul ist die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Statistische Methoden I, Statistische Methoden II und Diagnostik I Voraussetzung.

Die Wiederholbarkeit für dieses Modul lautet: einmal, nächster Termin.

Beachten Sie bitte:

Die Prüfungsanmeldung nach PStO 2025 erfolgt separat für die Modulteilprüfung „Kolloquium“ und die Modulteilprüfung „Bachelorarbeit“.

Nach PStO 2020 ist für das Abschlussmodul nur eine Prüfungsanmeldung vorgesehen.

Anmeldung zum Abschlussmodul

Das Abschlussmodul muss spätestens im 7. Semester zur Prüfung angemeldet werden.

Wenn Sie im 7. Semester das Abschlussmodul absolviert haben, können Sie im 8. (und 9.) Semester ausstehende Modulleistungen nachholen. (Dies gilt nicht für die Module Statistik I & II und Diagnostik I.)

Und wie geht es nach dem Studium weiter?

Informationen zu weiterführenden Masterstudiengängen an der LMU

Informationen zur Psychotherapieausbildung?

Informationen zur Psychotherapieausbildung bzw. Anerkennung von Abschlüssen finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Informationen zu Berufsverbänden?

Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)