Sie müssen im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Beratungslehrkraft erfolgreiche Teilnahme an je einer Lehreinheit in Psychologie (Persönlichkeitspsychologie und Pädagogisch-psychologische Diagnostik) und in Schulpädagogik (schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten) nachweisen.
Aus dem Nachweis in Psychologie muss die Befähigung zur Durchführung ausgewählter Intelligenz-, Konzentrations- und Schulleistungstests ersichtlich sein.
Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, zusätzlich weitere Veranstaltungen z.B. aus dem Bereich der Klinischen Psychologie, der Pädagogischen Psychologie und der Beratungspsychologie zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen und die spätere Tätigkeit als Beratungslehrkraft zu besuchen.
Sie können die passenden Veranstaltungen in LSF über den folgen Pfad finden:
Vorlesungsverzeichnis (links in der Leiste) > Fakultät für Psychologie und Pädagogik > Psychologie > Erweiterungsstudiengang „Beratungslehrkraft“
Diese werden nicht belegt.