Beratungslehrkraft (Erweiterungsstudiengang)

In der Schulberatung wird Schülerinnen und Schülern geholfen, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. Das Studium bereitet auf diese Aufgabe vor.

Vor dem Studium: Infos für Studieninteressierte

Schulberatung ist eine wichtige und unverzichtbare Dienstleistung im differenziert gegliederten bayerischen Schulsystem. […] Beratungslehrkräfte sind ausgebildete Berater, die sich über eine Staatsprüfung für die Beratung qualifiziert haben. […] Die beraterische Palette bezieht sich auf den gesamten Bildungsprozess. Im Spannungsfeld Schule – Elternhaus reicht sie von Gesprächs- und Informationsangeboten über pädagogische Hilfestellung und Begleitung bis hin zur Prävention“ (ISB, 2010, 4).

  • Schullaufbahnberatung
  • Beratung aller Mitglieder der Schulfamilie (Schulleitung, Eltern …)
  • Pädagogisch-psychologische Beratung
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (Schulpsycholog*innen, Jugendämter, Erziehungsberatung …)

Das sind die Tätigkeitsfelder von Beratungslehrkräften in Bayern.

Das Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ist nur als Erweiterungsstudium möglich und baut auf dem erziehungswissenschaftlichen Studium gemäß LPO I § 32 auf. An der LMU München kann das Erweiterungsstudium im Rahmen eines Lehramtsstudiums für sämtliche Schularten (auch nachträglich) studiert werden.

Beim Erweiterungsstudium zur Beratungslehrkraft handelt es sich um keinen originär modularisierten Studiengang. In der LPO I § 112 wird ausfgeführt, welche Leistungsnachweise gefordert sind. Unter Lehreinheiten sind an der LMU Lehrveranstaltungen (Vorlesung oder Seminar) zu verstehen.

Beim Erweiterungsstudium der Beratungslehrkraft gibt es keine Mindest-, Regel-, oder Höchststudienzeit.

Wenn Sie im Erweiterungsstudium der Beratungslehrkraft immatrikuliert sind, können Sie, nachdem das 1. Staatsexamen bzw. das 2. Staatsexamen im Rahmen des grundständigen Studiums (Unterrichtsfächer, Didaktikfächer) erfolgreich absolviert wurde, weiterhin im Erweiterungsstudium immatrikuliert bleiben.

Informieren Sie sich im ersten Schritt über den Studiengangsfinder der LMU, in dem Sie „Beratungslehrkraft“ eingeben. Dort finden Sie viele Informationen zum Erweiterungsstudiengang Beratungslehrkraft wie unter anderen

  • zum Bewerbungsverfahren
  • Informationen zum NC (Zulassungsbeschränkung)
  • Informationen rund ums Studium

Für alle offenen Fragen zu Bewerbung und Zulassung ist die Studentenkanzlei Ihre Anlaufstelle.

Leistungen, die in einem vorherigen Studium erworben wurden, können für das Erweiterungsstudium der Beratungslehrkraft anerkannt werden, wenn sie im Wesentlichen äquivalent sind. Die Anerkennung muss bis zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen erfolgen.

Schicken Sie bitte alle Leistungsnachweise (dokumentiert im „Transcript of Records“) sowie Modulbeschreibungen Ihrer bisherigen Leistungen (markiert oder mit Seitenangabe) an Dr. Barbara Rößer.

Es können nur vollständig absolvierte Module anerkannt werden. Führen Sie in der Mail dennoch auch weitere absolvierte Kurse auf.

Lehreinheiten bzw. -veranstaltungen

Sie müssen im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Beratungslehrkraft erfolgreiche Teilnahme an je einer Lehreinheit in Psychologie (Persönlichkeitspsychologie und Pädagogisch-psychologische Diagnostik) und in Schulpädagogik (schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten) nachweisen.

Aus dem Nachweis in Psychologie muss die Befähigung zur Durchführung ausgewählter Intelligenz-, Konzentrations- und Schulleistungstests ersichtlich sein.

Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, zusätzlich weitere Veranstaltungen z.B. aus dem Bereich der Klinischen Psychologie, der Pädagogischen Psychologie und der Beratungspsychologie zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen und die spätere Tätigkeit als Beratungslehrkraft zu besuchen.

Sie können die passenden Veranstaltungen in LSF über den folgen Pfad finden:

Vorlesungsverzeichnis (links in der Leiste) > Fakultät für Psychologie und Pädagogik > Psychologie > Erweiterungsstudiengang „Beratungslehrkraft“

Diese werden nicht belegt.

Die Anmeldung zu einzelnen Kursen erfolgt direkt über die Dozierenden. Kontaktieren Sie die Dozierenden per E-Mail. Bitte verwenden Sie immer Ihre Campus-Mailadresse und geben Sie den genauen Lehrveranstaltungstitel und Ihre Matrikelnummer an!

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen für die Lehreinheiten.

1. Bitte lassen sich auf „Scheinen (PDF, 47 KB)“ von den Dozierenden die bestandene Leistung bestätigen.

2. Dann lassen Sie sich einen Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ausstellen: für den Bereich Schulpädagogik von Prof. Dr. Sabine Weiß, für den Bereich Psychologie von Dr. Barbara Rößer. Mit diesem Nachweis wird bestätigt, dass Sie die drei Bereiche Differentielle & Persönlichkeitspsychologie, Diagnostik und Schulpädagogik abgeleistet haben.

3. Geben Sie diesen bei der Anmeldung zum 1. Staatsexamen in der Außenstelle des Prüfungsamts ab.

Ob eine Prüfungsanmeldung notwendig ist, ist von der Lehrveranstaltung abhängig. Eine Anmeldung über LSF ist im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Beratungslehrkraft nicht möglich.

Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden.

Praktika

Folgende Praktika müssen in der grundständigen Erweiterung erbracht werden:

1. Ein ings. sechswöchiges Praktikum: davon

  • 4 Wochen Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung und
  • 2 Hospitationen von je 1-wöchiger Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung.

2. Hospitationen von je einwöchiger Dauer (mit mindestens je 20 besuchten Unter­richtsstunden) an einer Grund- und Mittelschule, einer Förderschule, einer Berufsschule, einer Realschule und einem Gymnasium. Fragen der Schulverwaltung sind einzubeziehen. Es kommen nur Schulen in Frage, an denen eine Beratungslehrkraft tätig ist.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO I § 34 Abs. 1 Nr. 3 wird für die jeweilige Schulart angerechnet.

Alle Praktikumsplätze müssen von den Studierenden eigenständig organisiert werden.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie beim Praktikumsamt Oberbayern-Ost.

Termine und Fristen finden Sie beim Praktikumsamt Oberbayern-Ost. Die Praktika können nach dem 4. Semester des Lehramtsstudiums und nach dem 2. Semester des Beratungslehrkraftstudiums absolviert werden.

Melden Sie sich bis

15. Januar bei Praktikumsbeginn im/ab März und

01. Juli bei Praktikumsbeginn im/ab September für Praktikum an.

Für das 4-wöchige Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung:

  • Sie fragen die Schulberatungsstelle an (4-6 Monate Vorlauf! Teilweise deutlich früher).
  • Das vorausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie an die Schulberatungsstelle.
  • Das bestätigte Formular geht zurück an Sie.
  • Sie geben dieses dann im Praktikumsamt Oberbayern Ost bis zum 15. Januar bzw. 01. Juli ab.

Hier finden Sie die Liste der staatlichen Schulberatungsstellen .

Für die Hospitation in der Berufsberatung:

  • Sie melden sich hierzu bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

Für die Hospitation in Erziehungsberatungsstellen:

Für die Schulhospitationen:

  • Sie fragen bei Schulen an, an denen eine Beratungslehrkraft tätig ist.

Hier finden Sie bspw. eine Liste entsprechender Schulen im Bereich Oberbayern West.

1. Sie erhalten von der Berufsberatungsstelle und der Erziehungsberatungsstelle jeweils einen Nachweis über das absolvierte Praktikum.

2. Sie legen der staatlichen Schulberatungsstelle, bei der Sie das vierwöchige Praktikum absolviert haben, die Nachweise der Berufs- und Erziehungsberatung vor. Diese bestätigt Ihnen das insg. 6-wöchige Praktikum.

3.Hier finden Sie das Formular dafür.

4. Die unterschriebene Bescheinigung über das 6-wöchige Praktikum an einer staatlichen Schulberatungsstelle inkl. beider Hospitationen (Berufs- & Erziehungsberatung) reichen Sie im Original im Praktikumsamt Oberbayern Ost ein (Bearbeitungszeit beachten!).

5. Die Bescheinigung der Schulhospitationen durch die betreuende Beratungslehrkraft der jeweiligen Schule geben Sie (bei der Examensanmeldung) direkt in derAußenstelle des Prüfungsamtes ab.

Staatsexamen

  • Erfolgreiche Teilnahme in Persönlichkeitspsychologie
  • Erfolgreiche Teilnahme in Pädagogisch-psychologischer Diagnostik
  • Erfolgreiche Teilnahme in Schulpädagogik
  • Sechswöchiges Praktikum (nicht für die nachträgliche Erweiterung)
  • Hospitationen (nicht für die nachträgliche Erweiterung)

Alle Nachweise geben Sie mit der Anmeldung für das 1. Staatsexamen in „Beratungslehrkraft“ in der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen ab.

Sie bearbeiten einen Beratungsfall aus der Praxis (schriftliche Prüfung) mit einer Bearbeitungszeit von 4 Stunden.

Es werden 3 Themen bzw. Aufgaben zur Wahl gestellt.

Hier finden Sie einige Prüfungsaufgaben aus den vergangenen Semestern.

Wir organisieren möglichst einmal pro Jahr Examensvorbereitungskurse.

Nachträgliche Erweiterung

Von nachträglicher Erweiterung spricht man, wenn das 1. Staatsexamen bereits absolviert wurde.

Besonderheit: es sind keine Praktika erforderlich.

Zentrale Anlaufstellen

Zentrale Studienberatung
Fragen zu Bewerbung und Zulassung
Münchner Zentrum für Lehrerbildung
Allgemeine Fragen rund ums Lehramtstudium
Außenstelle des Prüfungsamts
Examensanmeldung
Praktikumsamt Oberbayern Ost
Praktikumsbescheinigungen
Studiengangskoordination und Fachstudienberatung
Dr. Barbara Rößer
Bei organisatorischen und inhaltlichen Fragen
Schreiben Sie E-Mails bitte immer über Ihre Campus-Adresse.