M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie

Der Masterstudiengang bietet eine forschungs- und praxisorientierte Ausbildung in Klinischer Psychologie, Psychotherapie und Klinischer Neuropsychologie. Er folgt der Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychThApprO) und wurde durch das bayerische Landesprüfungsamt berufsrechtlich anerkannt. Damit erfüllen Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Approbationsprüfung im Anschluss an den Studiengang sowie zur Weiterbildung als Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeut.

Fakultätsgebäude Leopoldstraße 13 Hörsaal

Vor dem Studium

Infos für Studieninteressierte

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Masterstudium bei uns haben!

Alle Eckdaten rund um den Master finden Sie auf der Seite der zentralen Studienberatung.

Werfen Sie gerne auch einen Blick in den Bereich Während des Studiums. Dort erwarten Sie weitere Einblicke in die Inhalte und Module unseres Masterprogramms.

Bewerbungsportal

Die Bewerbung findet ausschließlich online über unser Bewerbungsportal Bewerbungsportal statt. Dort können Sie alle relevanten Dokumente in elektronischer Form hochladen. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierformat ab, diese können nicht berücksichtigt werden. Das Bewerbungsportal wird 2025 wieder freigeschaltet.

Bewerbungsablauf und Termine für das Wintersemester 2025/26

  • Einreichung der Online-Bewerbung vom 01. Mai bis 15. Juni (Ausschlussfrist)
  • Erhalt eines Qualifikations- oder Ablehnungsbescheides (August)
  • Nachreichfrist für das Abschlusszeugnis bis 03. September (Ausschlussfrist)
  • Erhalt eines Zulassungs- oder Ablehnungsbescheides (September). Der Zulassungsbescheid enthält auch das Ihnen zugeteilte Wahlpflichtmodul.
  • Ein-/Umschreibung: Genauere Hinweise finden Sie hier.

Welche Dokumente müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden?

Bis einschließlich 15. Juni:

  • Nachweis über mindestens 140 erbrachte ECTS-Punkte:
    • Hierfür reichen Sie bitte eine Bescheinigung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records (ToR)) aus dem Erststudium ein, aus welcher die Gesamtzahl der ECTS-Punkte hervorgeht.
  • Nachweis über 6 ECTS-Punkte im Fach Neuropsychologie:
    • Hierfür reichen Sie bitte Ihr ToR sowie Ihr Modulhandbuch aus dem Erststudium ein. Im Online-Bewerbungsportal können Sie die ECTS in Neuropsychologie auflisten. Entscheidend sind neuropsychologische Inhalte, unabhängig davon, ob der Begriff "Neuropsychologie" im Modultitel erscheint. Diese Inhalte lassen sich durch die Modulbeschreibungen nachweisen. Auch einzelne Anteile eines Moduls, beispielsweise 50%, können angerechnet werden
  • Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiengangs:
    • Hierfür reichen Sie bitte das Formular Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung oder äquivalente Nachweise (z.B. Vermerk auf ToR bzw. Zeugnis) ein.

Bis einschließlich 03. September 2024:

  • Nachweis über Abschluss des Erststudiums (180 ECTS) und berufsrechtliche Anerkennung:
    • Reichen Sie bitte Ihr Abschlusszeugnis sowie Ihr Transcript of Records ein. Aus diesen müssen die Gesamtzahl der ECTS-Punkte sowie die Abschlussnote hervorgehen. Falls Sie zusätzlich ein Zertifikatsstudium absolviert haben, reichen Sie hierfür bitte auch Ihre Abschlussdokumente (z.B. ToR, Zertifikat) ein.
  • Hinweis: Vorläufige Bescheinigungen über den voraussichtlichen Studienabschluss können nicht berücksichtigt werden. Alle Leistungen (inkl. Praktika) müssen bis zum 03.09. abgeschlossen sein und formal nachgewiesen werden (Nachweis durch Abschlusszeugnis, ToR bzw. Zertifikat)

Auswahlverfahren

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, werden die Bewerbungen nach einer Rangliste ausgewählt (nach Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses). Wir können voraussichtlich 75 Bewerberinnen und Bewerbern einen Platz anbieten.
Besteht unter den zugelassenen Bewerbungen mehr Interesse für ein Wahlpflichtmodul als freie Plätze, berücksichtigt die Auswahlkommission sowohl die von Ihnen angegebenen Präferenzen, als auch die anhand der Abschlussnote gebildete Rangreihe.

Härtefallantrag

  • Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen möchten, bewerben Sie sich bitte regulär im Bewerbungsportal. Anschließend senden Sie ein kurzes, formloses Anschreiben innerhalb der Bewerbungsfrist, in welchem Sie Ihre Situation erläutern, sowie jegliche Nachweise (z.B. medizinische Gutachten) an folgende E-Mail-Adresse: masterklippt@psy.lmu.de.
  • Die Härtefallanträge werden am Ende der Bewerbungsphase geprüft. Nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die grundsätzlich die Voraussetzungen für das Masterstudium erfüllen, werden berücksichtigt.

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich an Dr. Heike Rohrbacher und Sara Däumling unter masterklippt@psy.lmu.de wenden.

Bewerbung auf das erste Fachsemester

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
    • Bachelor in Psychologie mit 180 ECTS, der die berufsrechtlichen Vorgaben gemäß § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 des Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt. Bei einem ausländischen Abschluss beachten Sie bitte die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapie.
    • Hinweis: Nachqualifizierungen oder das Nachholen fehlender ECTS-Punkte sind nicht möglich.
  • Neuropsychologische Grundlagen:
    • Mindestens 6 ECTS in klinischer Neuropsychologie, einschließlich Themen wie neuropsychologische Diagnostik, Testverfahren, Störungsbilder, Ätiologie, Pathologie und humane Neuroanatomie.
  • Deutschkenntnisse:
    • Das Studium erfolgt ausschließlich auf Deutsch, weswegen das Sprachniveau mindestens C1 entsprechen muss.
  • ECTS-Punkte im laufenden Studium:
    • Bei Bewerbung aus dem 6. Semester müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 140 ECTS im B.Sc. Psychologie erreicht worden sein.

Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

  • Sie können Sich innerhalb der Bewerbungsfrist auf ein höheres Fachsemester bewerben. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte unter masterklippt@psy.lmu.de.
  • Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine individuellen Vorprüfungen Ihrer Bewerbungsunterlagen vornehmen können. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsprozesses.

Während des Studiums

Infos für Studierende

Die wichtigsten Informationen zum Studienstart sowie alle relevanten Details rund um den Master finden Sie hier. Weitere hilfreiche Infos enthalten der Flyer und das Studienheft der Fachschaft Psychologie.

Insgesamt sind im Laufe von vier Semestern 120 ECTS-Punkte zu erwerben. Diese verteilen sich auf Module in den folgenden Themenblöcken.

Pflichtmodul 1 „Vertiefte methodische Grundlagen“ (9 ECTS-Punkte)

  • Fortgeschrittene statistische Methoden 1
  • Fortgeschrittene statistische Methoden 2
  • Anwendung fortgeschrittener statistischer Methoden

Pflichtmodul 2 „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie“ (12 ECTS-Punkte)

  • Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre
  • Störungs- und Verfahrenslehre im Erwachsenenalter
  • Störungs- und Verfahrenslehre im Kindes- und Jugendalter
  • Störungs- und Verfahrenslehre in der Neuropsychologie

Pflichtmodul 3 „Angewandte Psychotherapie“ (6 ECTS-Punkte)

  • Angewandte Psychotherapie
  • Indikationsstellung, Therapieplanung und angewandte Psychotherapie

Pflichtmodul 4 „Vertiefte Psychologische Diagnostik und Begutachtung, Dokumentation und Evaluation“ (6 ECTS-Punkte)

  • Gutachtenerstellung
  • Dokumentation und Evaluation

Pflichtmodul 5 „Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie“ (15 ECTS-Punkte)

  • Psychotherapie bei Erwachsenen und älteren Menschen
  • Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
  • Neuropsychologische Therapie

Pflichtmodul 6 „Selbstreflexion“ (3 ECTS-Punkte)

  • Selbstreflexion im Kontext psychotherapeutischen Handelns

Pflichtmodul 7 „Psychotherapieforschung“ (9 ECTS-Punkte)

  • Psychotherapieforschung
  • Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung

Pflichtmodul 8 „Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie“ (21 ECTS-Punkte)

  • Praktikum stationäre Versorgung
  • Praktikum ambulante Versorgung (Hochschulambulanzen)

Pflichtmodul 9 „Abschlussmodul“ (30 ECTS-Punkte)

  • Kolloquium zur Masterarbeit
  • Masterarbeit

Wahlpflichtmodul WP 1 „Wissenschaftliche Vertiefung mit Schwerpunkt Kognitionspsychologie“ (9 ECTS-Punkte)

  • Entwicklungspsychologische Grundlagenvertiefung
  • Kognitive und neuropsychologische Grundlagenvertiefung
  • Ausgewählte Themen der Kognitionspsychologie

oder

Wahlpflichtmodul WP 2 „Wissenschaftliche Vertiefung mit Schwerpunkt Neuropsychologie“ (9 ECTS-Punkte)

  • Entwicklungspsychologische Grundlagenvertiefung
  • Kognitive und neuropsychologische Grundlagenvertiefung
  • Ausgewählte Themen der Neuropsychologie

Welche Veranstaltungen Sie im Laufe des Masters belegen müssen, steht im Modulhandbuch. Zur Orientierung dienen zwei beispielhafte Studienverlaufspläne (PDF, 122 KB).
Weitere Informationen zum Studium finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung.

Fristen und Termine, wie zum Beispiel zu Kursbelegungen und Prüfungsanmeldungen, stehen auf der Seite des Prüfungsamtes.

LRZ-Kennung
Sobald Sie immatrikuliert sind, erhalten Sie eine sogenannte LRZ-Kennung. Mit dieser haben Sie Zugriff auf alle Portale, die während des Studiums relevant sind.

Organisatorisches auf LSF
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf der Plattform LSF. Dafür klicken Sie sich im Vorlesungsverzeichnis bis zum Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie durch. Dort finden Sie alle relevanten Module und können sich für diese bzw. die dazugehörigen Prüfungen anmelden.

Im LSF finden Sie außerdem alle nötigen Informationen zu den Veranstaltungen (Termine, Räume, Dozierende etc.) sowie bereits erbrachte Prüfungsleistungen und Transcript of Records.

Inhaltliches auf Moodle
In der Regel nutzen die Dozierenden Moodle, um Kursmaterialien zur Verfügung zu stellen. Von diesen erhalten Sie auch die Einschreibeschlüssel für die Kurse.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III setzt sich aus einem Praktikum in der ambulanten (150 h) und der (teil-)stationären Versorgung (450 h) zusammen. In der Regel wird diese im 3. oder 4. Semester absolviert.

Hinweis: Die BQT II muss entsprechend der Vorgaben der PsychThApprO, des Modulhandbuchs und der o.g. Satzung vor Antritt der BQT III zwingend absolviert worden sein.

Vergabe von Praktikumsplätzen

In einem zentralen Vergabeverfahren wird zunächst anhand der Priorisierung der Studierenden und der Verfügbarkeit der Praktikumsplätze entschieden, in welchem Semester die BQT III stattfindet (im jeweils anderen Semester ist dann die Masterarbeit vorgesehen).
Anschließend werden die Praktikumsplätze anhand der von den Studierenden angegebenen Prioritäten und der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen verteilt. Genauere Informationen zum Vergabeverfahren stehen in der entsprechenden Satzung.

Hinweis: Eigenständige Bewerbungen außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens sind nicht möglich. Studierenden, die die Praktika nicht an der ihnen zugewiesenen Ausbildungsstätte absolvieren, kann grundsätzlich keine ordnungsgemäße Absolvierung dieser Studienleistung bestätigt werden. Bitte sehen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse von individuellen Bewerbungen an Kliniken ab.

Infoveranstaltung

Im 1. Fachsemester findet zu Beginn des Wintersemesters eine Informationsveranstaltung zur BQT III statt. Einladung hierzu erhalten Sie von Frau Dr. Heike Rohrbacher.
Detaillierte Informationen zur BQT III finden Sie zu gegebener Zeit und nach Freischaltung im entsprechenden Moodle-Kurs.

Ansprechpersonen

  • Ambulante BQT III: Maximilian Ganslmeier
  • (Teil-)stationäre BQT III: Dr. Elena Seelig und Dr. Hannah Preiß
  • Kontakt: bqt3@psy.lmu.de

Die Masterarbeit wird in der Regel im 3. oder 4. Semester verfasst. Die Zuteilung zu einem der beiden Semester erfolgt wie unter Berufsqualifizierende Tätigkeit III genauer beschrieben anhand eines zentralen Vergabeverfahrens.

Masterarbeiten können an allen Lehrstühlen des Department Psychologie oder extern betreut werden. Bitte beachten Sie dabei die Regelungen der einzelnen Lehrstühle. Eine Übersicht aktuell angebotener Abschlussarbeiten finden Sie hier. Hier (PDF, 266 KB) finden Sie Informationen und Richtlinien zur Gestaltung von Masterarbeiten am Lehrstuhl Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Die Anmeldezeiträume für die Masterarbeit gibt das Prüfungsamt bekannt.

Bei weiteren Fragen zu Abschlussarbeiten können Sie sich bitte an abschlussarbeiten@psy.lmu.de wenden.

Ein Auslandssemester bietet Studierenden die einmalige Gelegenheit, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu stärken und gleichzeitig ihre fachlichen sowie sprachlichen Fähigkeiten zu erweitern. Damit stellt es eine wertvolle Bereicherung sowohl für das Studium als auch die persönliche Entwicklung dar.

Das Department Psychologie bietet Ihnen spannende Möglichkeiten, im Rahmen von ERASMUS Europa zu erkunden oder über LMUexchange internationale Erfahrungen außerhalb Europas zu sammeln. Weitere Informationen können Sie auch beim International Office einholen.

Hinweis: Die frühzeitige Planung eines Auslandssemesters ist zu empfehlen. Gerne können Sie sich diesbezüglich an die Studiengangskoordinatorin Frau Dr. Rohrbacher wenden. Bitte klären Sie vor Ihrem Auslandssemester ebenfalls ab, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen und ob diese anerkannt werden können.

Studiengangskoordination

Dr. Heike Rohrbacher

Studiengangskoordinatorin Master Klinische Psychologie und Psychotherapie

Psychologische Psychotherapeutin (VT)

Kontakt BQT III

Ambulante BQT III
Maximilian Ganslmeier
(Teil-)stationäre BQT III
Dr. Elena Seelig
Dr. Hannah Preiß
Kontakt
BQT3@psy.lmu.de

Nach dem Studium

Was nun?

Der Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie bietet verschiedene Karrieremöglichkeiten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht verschiedener Karrierewege.

In diesem Studiengang werden alle in der PsychThApprO für den Masterstudiengang geforderten fachspezifischen und -übergreifenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Das bedeutet, dass die Approbationsprüfung mit Erwerb des Masters absolviert werden kann.

Nach der Approbationsprüfung wählt man ein Fachgebiet für die fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Diese Weiterbildung führt zur Fachkunde (fachlichen Qualifikation), die die selbstständige Arbeit als Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeut ermöglicht und den Weg in die psychotherapeutische Praxis ebnet.

Aktuell gibt es drei Fachgebiete für die postgraduale Weiterbildung:

  • Psychotherapie für Erwachsene
  • Psychotherapie für Kinder und Jugendliche oder
  • Neuropsychologische Psychotherapie (altersübergreifend).

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Approbationsprüfung (Voraussetzungen, Fristen etc.) stehen auf der Seite des Landesprüfungsamtes.

Die Weiterbildung findet an dafür qualifizierten Instituten statt. Auf der Seite der Psychotherapeutenkammer Bayern finden Sie ein Verzeichnis der Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen in Bayern.

Für Absolventinnen und Absolventen psychologischer Studiengänge, die ihr Studium vor September 2020 bereits begonnen hatten, gibt es im Rahmen einer Übergangsregelung noch die Möglichkeit, die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut (PP) sowie die Fachkunde im Rahmen einer postgradualen Ausbildung zu erwerben (vgl. das „alte Modell“ des PsychThG von 1999). Dasselbe gilt für die Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -psychotherapeut (KJP).

Am Department Psychologie werden diese Ausbildungen in zwei Instituten angeboten:
Münchner Universitäres Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung (MUNIP)
Münchner Universitäres Institut für Kinder und Jugendlichenpsychotherapieausbildung (MUNIK)

Durch einen Masterabschluss in Psychologie sind Sie ebenfalls für eine Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung qualifiziert. Der erste Schritt nach dem Master in Richtung einer wissenschaftlichen Laufbahn besteht üblicherweise in der Promotion.

Informationen über formale Voraussetzungen für eine Promotion am Department Psychologie der LMU finden Sie hier: Darüber hinaus bietet das Graduate Center der LMU vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für Promovierende.

Promotionen dauern in der Regel mindestens 3 Jahre und werden üblicherweise im Rahmen einer Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (z.B. in einem Drittmittelprojekt oder auf einer Lehrstuhlstelle) durchgeführt.

  • Stellenausschreibungen der LMU finden Sie auf dem Stellenportal.
  • Deutschlandweit werden viele Stellen in der wissenschaftlichen Psychologie über das Hogrefe PsychJOB-Portal ausgeschrieben.
  • Nicht alle Stellen werden jedoch ausgeschrieben. Es ist daher ebenfalls empfehlenswert, sich initiativ bei Arbeitsgruppen zu bewerben, die für Sie interessante Themen beforschen. Klinisch-psychologische Forschung findet vor allem an Universitäten statt, jedoch auch in Kliniken (z.B. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU) und Forschungsinstituten (z.B. Max-Planck-Institut für Psychiatrie).

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung einer Promotion besteht darin, ein Stipendium einzuwerben. Einen Überblick über Stipendien- und Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Falls Sie sich für eine Promotion am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie interessieren, können Sie sich hier über unsere aktuellen Forschungsthemen informieren. Alle Mitglieder des Lehrstuhls, die Professorin bzw. Professor oder Privatdozentin bzw. Privatdozent sind, kommen für die Betreuung einer Promotion in Frage. Bei Fragen oder Interesse kontaktieren Sie uns gerne.

Auch wenn der Masterstudiengang in Psychologie mit dem Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und Psychotherapie primär auf Tätigkeiten in der klinischen Praxis oder der Wissenschaft ausgerichtet ist, stehen Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs in Psychologie viele weitere Berufsmöglichkeiten offen. So sind Psychologinnen und Psychologen unter anderem in Personalabteilungen, strategischen Unternehmensberatungen, der Politik bzw. Politikberatung, der Werbung und Marktforschung, der Wissenschaftsorganisation und -kommunikation, der Forschung und Entwicklung im Rahmen in der Industrie oder Dienstleistungsunternehmen oder als Gutachter und Gutachterinnen in der Rechtspsychologie tätig. Informationen zu möglichen Tätigkeitsbereichen finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Psychologie sowie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.