Bewerbung

Seit 2011 steht der WOS-Master für Forschungs- und Praxisorientierung und qualifiziert unter anderem ideal für führende Positionen in Wirtschaft, Gesellschaft oder Forschung.

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Die Satzung über die Qualifikation und die Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie: Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München wird derzeit überarbeitet. Ab Wintersemester 2025/2026 gilt eine neue Satzung.

Alle Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und dem örtlichen Auswahlverfahren gelten vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung durch den Senat!

Sobald die neue Satzung verabschiedet wurde, wird sie veröffentlicht.

Zugangssvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang und das örtliche Auswahlverfahren zum M.Sc. Psychologie: Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten in einem grundständigen Studiengang der Psychologie.

Ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss in einem grundständigen Studiengang in Psychologie liegt vor:

  • wenn (a) der Studiengang ein zum Zeitpunkt der Bewerbung gültiges Qualitätssiegel für Bachelorstudiengänge in Psychologie (Qualitätssiegel B.Sc. Psychologie der DGPs) trägt, oder
  • wenn (b) der Studiengang die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ermöglicht, oder
  • wenn (c) ein entsprechend gleichwertiger Abschluss aus dem Ausland vorliegt.

Sofern Sie weder eine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung noch ein deutschsprachiger Studienabschluss vorlegen können, müssen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mit ausgewiesenem Mindestniveau auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen.

Wenn Sie keine EU/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Erststudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, müssen Sie sich zusätzlich beim Referat für internationale Angelegenheiten bewerben. Bitte berücksichtigen Sie die ggf. separaten Fristen.

Örtliches Auswahlverfahren

Wenn mehr Bewerbende die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze vorhanden sind, wird ein örtliches Auswahlverfahren durchgeführt. Nach folgenden Kriterien werden insgesamt 100 Auswahlpunkte vergeben:

  • für eine Abschlussnote von 1.0 erhalten Sie 54 Auswahlpunkte
  • für eine Abschlussnote von 1.1 erhalten Sie 52 Auswahlpunkte
  • usw. ...
  • für eine Abschlussnote von 3.7 oder schlechter erhalten Sie 0 Auswahlpunkte

  • für 18 oder mehr zusätzliche ECTS-Punkte in Statistische Methoden und computergestützte Datenauswertung erhalten Sie 3 Auswahlpunkte
  • für 18 oder mehr zusätzliche ECTS-Punkte in Psychologischer Diagnostik und Testtheorie erhalten Sie 3 Auswahlpunkte
  • ab 12 ECTS-Punkte in Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie erhalten Sie
    1 Auswahlpunkt pro ECTS-Punkt (max. 10 Auswahlpunkte)

  • Für eine sehr gute Kurzbeschreibung erhalten Sie 15 bis 20 Auswahlpunkte
  • Für eine gute Kurzbeschreibung erhalten Sie 10 bis 14 Auswahlpunkte
  • Für eine befriedigende Kurzbeschreibung erhalten Sie 5 bis 9 Auswahlpunkte
  • Für eine ausreichende Kurzbeschreibung erhalten Sie 1 bis 4 Auswahlpunkte
  • Für eine ungenügende Kurzbeschreibung erhalten Sie 0 Auswahlpunkte

Bei dieser Kurzbeschreibung ist ausschlaggebend, dass Sie den theoretischen Hintergrund, die Fragestellung, die Methodik sowie die theoretische und praktische Relevanz der Abschlussarbeit präzise und kompakt darstellen. Die Kurzbeschreibung darf nicht länger als 1500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) sein.

  • Für praktische Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von 9,5 Monaten oder mehr erhalten Sie 9 bis 10 Auswahlpunkte
  • Für praktische Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer zwischen 6 und 9,5 Monaten erhalten Sie 7 bis 8 Auswahlpunkte
  • Für praktische Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer zwischen 3 und 6 Monaten erhalten Sie 5 bis 6 Auswahlpunkte
  • Für praktische Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer zwischen 1,5 und 3 Monaten erhalten Sie 3 bis 4 Auswahlpunkte
  • Für praktische Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von weniger als 1,5 Monaten erhalten Sie 1 bis 2 Auswahlpunkte
  • Für keine relevante praktische Tätigkeiten erhalten Sie 0 Auswahlpunkte

*Die Zeitangaben zur Gesamtdauer beziehen sich auf eine Vollzeittätigkeit; Teilzeittätigkeiten werden entsprechend umgerechnet.

Die Rechtsform der Arbeit (Werkstudierendentätigkeit, Praktikum, Forschungspraktikum, Freiberuflichkeit, Festanstellung) spielt keine Rolle, entscheidend ist der Bezug zur Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie. Wir können nur Arbeitsstunden anrechnen, die Sie seit Beginn Ihres Bachelors in Psychologie und vor Ablauf der Einreichfrist erbracht haben. Damit wir die Dauer und Anrechenbarkeit Ihrer praktischen Tätigkeiten prüfen können, benötigen wir ein offizielles Dokument aus dem die Dauer und die Tätigkeiten Ihrer Stelle hervorgehen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine individuellen Vorprüfungen Ihrer Bewerbungsunterlagen vornehmen können. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsprozesses.

Bewerbungsablauf

Ab 16. Juni 2025
Einreichphase der Onlinebewerbung.

Wenn Sie keine EU/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Erststudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, beachten sie bitte folgenden Hinweis!
15. Juli 2025
Einreichfrist (Ausschlussfrist) Onlinebewerbung
Anfang August
Unverbindliche Rückmeldung zum vorläufigen Rangplatz
Bei noch nicht vorliegender Abschlussnote berechnen wir Ihren vorläufigen Rangplatz anhand der Durchschnittsnote aus Ihrem Transcript of Records.
3. September 2025
Nachreichfrist (Ausschlussfrist) Abschlusszeugnis
Falls Sie Ihr Abschlusszeugnis noch nicht ausgestellt bekommen, ist eine offizielle Bescheinigung der Bacheloruniversität/des Prüfungsamtes, aus der die finale Abschlussnote hervorgeht und, dass der Bachelor abschließend bestanden wurde, vorläufig ausreichend. Das Abschlusszeugnis müssen Sie bei der Studentenkanzlei bei der Einschreibung vorlegen bzw. nachreichen.
Anfang September
Rückmeldung zum finalen Rangplatz
Sie erhalten Ihren schriftlichen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Mitte September (tbd)
Einschreibung
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie sich mit diesem und weiteren ggf. originalen Unterlagen bei der Studentenkanzlei für den Masterstudiengang einschreiben.
Ende September (tbd)
Nachrückverfahren
Dafür kontaktieren wir die potentiell nachrückende Bewerbende unmittelbar.
Mitte Oktober (tbd)
Einführungsveranstaltung zum WOS-Master
In dieser Veranstaltung erhalten Sie umfassende Informationen über den Studienablauf und alle relevanten Details, die Sie für einen erfolgreichen Start benötigen.

Wenn Sie keine EU-/EWR-Staatsbürgerschaft haben und Ihr Erststudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, können die Zeiträume der Rückmeldungen abweichen, da wir Ihre Bewerbung in einem separaten Prozess prüfen.

Kontakt und Ansprechpartnerin

Studiengangskoordination
Anika Motzkus
E-Mail
wos-master@psy.lmu.de
Telefon
+49 89 2180 5920