Für Studierende
Informationen zur Studienorganisation
Informationen zur Studienorganisation
Erstes Semester Schulpsychologie?
Bevor es richtig losgeht: Besuchen Sie die Orientierungstage für alle Lehramtsstudiengänge und die Schulpsychologie. Diese finden jährlich typischerweise Ende September / Anfang Oktober statt.
Seminare müssen über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF belegt werden.
Vorlesungen werden nicht belegt. Sie können diese aber in Ihrem Stundenplan vormerken.
Die Belegfristen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS). Innerhalb des Belegzeitraums können Sie sich auch wieder von Seminaren abmelden.
Die Modulreihenfolge im Studienplan ist nicht verpflichtend, sondern nur eine Empfehlung. Wenn Sie jedoch einen Kurs im vorgesehenen Semester studieren (egal welcher Studienplan), ist Überschneidungsfreiheit garantiert.
Im Lehramt für Realschule oder Gymnasium können Sie für den Freien Bereich Leistungen aus der Schulpsychologie einbringen - Sie müssen aber nicht.
Sie können dafür eines der angebotenen Profilpunktseminare aus den Bereichen Entwicklungspsychologie oder Persönlichkeitspsychologie oder Veranstaltungen aus dem Erweiterungsfach Medienpädagogik besuchen. Näheres dazu finden Sie in LSF.
Veranstaltungen aus dem Freien Bereich werden i.d.R. nicht belegt.
1. Sie müssen sich unbedingt für alle Prüfungen online über LSF anmelden. Ohne Prüfungsanmeldung können Sie nicht an der entsprechenden Prüfung teilnehmen.
2. Die Anmeldung muss zwingend im Prüfungsanmeldezeitraum erfolgen. Die Anmeldefristen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS). Eine Nachmeldung zur Prüfung ist nicht möglich.
3. Eine Prüfung bildet den Abschluss eines Moduls (das aus einer Vorlesung und einem dazugehörigen Seminar oder zwei Seminaren besteht). Melden Sie sich immer erst dann zur Prüfung an, wenn Sie auch beide Teile bereits erfolgreich besucht haben.
Beispiel: Melden Sie sich nicht bereits nach Veranstaltung P 11.1 für die Prüfung an, sondern erst nach den beiden Veranstaltungen des gesamten Modul P 11 (d.h.: P 11.1 + P 11.2).
4. Sie können sich von der Prüfung wieder abmelden:
a) ohne triftigen Grund innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums über LSF
b) mit triftigem Grund bis zum Tag der Prüfung über das PAGS, siehe Antrag auf Prüfungsrücktritt . Beachten Sie bitte die Hinweise zum "Attest, ärztliches" unter PAGS A-Z!
5. Prüfungen können bei Nicht-Bestehen beliebig oft zu beliebigen Zeitpunkten zu den angebotenen Prüfungsterminen wiederholt werden. Eine Notenverbesserung ist nicht möglich, nachdem Sie die Prüfung bereits bestanden haben. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn sie mit "bestanden" oder mit mindestens "4,0" bewertet ist. Eine Klausur ist benotet, das Portfolio ist unbenotet.
Im Studienverlauf müssen Sie insgesamt 12 Versuchspersonenstunden (VP) spätestens bis zur Beendigung des Moduls "Empirisch-Psychologisches Praktikum" (EMPRA) vollständig absolvieren. Bitte beginnen Sie damit sehr rechtzeitig, gerne bereits ab dem 1. Semester! In der Regel müssen dafür mehrere Semester einkalkuliert werden.
Alle Studien, die an der Fakultät für Psychologie und Pädagogik stattfinden, werden über das Versuchspersonenverwaltungs-System SONA verwaltet.
Den Nachweis über die VP-Stunden geben Sie als Screenshot bei den EMPRA-Dozierenden ab. Ohne die Versuchspersonenstunden können Sie das Modul "Empirisch-Psychologisches Praktikum" (EMPRA) nicht abschließen.
Folgende Praktika müssen laut LPO I §110 Abs 2 erbracht werden:
Im grundständigen, vertieften Studium und im Erweiterungsstudium:
In der nachträglichen Erweiterung:
Sonderregelungen für den Grund- und Mittelschulbereich sowie für TUM-Studierende
Bei Grund- und Mittelschulpädagogik entfällt das studienbegleitende Praktikum. Das zusätzlich studienbegleitende Praktikum muss absolviert werden. Dieses kann innerhalb des Intensivpraktikums abgeleistet werden.
Für TUM-Studierende gilt: das fachdidaktische Blockpraktikum entfällt.
Informationen, Formulare und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Praktikumsamts Oberbayern Ost
Zuständige Person:
Christine Friepes
Wenn Sie Schulpsychologie studieren, entfällt der Teilbereich Psychologie im EWS-Studium. Sobald Sie die Module "Entwicklungspsychologie" und "Pädagogische Psychologie - Grundlagen" erfolgreich absolviert haben, werden diese Leistungen automatisch angerechnet.
Die LPO I § 32 (4) regelt die wählbaren Fächer im EWS-Examen. Darin wird auf Art. 17 Nr. 3 BayLBG verwiesen.
Schulpsychologie im vertieften Studium: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik
Schulpsychologie als gymnasiales Erweiterungsfach: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie
Allgemeine Informationen zum EWS-Examen finden Sie den Seiten des MZL.
Unter Studium im Ausland finden Sie erste Informationen.
Vor der Abreise
legen Sie im Learning Agreement nach Absprache mit Ihrer LMU/Psycholoige-ERASMUS-Programmbeauftragten Dr. Claudia Thoermer fest, welche Kurse Sie besuchen möchten und welche Kurse nach erfolgreichem Bestehen und nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können.
Nach Ihrem Aufenthalt
beantragen Sie die Anerkennung der in Schulpsychologie erbrachten Leistungen bei Ihrer LMU/Psychologie-ERASMUS-Programmbeauftragten Dr. Claudia Thoermer.
Bei vertieft studierter Schulpsychologie muss die Zulassungsarbeit (Zula) in Schulpsychologie geschrieben werden. Bei Schulpsychologie als Erweiterungsfach kann die Zulassungsarbeit nicht in Schulpsychologie angefertigt werden. Es ist nur möglich, diese im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums (EWS) im Teilbereich Psychologie anzufertigen.
TUM-Schulpsychologie-Studierende schreiben keine Zulassungsarbeit, sondern ihre Bachelorarbeit an der TUM in Pädagogischer Psychologie.
Die Vorgaben zur Schriftlichen Hausarbeit bzw. „Zulassungsarbeit“ sind in der LPO I § 29 und § 12 definiert. In der Regel handelt es sich um empirische Arbeiten. Die Arbeit soll ca. 60 Seiten umfassen. Genaueres besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson. Sprechen Sie gerne direkt Dozierende an, ob diese die Betreuung übernehmen können. (Der Prüfungsausschuss kann Lehrenden eine Prüfungsberechtigung erteilen.)
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des MZL, Fristen und Formulare auf der Seite der Außenstelle des Prüfungsamts.
Auf den Seiten des MZL finden Sie alle Informationen rund ums Staatsexamen.
Das 1. Staatsexamen in Schulpsychologie besteht aus folgenden Prüfungen, es stehen jeweils drei Aufgaben zur Verfügung, von denen immer eine beantwortet werden muss:
Sie planen, die gewählte Schulart oder zwischen dem grundständigen Studium und dem Erweiterungsstudium zu wechseln? Erläuterungen dazu finden Sie beim Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL) und bei der Studierendenkanzlei unter dem Stichwort „Fachwechsel“.
Für diesen Wechsel benötigen Sie eine Anerkennung bisheriger Leistungen. Füllen Sie dazu die Formulare Anerkennung von Prüfungsleistungen und Anrechnung von Studienzeiten mit Ihren persönlichen Angaben und den bereits erbrachten Modulleistungen aus. Auf den Seiten des Prüfungsamts der Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) finden Sie außerdem erläuternde Informationen.
So füllen Sie das Formular aus: Spalte 1: (Neue) Modulnummer Schulpsychologie LMU, Spalte 2: ECTS, Spalte 3: Note, Spalte 4: Modulbezeichnung
Es können nur vollständig absolvierte Module auf diesem Weg anerkannt werden. Keine Leistung geht verloren.
Schicken Sie bitte das vorausgefüllte Formular an Dr. Barbara Rößer.
Betrifft TUM-Studierende, die nach der neuen FPSO studieren oder vorhaben, in die neue FPSO zu wechseln. Studierende der alten FPSO sind davon nicht betroffen.
Folgende Anerkennung ist möglich:
Die Note aus dem Modul LM8079 "Pädagogische Psychologie - Grundlagen" wird für das Modul „In beruflichen Schulen Potenziale erkennen und diagnostizieren / VO Päd. Psychologie (SOT1003501)“ anerkannt und umgekehrt.
Sobald Sie die Klausur an der LMU erfolgreich abgelegt haben und diese verbucht wurde, schreiben Sie bitte eine formlose Mail und Ihren Leistungsnachweis an Frau Huber aus der Prüfungsverwaltung mit Bitte um Anerkennung.
Sobald Sie die Klausur an der TUM erfolgreich abgelegt haben und diese verbucht wurde, schreiben Sie bitte eine formlose Mail und Ihren Leistungsnachweis an Dr. Barbara Rößer mit Bitte um Anerkennung.
Wie ist der Vorbereitungsdienst im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt aufgebaut?
Bei Lehramtsanwärtern mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (SPsy) gilt die Unterrichtspflichtzeit von 28 (GS) bzw. 27 (MS) Stunden. Die Unterrichtspflichtzeit teilt sich wie folgt auf, siehe Dokument Übersicht Referendariat Grund- und Mittelschule (PDF, 67 KB):
Welche Ausbildungsinhalte gibt es im Fach Schulpsychologie?
(vgl. §16 Abs. 4 Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen – ZALGM)
In jedem Regierungsbezirk gibt es zusätzliche Seminarveranstaltungen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit Schulpsychologie. Die Fachseminartage (jährlich mindestens acht) und das wöchentliche Praktikum finden an einem festen Tag in der Woche statt.
Wer bildet mich aus?
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der zuständigen Seminarleitung. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt werden zudem einer weiteren betreuenden Schulpsychologin / Beratungsrektorin Schulpsychologie bzw. einem weiteren betreuenden Schulpsychologen / Beratungsrektor Schulpsychologie zur Ableistung des wöchentlichen Praktikums zugewiesen.
Welche Prüfungen lege ich im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ab?
Die Prüfungen im Einzelnen können Teil 1, Abschnitt II der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) vom 28. Oktober 2004 entnommen werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich anmelden zu können?
Es gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst für den Grundschulbereich sowie für den Mittelschulbereich.
Hier finden Sie Fachunabhängige Informationen zum Aufbau des Vorbereitungsdienstes.
Wie ist der Vorbereitungsdienst im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt aufgebaut?
Das erste Jahr des Vorbereitungsdienstes (1. Ausbildungsabschnitt) findet die Ausbildung an einer Seminarschule statt (Standorte sind in der Regel Regensburg und Weiden). Im 2. Jahr wird die Ausbildung an einer staatlichen Realschule als Einsatzschule fortgesetzt.
Wer bildet mich aus?
Die Ausbildung übernimmt eine Seminarlehrkraft für das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt. Im Zweitfach sowie in den Fächern der allgemeinen Ausbildung bilden ebenfalls Seminarlehrkräfte sowie die Seminarleitung aus.
Welche Ausbildungselemente gibt es im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt?
Für Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die ein Studium in einer Fächerverbindung mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt abgeschlossen haben oder an der Ausbildung in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt teilnehmen, beziehen sich die Inhalte der fachspezifischen Ausbildung insoweit auf die Praxis der Beratung in der Schule. Bei der Unterweisung in Beratungsverfahren werden auch praktische Demonstrationen angeboten. Die unterschiedlichen Aufgaben des Schulpsychologen sind zu berücksichtigen. Weitergehende Informationen siehe § 16 der BayZALR "Inhalte der fachspezifischen Ausbildung, Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)".
Welche Prüfungen lege ich im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ab?
Die Prüfungen im Einzelnen finden Sie im Abschnitt II der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) vom 28. Oktober 2004.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich anmelden zu können?
Es gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst.
Hier finden Sie fachunabhängige Informationen zum Aufbau des Vorbereitungsdienstes.
Wie ist der Vorbereitungsdienst im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt aufgebaut?
Der Vorbereitungsdienst im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gliedert sich wie bei allen anderen Fächern bzw. Fächerkombinationen im Lehramt Gymnasium in drei Ausbildungsabschnitte. Im ersten und dritten Ausbildungsabschnitt sind Sie an Ihrer Seminarschule, im zweiten Ausbildungsabschnitt agieren Sie weitgehend selbstständig an Ihrer Einsatzschule. Hier kann es sein, dass die Ihnen zugewiesene betreuende Schulpsychologin bzw. der betreuende Schulpsychologe nicht an der Schule vor Ort ist, Sie aber regelmäßig besucht, unterstützt und für Fragen zur Verfügung steht.
Wer bildet mich aus?
Im 1. und 3. Ausbildungsabschnitt werden Sie von einer Seminarlehrkraft für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ausgebildet und betreut, im 2. Ausbildungsabschnitt trägt die Verantwortung für die Ausbildung weiterhin die Seminarlehrkraft, jedoch haben Sie an der Einsatzschule eine Betreuungslehrkraft an der Seite, die selbst eine erfahrene Schulpsychologin bzw. ein erfahrener Schulpsychologen ist.
Welche Ausbildungselemente gibt es im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt?
In der Seminarausbildung des Fachs Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt stehen die schulpsychologische Beratungstätigkeit sowie Aspekte der Arbeits- und Selbstorganisation im Vordergrund. Neben den ca. 40 wöchentlich stattfindenden Fachsitzungen von 90 Minuten wird die Ausbildung durch Praktikumssitzungen, die ebenfalls möglichst wöchentlich stattfinden sollen, Übungen, Fallbesprechungen und seminarübergreifende Veranstaltungen wie den Kurs „Gesprächsführung und Intervention“, der in der Regel am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts stattfindet, ergänzt. Näheres ist in der BayZALG geregelt.
Welche Prüfungen lege ich im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ab?
Während des Vorbereitungsdienstes legen Sie die 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ab. Im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt bzw. können von Ihnen gesetzt werden:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich anmelden zu können?
Hier finden Sie fachunabhängige Informationen zum Aufbau des Vorbereitungsdienstes finden Sie hier:
Wie ist der Vorbereitungsdienst im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt aufgebaut?
Für Studienreferendarinnen und -referendare mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist der Vorbereitungsdienst grundsätzlich analog zum Vorbereitungsdienst mit einem anderen Unterrichtsfach aufgebaut. Besonderheiten ergeben sich bei den Prüfungsleistungen sowie bei der Betreuung im 2. Ausbildungsjahr.
1. Ausbildungsjahr: Ihre Ausbildung findet an zwei Seminarschulen statt, Sie werden sowohl in der beruflichen Fachrichtung (Seminarschule 1) als auch im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Seminarschule 2) von jeweils einer Seminarlehrkraft ausgebildet.
2. Ausbildungsjahr: Ihre Ausbildung findet an einer Einsatzschule statt, Sie werden in der beruflichen Fachrichtung von einer Betreuungslehrkraft und im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt von einer weiteren Betreuungslehrkraft (Schulpsychologin / Schulpsychologe) unterstützt.
Wer bildet mich aus?
Im 1. Jahr des Vorbereitungsdienstes werden Sie im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt von einer Seminarlehrkraft, im 2. Jahr von einer weiteren Betreuungslehrkraft ausgebildet, die selbst jeweils erfahrene Schulpsychologinnen bzw. erfahrene Schulpsychologen sind.
Welche Ausbildungselemente gibt es im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt?
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt werden Sie
Welche Prüfungen lege ich im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ab?
Im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt tritt an die Stelle der zweiten Lehrprobe ein schulpsychologisches Fachgespräch, das sich auf bis zu 45 Minuten erstreckt (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 2-7 Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II). Zudem legen Sie eine mündliche Prüfung – analog zur mündlichen Prüfung in der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches – ab.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich anmelden zu können?
Für das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt müssen Sie den Erwerb von 140 ECTS im Rahmen des Studiums im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nachweisen. Weiter können Sie zum Vorbereitungsdienst nur zugelassen werden, wenn
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