Zulassung und Immatrikulation
Unser Tor steht Ihnen offen! Der Masterstudiengang des ZMR ist nicht zulassungsbeschränkt, aber Sie benötigen für die Immatrikulation ein zustimmendes Schreiben der Studiengangskoordination.
Unser Tor steht Ihnen offen! Der Masterstudiengang des ZMR ist nicht zulassungsbeschränkt, aber Sie benötigen für die Immatrikulation ein zustimmendes Schreiben der Studiengangskoordination.
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Zulassungsvoraussetzungen sind daher lediglich
Bei der Immatrikulation müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass Ihrer Einschreibung aus Sicht des Prüfungsausschusses des Studiengangs nichts entgegen steht. Melden Sie sich hierfür rechtzeitig, d. h. einige Wochen vor Ihrem Immatrikulationstermin, bei der Studiengangskoordination.
Ein Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich. Die Immatrikulationstermine werden zentral festgelegt und sind hier einsehbar: Immatrikulationstermine für postgraduale Studiengänge.
Für internationale Bewerberinnen und Bewerber gelten unter Umständen besondere Bedingungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Einschreibung auf den zentralen Informationsseiten für nicht-deutsche Studieninteressierte.