Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für ausländische Studieninteressierte, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union/des EWR und keine Bildungsinländer sind, gelten je nach Herkunftsland sehr unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Wenn Sie zwar nicht Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union/des EWR und auch keine Bildungsinländerin oder Bildungsinländer sind, aber
so sind Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt und bewerben sich deshalb nicht beim Referat Internationale Angelegenheiten, sondern bei der Studentenkanzlei in der Kategorie "Deutsche und Bildungsinländer".
So weit höhere Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, bewerben Sie sich als Nicht-EU-Bürgerin oder Bürger auf einem besonderen Online-Portal. Bitte wählen Sie dort den Online-Bewerbungsantrag für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge aus.
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung
Die Öffnungszeiten kann man (nur bei großen Kontakten) im Einleitungstext vermerken.