Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Sonderfälle

Nicht EU-Staatsangehörigkeit, aber Anhörige oder Angehöriger einer EU/EWR-Bürgerin oder -Bürgers:

Wenn Sie zwar nicht Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union/des EWR und auch keine Bildungsinländerin oder Bildungsinländer sind, aber

  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
  • Kind oder andere Familienangehörige oder Familienangehöriger eines in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates (ohne Deutschland) oder EWR-Mitgliedsstaates sind,

so sind Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt und bewerben sich deshalb nicht beim Referat Internationale Angelegenheiten, sondern bei der Studentenkanzlei in der Kategorie "Deutsche und Bildungsinländer".

Nicht EU-Staatsangehörigkeit und Bewerbung für höheres Fachsemester:

So weit höhere Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, bewerben Sie sich als Nicht-EU-Bürgerin oder Bürger auf einem besonderen Online-Portal. Bitte wählen Sie dort den Online-Bewerbungsantrag für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge aus.

Kontakt

Referat Internationale Angelegenheiten

Internationale Zulassung

E-Mail schreiben

+49 89 2180-3156 oder -3743

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