Nachweis der Deutschkenntnisse

Das Studium an der LMU setzt ausreichende Deutschkenntnisse voraus (Ausnahme: englischsprachige Master- und Promotionsprogramme). Bei der Bewerbung und Einschreibung müssen Sie daher einen Sprachnachweis erbringen.

Sprachnachweis zur Immatrikulation

Bei der Immatrikulation muss einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden, diese gelten unbefristet:

  • DSH 2: Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mehr Infos: Deutschkurse bei der Universität München e.V. Wir akzeptieren auch die DSH-2 Prüfungen anderer deutscher Hochschulen (sofern das Zeugnis der Musterprüfungsordnung entspricht).
  • TestDaF-Niveaustufe 4: Test Deutsch als Fremdsprache mit der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilfertigkeiten. Falls eine Niveaustufe mit weniger als 4 Punkten bestanden wird, kann der Test nicht akzeptiert werden.
  • telc Deutsch C1 Hochschule: Europäisches Sprachenzertifikat
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, München
  • Goethe-Zertifikat C2: GDS des Goethe-Instituts
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD Zertifikat C2)
  • Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, eines Studienkollegs, einer Fachhochschule, Hochschule) oder eines entsprechenden Abschlusszeugnisses aus Österreich, Luxemburg, Südtirol oder der deutschsprachigen Schweiz bei nachweislich deutschsprachigen Studiengängen
  • „Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“ (GIB), wenn die IB-Fächer Biologie und Geschichte auf Deutsch unterrichtet wurden

Sprachnachweis zur Bewerbung

Deutschkurse

Die LMU und mehrere angeschlossene Einrichtungen bieten sowohl vorbereitende als auch studienbegleitende Sprachkurse für internationale Studierende an.

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