Lehramt Realschule
Die Realschule zielt auf die Vermittlung einer erweiterten Grundbildung ab. Der Erwerb von grundlegenden Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen steht hierbei im Mittelpunkt von Unterricht und Schulleben.
Die Realschule zielt auf die Vermittlung einer erweiterten Grundbildung ab. Der Erwerb von grundlegenden Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen steht hierbei im Mittelpunkt von Unterricht und Schulleben.
Das Studium beinhaltet in beiden Unterrichtsfächern Anteile der jeweiligen Fachwissenschaft (die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fachinhalten) sowie der Fachdidaktik (der Disziplin, die sich damit beschäftigt, wie die Fachinhalte in der Schule vermittelt werden). Jedes Fach hat einen Umfang von 72 ECTS-Punkten.
Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. Er umfasst 12 ECTS-Punkte, die wahlweise in einem der beiden Fächer oder in beiden erworben werden können.
Wird Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) anstelle eines Unterrichtsfaches gewählt, gelten besondere Bedingungen. Unter anderem umfasst der freie Bereich bei Studierenden mit Schulpsychologie in der Fächerkombination 9 ECTS Punkte.
Erstes Unterrichtsfach | Zweites Unterrichtsfach |
---|---|
Biologie | Chemie Englisch Physik |
Chemie | Biologie Mathematik Physik |
Deutsch | Englisch Französisch Geographie Geschichte Kunst Mathematik Musik* Physik Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Sport* |
Englisch | Biologie Deutsch Französisch Geographie Geschichte Informatik Kunst Mathematik Musik* Physik Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Sport* Wirtschaftswissenschaften |
Französisch | Deutsch Englisch Geographie |
Geographie | Deutsch Englisch Französisch Wirtschaftswissenschaften |
Geschichte | Deutsch Englisch |
Informatik | Englisch Mathematik Physik Wirtschaftswissenschaften |
Kunst | Deutsch Englisch Mathematik |
Mathematik | Chemie Deutsch Englisch Informatik Kunst Musik Physik Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Sport* Wirtschaftswissenschaften |
Musik* | Deutsch Englisch Mathematik Physik Religionslehre (evangelisch oder katholisch) |
Physik | Biologie Chemie Deutsch Englisch Informatik Mathematik Musik |
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt | Englisch Mathematik |
Religionslehre (evangelisch oder katholisch) | Deutsch Englisch Mathematik Musik |
Politik und Gesellschaft | Wirtschaftswissenschaften |
Sport | Deutsch Englisch Mathematik Wirtschaftswissenschaften |
Wirtschaftswissenschaften | Englisch Geographie Informatik Mathematik Politik und Gesellschaft Sport |
Es können sich kurzfristig Änderungen ergeben. Besuchen Sie daher bitte vor der Bewerbung bzw. der Einschreibung diese Webseite, die permanent aktualisiert wird.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Bereiche
Der Profilbereich (6 ECTS-Punkte) dient der Vertiefung bzw. eigenen Schwerpunktsetzung. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS des Münchener Zentrum für Lehrerbildung.
Das achtwöchige Betriebspraktikum soll Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten.
Das Praktikum kann in Blöcke von je zwei Wochen Dauer unterteilt werden.
Im Fach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie bis zur Meldung zum ersten Staatsexamen ein dreimonatiges kaufmännisches Praktikum nachweisen, das an die Stelle des achtwöchigen Betriebspraktikums tritt.
Zuständig für die Praktika ist das Praktikumsamt für Realschulen. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem im Infoblatt des Kultusministeriums Organisation der Praktika für die Lehrämter an Öffentlichen Schulen (PDF, 357 KB).
Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.
Die schriftliche Hausarbeit ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär, vgl. LPO I § 29) anzufertigen. Dafür werden 12 ECTS Punkte vergeben.
Im Studiengang Lehramt Realschule ist eine bestimmte, definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.
Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt an Realschulen 213 ECTS-Punkte.
Der Freie Bereich dient der Schwerpunktsetzung innerhalb der Unterrichtsfächer. Hier können Sie im Umfang von 12 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule frei wählen.
Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie wissenschaftlich selbständig arbeiten können.
Ergänzend zu den zwei Unterrichtsfächern kann das Studium des Lehramts an Realschulen durch das Studium eines dritten Faches, des sogenannten Erweiterungsfaches, erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:
Eine besondere Form des Erweiterungsstudiums stellt die Fächerkombination Englisch/Schulpsychologie und Mathematik/Schulpsychologie dar. In diesen Fächerverbindungen gilt Schulpsychologie gemäß LPO I als Erweiterungsfach, das aber an die Stelle des zweiten Unterrichtsfaches tritt.
Das heißt, bei einer Erweiterung des Studiums der Fächer Englisch und Mathematik durch Schulpsychologie entfällt im Unterschied zu allen anderen Fächerkombinationen das Studium des zweiten Unterrichtsfaches.
Die Prüfung in einem Erweiterungsfach kann unter Umständen die Chancen auf eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach der zweiten Staatsprüfung verbessern. Hier finden Sie nähere Informationen über die Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst.
Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.
Für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport bestehen Eignungsprüfungen, für die Sie sich zu bestimmten Terminen bei den unten angegebenen Adressen anmelden müssen:
Die Fächer Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und Wirtschaftswissenschaften sind zulassungsbeschränkt. Falls Ihre Wahl auf eines oder zwei dieser Fächer fällt, müssen Sie sich bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.
Achtung: Wenn Sie sich für Schulpsychologie bewerben möchten, müssen Sie im Online-Bewerbungsantrag Schulpsychologie als Erweiterungsfach auswählen.
Unter Hochschulzugang finden Sie zusätzlich Informationen über die Bewerbungsmodalitäten. Den aktuellen Numerus Clausus aller zulassungsbeschränkten Fächer (Lehramt) finden Sie unter örtlich zulassungsbeschränkte Fächer.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt wurde!
Wenn Sie nach erfolgreicher Bewerbung und/oder Eignungsprüfung über einen positiven Bescheid verfügen, können Sie sich einschreiben. In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. Eignungsprüfung können Sie sich direkt einschreiben. Sie müssen dazu in jedem Fall zunächst einen Online-Immatrikulationsantrag stellen und danach die entsprechenden Unterlagen postalisch an die Studentenkanzlei schicken. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.
Das Fach Musik ist an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren
Sport wird von der TU München angeboten, Fakultät für Sportwissenschaften. Beachten Sie bitte, dass Sie sich für Sport bis spätestens 15. Juli bewerben müssen.
Doppelimmatrikulation:
Wenn Sie als Unterrichtsfach Musik oder Sport studieren, müssen Sie sich sowohl an der LMU als auch an der jeweils anderen Hochschule immatrikulieren.
Im Fach Französisch müssen Sie zu Studienbeginn einen Spracheinstufungstest ablegen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse in dieser Sprache verfügen. Dieser Test ist keine Eignungsprüfung, die über die Zulassung zum Studium entscheidet. Er dient ausschließlich dazu, Sie in ein entsprechendes Niveau für die sprachpraktischen Veranstaltungen einzustufen.
Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.
Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB) (MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).
Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden.
Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Realschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl der Unterrichtsfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft.
Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.
Studierende, die die erste Staatsprüfung nach spätestens sieben, oder wenn Englisch oder Mathematik mit Schulpsychologie (anstelle des zweiten Unterrichtsfaches) erweitert wird, neun Hochschulsemestern Studium ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch (Freischuss). Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).
Die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte und Religionslehre erfordern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse (PDF, 192 KB), die bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen nachgewiesen werden müssen.
Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie bitte der Übersicht Fremdsprachenkenntnisse nach LPO I.
Mit dem ersten Staatsexamen haben Sie das Studium an der Universität beendet. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren an, den Sie an Seminarschulen ableisten, die vom Kultusministerium bestimmt werden. Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen, das Ihnen die Befähigung vermittelt, an öffentlichen (und privaten) Realschulen zu unterrichten.
Die Regelungen zum Referendariat und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten.