Sprachheilpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik /Qualifizierungsstudium)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum des Studienfachs Sprachheilpädagogik stehen Kinder und Jugendliche mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Redefluss- und Schluckstörungen. In Lehre und Forschung liegen die Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls auf interdisziplinären Fragen der Erziehung, Bildung, Therapie und des Unterrichts betroffener Kinder und Jugendlicher, sowie der Früherkennung, Prävention und Diagnostik sprachlicher Einschränkungen.Die Sprachheilpädagogik ist eine erziehungswissenschaftliche Disziplin, weshalb neben der Therapie der spezifischen sprachlichen Symptomatik vor allem auch deren Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereichen, insbesondere die psychosoziale und schulische Entwicklung in den Blick genommen wird.

Sprachliche Kompetenzen sind die Grundvoraussetzung für schulisches Lernen und eine maximale soziale Integration. Sprachliche Einschränkungen, die die Aneignung schulischer Inhalte und eine vollständige Teilhabe erschweren, kommen bei Kindern mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, aber natürlich auch bei Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen in der Folge eines Migrationshintergrunds vor. Aus diesem Grund ist der förderliche Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Aufgabengebiet, von dem ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen an verschiedenen Schulen profitieren können.

Neben pädagogischen und didaktischen Fragestellungen liegt ein weiterer Schwerpunkt im Studiengang Sprachheilpädagogik auf der Diagnostik und Therapie sprachlicher Einschränkungen. Studierende der Sprachheilpädagogik werden somit sowohl auf die anspruchsvolle und abwechslungsreiche unterrichtliche Arbeit als auch auf die Therapie mit sprachlich beeinträchtigten Kindern vorbereitet.

Sprachheilpädagogen können an allen Einrichtungen eingesetzt werden, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden. Bevorzugt arbeiten sie an Schulen zur Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderzentren, dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und Schulen mit dem Profil der Inklusion.

Erwünschtes Profil

Als Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik bzw. der sonderpädagogischen Qualifikation sollten Sie sich für sprachheilpädagogische (v.a. linguistische, medizinische, diagnostische, therapeutische) Inhalte und Aufgabenstellungen allgemein interessieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollten Sie Geduld, eine belastbare Stimme, gute Sprachfähigkeiten (v.a. Aussprache, Grammatik, Rechtschreiben) und Spaß an der Arbeit mit Gruppen haben. Im Studium wird selbstständiges Arbeiten und Lesen von Literatur (auch englischer Literatur) erwartet.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 81 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Sprachheilpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Qualifizierungsstudium

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Sprachheilpädagogik (sonderpädagogische Qualifikation, Erweiterung)

Ihr Weg zum Studienplatz

Eine Immatrikulation nur im Qualifizierungsstudium ist nicht möglich. Eine Immatrikulation ist nur in Verbindung mit einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung im Rahmen des grundständigen Lehramtsstudiums für Sonderpädagogik möglich. Das Qualifizierungsstudium ist die zweite sonderpädagogische Fachrichtung, die Sie im Umfang von 30 ECTS-Punkten neben der vertieft studierten Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) studieren.

Der Studiengang im Detail

1. - 6. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

7. Fachsemester

P 1 Einführung in die Sprachheilpädagogik

  • Theorien und Handlungsfelder der Sprachheilpädagogik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Sprachwissenschaftliche Grundlagen, Symptomatik und Diagnostik grammatischer Störungen (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Sprachwissenschaftliche Grundlagen, Symptomatik und Diagnostik semantisch-lexikalischer Störungen und Sprachverständnisstörungen (Seminar, 3 ECTS)
P 2/ I Sprachheilpädagogischer Unterricht
  • Didaktisch-methodische Unterrichtsplanung im Förderschwerpunkt Sprache (praktikumsbezogen) (Seminar, 3 ECTS)
  • Sprachheilpädagogischer Unterricht (Seminar, 3 ECTS)

8. Fachsemester

P 2/ II Sprachheilpädagogischer Unterricht

  • Früherkennung und Prävention von Schriftspracherwerbsstörungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Schriftsprachlicher Anfangsunterricht bei sprachlich beeinträchtigten Kindern (Seminar, 3 ECTS)
P 3 Therapie
  • Therapie syntaktisch-morphologischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
  • Mehrsprachigkeit als sprachtherapeutische Aufgabe (Übung, 3 ECTS)
  • Therapie semantisch-lexikalischer und Sprachverständnisstörungen (Seminar, 3 ECTS)

9. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

Basisqualifikationen

Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik mit Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Das sonderpädagogische Qualifizierungsstudium wird mit einer vertieften Fachrichtung kombiniert. Folgende Fachrichtungen können mit der Qualifizierung Sprachheilpädagogik kombiniert werden:

Als Nebenfach wählbar ist:

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Sprachheilpädagogik

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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