Auslandsstudium über Erasmus+

Sie möchten Ihr Auslandsstudium in Europa absolvieren? Das Förderprogramm der Europäischen Union Erasmus+ macht’s möglich. Die LMU bietet Ihnen mit über 380 Partneruniversitäten die besten Voraussetzungen für einen Erasmus+-Aufenthalt für ein oder zwei Semester.

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Vorteile von Erasmus+

Übersicht unserer über 380 Erasmus-Partnerhochschulen

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Erasmus+-Broschüre. (PDF, 1.060 KB)

Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise.

Bewerbung

Um an einem Erasmus+-Studienaufenthalt teilnehmen zu können, müssen Sie folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind an der LMU immatrikuliert.
  • Sie haben Ihr erstes Studienjahr (im Bachelor) bereits erfolgreich absolviert.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Ihrer Gastuniversität zum Zeitpunkt der Erasmus-Bewerbung.
  • Einige Fakultäten haben erweiterte Bewerbungsbedingungen. Diese finden Sie auf der Erasmus+-Website Ihrer Fakultät.

Die Betreuung des Erasmus+-Programms an der LMU läuft auf zwei Ebenen. Die Fakultäten und das Referat Internationale Angelegenheiten arbeiten eng zusammen, um Sie bestmöglich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Zuständigkeiten und einen Zeitrahmen für das Erasmus+-Bewerbungsverfahren geben:

1. Ihre Fakultät:

Die Ansprechpersonen an Ihrer Fakultät, die Erasmus+-Programmbeauftragten, betreuen Sie in allen akademischen Belangen.

  • Bei allen Fragen rund um die akademische Planung Ihres Erasmus+-Aufenthalts (richtiger Zeitpunkt, Integration des Auslandsaufenthalts in Ihr Studium, geeignete Partneruniversitäten, besondere Bewerbungsvoraussetzungen, Kurswahl, Anerkennungsmöglichkeiten usw.) stehen Ihnen die Erasmus+-Programmbeauftragten und gegebenenfalls weitere Ansprechpersonen an Ihrer Fakultät (z. B. Fachstudienberatung/ Studiengangskoordination) zur Verfügung.
  • An einigen Fakultäten wird die Erasmus+-Beratung zentral an einer Stelle gebündelt. Informationen dazu erhalten Sie auf den Erasmus+-Websites.
  • Die Bewerbung für einen Erasmus+-Platz und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber findet an Ihrer Fakultät statt.
  • Bewerbungstermin ist an den meisten Fakultäten der 15. Januar.
  • Sie erhalten in der Regel bis Ende Februar eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
  • Wenn Sie für einen Austauschplatz ausgewählt wurden, wird Sie Ihr Erasmus+-Programmbeauftragter an der Gastuniversität und im Erasmus+-Büro der LMU nominieren (= als Erasmus+-Studierende(n) vorschlagen).

2. Das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU:

Wir sind die Ansprechpersonen, wenn es um die Erasmus+-Dokumente, das Erasmus+-Stipendium oder administrative Angelegenheiten rund um Ihren Erasmus+-Aufenthalt oder das Erasmus+-Nachrückverfahren geht.

  • Das Referat Internationale Angelegenheiten erhält von den Erasmus+-Programmbeauftragten die Information, wer für den Austausch ausgewählt wurde und vor der Abreise an die Studierenden Informationen und Dokumente (Learning Agreement, Grant Agreement) für den Erasmus+-Aufenthalt und das Erasmus+-Stipendium.
  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, an Workshops zur Interkulturellen Vorbereitung und an Online-Sprachkursen (OLS-Sprachkurse) zur weiteren Vorbereitung für Ihren Erasmus-Aufenthalt teilzunehmen.OLS-Sprachvorbereitung Erasmus+
  • Ferner sind wir auch Ansprechpersonen für die Sonderförderung für Studierende mit geringeren Chancen.

  • Erasmus+-Plätze sind fachgebunden. Das heißt, dass Sie sich für die Austauschplätze direkt an Ihrer Fakultät/ in Ihrem Fachbereich bewerben und auch überwiegend Kurse aus diesem Studienfach an Ihrer Gastuniversität besuchen werden.
  • Wenn Sie eine Kombination von mehreren Fächern studieren, können Sie sich bei mehreren Erasmus+-Programmbeauftragten bewerben (z. B. Haupt- und Nebenfach).
  • Hinweis für Lehramtsstudierende: Sie können sich über alle Ihre Belegungsfächer und/oder Pädagogik bewerben, es gibt keine speziellen Austauschplätze nur für Lehramtsstudierende.
  • Sie können bei Ihrer Erasmus+-Bewerbung insgesamt bis zu vier Wunschuniversitäten angeben.
  • Fachfremde Bewerbungen sind nicht erlaubt.
  • Ihr Auslandsaufenthalt beginnt im darauffolgenden Winter- oder Sommersemester.
  • Es gibt nur einen Bewerbungstermin pro Jahr.
  • Die Bewerbung für Austauschplätze in Großbritannien und der Schweiz (SEMP) läuft über das Erasmus-Bewerbungsformular. Sie können hier Ihre Wunsch-Universitäten eintragen

Bewerbungstermin ist an den meisten Fakultäten der 15. Januar.

Dies ist eine Übersicht über die Dokumente, die Sie generell für Ihre Erasmus+-Bewerbung benötigen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fakultät eventuell weitere Unterlagen von Ihnen benötigt oder vertiefte Sprachkenntnisse fordert. Informieren Sie sich daher unbedingt auch auf der Website Ihrer Fakultät.

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Notenkontoauszug aus dem LSF. Master-Studierende im ersten Semester reichen eine Kopie ihres Bachelor-Zeugnisses und eine Liste der derzeit besuchten Master-Kurse ein.
  • Online-Bewerbungsformular (für Erasmus+-/UK-/SEMP-Bewerbungen - wird jeweils im Dezember freigeschaltet)
  • Deckblatt Erasmus+-/UK-/SEMP-Bewerbung (PDF, 174 KB)
  • Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache an Ihrer Gastuniversität:
    • Englisch: mindestens B2 CEFR
    • alle anderen Sprachen: B1 CEFR

Hinweise zum Sprachnachweis:

  • Der Sprachnachweis ist möglich über:
    • Abiturzeugnis (CEFR muss ersichtlich sein)
    • Sprachkurse im Transcript „Zusatzleistungen“
    • Abgelegte Sprachprüfungen (TOEFL iBT, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF, AbiBac und DELE)
    • LMU-Sprachzeugnis
  • In den meisten Fällen reicht für Ihre Erasmus+-Bewerbung an der LMU der Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse über das Abiturzeugnis. Informieren Sie sich dazu auch über die Erasmus+-Website Ihrer Fakultät. Im Falle einer Platzzusage durch Ihre Fakultät sprechen Sie bitte mit Ihrer Gastuniversität ab, welcher Sprachnachweis dort bei der Anmeldung akzeptiert wird. In dringenden Fällen erhalten Sie für Ihre Anmeldung an der Gastuniversität eine Bestätigung vom LMU-Sprachenzentrum.
  • Studierende einer Philologie benötigen keinen Sprachnachweis, wenn sie die Unterrichtssprache der Gastuniversität im Hauptfach studieren.
  • Bitte beachten Sie, dass das Abiturzeugnis als Sprachnachweis für die spätere Anmeldung an den Gastuniversitäten nicht ausreicht.

  • Sie müssen die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
  • Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber treffen die Fachbereiche. Die Auswahlverfahren variieren, eine Auswahl auf der Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie Auswahlgespräche o. ä. sind möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten Ihrer Fakultät.

Nachrückverfahren

Im Rahmen des zentralen Nachrückverfahrens werden Austauschplätze an Erasmus+-Partneruniversitäten vergeben, die von den Fakultäten im regulären Auswahlverfahren nicht vermittelt wurden.

Das Nachrückverfahren steht Ihnen offen, wenn:

1. Sie sich im regulären Verfahren beworben haben, aber von Ihrer Fakultät aufgrund mangelnder Plätze abgelehnt wurden. Bei entsprechender Eignung leiten die Programmbeauftragten Ihre Bewerbung automatisch an das Referat Internationale Angelegenheiten weiter und schlagen Sie für das Nachrückverfahren vor. Eine separate Bewerbung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Wir kontaktieren Sie voraussichtlich im April.

2. in dem gewünschten Zielland keine Kooperation in Ihrem Fachbereich existiert („fachfremde Bewerber“). Wir versuchen in diesem Fall Austauschverträge in Ihrem Wunschland fächerübergreifend zu nutzen.

3. Sie die reguläre Bewerbungsfrist verpasst haben und einen Aufenthalt im Winter- und/oder Sommersemester planen. Eine nachträgliche Bewerbung stellt allerdings eine Ausnahme dar und wir erwarten von Ihnen eine Begründung, warum Sie die Frist verpasst haben.

Die Fakultäten 03, 04, 05, 07 und 13/14 nehmen nicht am zentralen Nachrückverfahren teil. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fakultät.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester bzw. für ein akademisches Jahr ist jeweils der 31. März.
Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt im Sommersemester ist jeweils der 15. September.

Nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbungsfrist Kontakt mit Philippa Menzel auf.

Für das Nachrückverfahren wird das Online-Bewerbungsformular noch nicht benötigt. Sie füllen dieses aus, wenn wir Ihnen einen Platz anbieten können und erhalten dazu dann entsprechende Informationen von uns.Ansonsten geben Sie bitte für Ihre Nachrücker-Bewerbung die gleichen Unterlagen wie für das reguläre Bewerbungsverfahren ab.

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen die Betreuungszusage (PDF, 73 KB) einer Fachdozentin, eines Fachdozenten oder der Fachstudienberatung.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an Philippa Menzel.

Studierende, die sich bereits in der regulären Erasmus+-Bewerbungsrunde beworben haben und von ihrer Fakultät für das Nachrückverfahren vorgeschlagen wurden, müssen keine Bewerbungsunterlagen/Betreuungszusage einreichen.

Stipendienleistungen

  • Studiengebührenerlass an der Partnerhochschule
  • Erasmus+-Stipendium

Gültig für das Erasmus+-Projektjahr 2024

Gruppe 1

Förderung: 600 Euro/Monat bzw. 20 Euro/Tag

Länder: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich*
(England, Schottland, Wales und Nordirland)* siehe auch Informationen in den Bereichen "Förderzeiträume" und "Austausch mit Großbritannien".

Gruppe 2

Förderung: 540 Euro/Monat bzw.18 Euro/Tag

Länder: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.

Gruppe 3

Förderung: 540 Euro/Monat bzw.18 Euro/Tag

Länder: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Gültig für die Fördersätze im Erasmus+-Projektjahr 2024

Sie bekommen das Erasmus+-Stipendium für einen vorab festgelegten Förderzeitraum, der von Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Erasmus+-Budget der LMU abhängt. Informationen zur genauen Höhe des finanziellen Zuschusses und zum Förderzeitraum erhalten Sie vom Referat Internationale Angelegenheiten mit den offiziellen Unterlagen für den Erasmus-Aufenthalt.

Förderzeiträume Erasmus+-Länder

  • Aufenthalte 1 Semester: maximal 4 Fördermonate
  • Aufenthalte 2 Semester: maximal 8 Fördermonate
  • Am Ende des Erasmus+-Aufenthaltes erfolgt eine taggenaue Abrechnung basierend auf der Confirmation of Arrival und der Confirmation of Departure.

Förderzeiträume Erasmus+-Großbritannien

  • Aufenthalte 1 Semester: maximal 3 Fördermonate
  • Aufenthalte 2 Semester: maximal 6 Fördermonate
  • Am Ende des Erasmus+-Aufenthaltes erfolgt eine taggenaue Abrechnung basierend auf der Confirmation of Arrival und der Confirmation of Departure.

Wichtige Information zur Erasmus+ Förderung für UK-Aufenthalte:

Die LMU bietet derzeit im Rahmen der „International“-Option des Erasmus+ Programms Förderungen für Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich an. Da wir nur einen bestimmten Anteil unseres Budgets für Mobilität außerhalb der Erasmus+ Programmländer verwenden dürfen und zudem Restmittel aus früheren Projektjahren für diese Option einsetzen, können wir derzeit nur eine Teilförderung für Aufenthalte im UK anbieten. Im akademischen Jahr 2024/25 ist die Förderung für UK-Aufenthalte auf maximal 3 Monate für einsemestrige und 6 Monate für zweisemestrige Aufenthalte begrenzt.

Informationen zum Studierendenaustausch mit Großbritannien

Studierendenaustausch im Vereinigten Königreich

Der Brexit hat zu einigen Änderungen bei der Zusammenarbeit und der Organisation des Studierendenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich geführt.Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr als Programmland am Erasmus+ Programm teil.

Die LMU arbeitet allerdings weiterhin mit vielen Partnern in Großbritannien zusammen und hat seit dem Brexit eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen ausgehandelt, die es LMU-Studierenden ermöglichen, ein Austauschjahr- oder -semester in Großbritannien zu absolvieren ohne Studiengebühren zahlen zu müssen.

Das Bewerbungsverfahren für einen Platz an einer Britischen Partnerhochschule ist in das Bewerbungsverfahren für einen Platz im Rahmen des Erasmus+-Programms integriert. Sie bewerben sich an der LMU ganz regulär über das Erasmus-Bewerbungsverfahren und listen Ihre Britischen Wunschuniversitäten auf. Sobald Sie von Ihren Programmbeauftragten die Zusage für einen Platz in Großbritannien erhalten haben, senden wir Ihnen weiterführende Informationen per E-Mail zu.

Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr als Programmland, sondern als Partnerland an Erasmus+ teil. Die LMU kann aktuell einen bestimmten Anteil ihres Erasmus+-Budgets für die Förderung von Aufenthalten außerhalb der regulären Erasmus+-Programmländer nutzen (siehe Stipendienleistungen).

Dies bedeutet, dass es zwar möglich ist, Aufenthalte im Vereinigten Königreich über das Erasmus+ Programm zu finanzieren, allerdings dies muss jedes Jahr neu berechnet werden, je nachdem, wie viele Erasmus Mittel der LMU zur Verfügung gestellt werden und wie viele Aufenthalte im UK geplant sind.

Sollte keine Förderung durch Erasmus+ möglich sein, wird die LMU die betroffenen Studierenden darüber informieren, welche alternativen Fördermöglichkeiten sie beantragen können.

Aufenthalte bis zu sechs Monaten laufen unter der sogenannten visitor route - es ist kein Visum erforderlich. Nach derzeitigem Informationsstand ist eine Einreise mit elektronischem Reisepass (ePass) möglich.

Für Aufenthalte, die länger als sechs Monate dauern, ist seit dem 1. Januar 2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig (student route), auch Zusatzgebühren in Form eines Gesundheitszuschlags (Immigration Health Surcharge) sowie der Nachweis von vertieften Sprachkenntnissen durch Tests wie IELTS oder TOEFL sind möglich.

Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger finden auf der Website der britischen Regierung eine Übersicht über die Visa-Bestimmungen.

Aktuelle Informationen zu Erasmus+ und Brexit finden Sie auf der Website des DAAD.

Sonderförderung

Erasmus+ fördert Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende mit Behinderung, Studierende, die mit ihren Kindern ins Ausland gehen, erwerbstätige Studierende sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker eine zusätzliche Förderung erhalten (Definition nach Kriterienkatalog DAAD).

Generell gilt:

  • Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder eine nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung haben, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, können Sie einen einfachen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss beträgt aktuell 250 Euro pro Monat zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung.
  • Studierende mit Behinderung können alternativ einen sogenannten „Realkostenantrag“ beim DAAD stellen. Hierbei können weitere durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten bis maximal 15.000 Euro/Semester durch den DAAD erstattet werden. Der Zuschuss wird errechnet auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studierendenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Nach dem Aufenthalt müssen Sie Belege zu den entstandenen Kosten im Referat Internationale Angelegenheiten einreichen (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.). Der „Realkostenantrag“ bedarf einer guten Vorbereitung und muss spätestens zwei Monate vor Antritt des Auslandsstudiums beim DAAD eingereicht werden.
  • Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, die eine Erasmus+-Mobilität antreten, haben die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung für eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden.
  • Weiterhin gibt es für potentielle Geförderte mit Behinderung und deren Begleitperson die Möglichkeit, eine in Frage kommende Gasthochschule im Rahmen einer vorbereitenden Reise zu besuchen und die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Diese Möglichkeit ist für Studierende mit Behinderung vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um abzusehen, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor der Abreise Kontakt mit Philippa Menzel

  • Sie können zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung eine Pauschale von 250 Euro pro Fördermonat erhalten (unabhängig von der Zahl der Kinder).
  • Durch die pauschale Bezuschussung müssen Sie keine detaillierten Nachweise über die Kosten vor Ort erbringen.
  • Alternativ zum pauschalen Zuschuss können Sie einen so genannten „Realkostenantrag“ beim DAAD stellen. Hierbei können weitere durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten bis maximal 15.000 Euro/Semester durch den DAAD erstattet werden. Der Zuschuss wird errechnet auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Unterkunfts- und Betreuungskosten, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studierendenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Es kann im Rahmen dieses Antrags auch eine vorbereitende Reise finanziert werden. Nach dem Aufenthalt müssen Sie Belege zu den entstandenen Kosten im Referat Internationale Angelegenheiten einreichen (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.). Der „Realkostenantrag“ bedarf einer guten Vorbereitung und muss spätestens zwei Monate vor Antritt des Auslandsstudiums beim DAAD eingereicht werden.
  • Studierende, die eine Erasmus+-Mobilität mit Kind/ern antreten, können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung für eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor der Abreise Kontakt mit Philippa Menzel auf.

Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können Studierende, die Erstakademikerinnen oder Erstakademiker in ihrer Familie sind, eine zusätzliche Förderung erhalten.

Hinweise zur Förderfähigkeit nach dem Kriterienkatalog des DAAD:

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
  • Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Monat zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung.
  • Es muss eine Ehrenwörtliche Erklärung abgegeben werden.
  • Eine Kombination mit den anderen Sonderzuschüssen (Förderung für erwerbstätige Studierende/Studierende mit Kind/Studierende mit Sonderbedürfnissen) ist nicht möglich.

Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund können erwerbstätige Studierende unter bestimmten Bedingungen, eine zusätzliche Förderung erhalten.

Hinweise zur Förderfähigkeit nach dem Kriterienkatalog des DAAD:

  • Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor Antritt der Mobilität ausgeübt worden sein (letzter Arbeitstag im Monat vor dem Semesterbeginn im Ausland).
  • Eine darüber hinaus gehende längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität stellt kein Ausschlusskriterium dar.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Falls mehreren Tätigkeiten ausgeübt werden, werden die Nettoverdienste aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert. Falls das monatliche Gehalt schwankt, zählt das Durchschnittsgehalt während des Mindestzeitraumes der Ausübung.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Monat zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung.
  • Eine Kombination mit den anderen Sonderzuschüssen (Förderung für Erstakademikerinnen und Erstakademiker/Studierende mit Kind/Studierende mit Sonderbedürfnissen) ist nicht möglich.

Nachhaltigkeit

Ein Ziel der aktuellen Erasmus+-Generation ist, das Austauschprogramm "grüner" zu gestalten und umweltbewusstes Reisen zu fördern. Daher können Sie einen Zuschuss für insgesamt bis zu sechs Reisetage erhalten, wenn Sie für die Reise zu Ihrer Gastuniversität und die spätere Heimreise umweltfreundlichen Transportmitteln nutzen.

Zu den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln im Rahmen der Erasmus+-Förderung gehören:

  • Bahn
  • Bus
  • Fahrgemeinschaften
  • Fahrrad

Die Anzahl der förderfähigen Reisetage ist abhängig von der Distanz zu Ihrer Gastinstitution und wird automatisch mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet. Aus Gleichbehandlungsgründen wird die Distanz von München zum Zielort ermittelt, auch wenn Sie die Reise von einem anderen Ort aus antreten sollten.

Es gilt folgende Regelung:

  • 100 km bis 499 km: 2 Reisetage
  • 500 km bis 1999 km: 4 Reisetage
  • 2000 km oder mehr: 6 Reisetage

Nach der Zusage: Vor- und Nachbereitung

Wenn Sie die Zusage von Ihrem Erasmus-Programmbeauftragten erhalten haben, können Sie mit der weiteren Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts beginnen. Detaillierte Informationen, Dokumente und Checklisten erhalten Sie im Erasmus-Moodle-Kurs zu Ihrem Austausch-Jahrgang. Den Zugangsschlüssel dazu erhalten Sie ab April vom LMU Erasmus-Büro zusammen mit der Zusage für Ihren Erasmus-Platz.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Sicherheitshinweise zum Studium im Ausland.

Information und Beratung

Philippa Menzel

Referat Internationale Angelegenheiten

Beratung und Studierendenmobilität Europa (Erasmus+, Nachrückverfahren, SEMP, GB, VIU), Kurzzeitmobilität Doktoranden, BIPs

E-Mail schreiben

+49 89 2180-3752

Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fakultät zudem über die Austauschmöglichkeiten, Ansprechpersonen und Bewerbungsvoraussetzungen an Ihrer Fakultät.

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