LMUexchange: Weltweiter Studierenden-Austausch
Mit Hilfe des Austauschprogramms LMUexchange können Sie an Partnerhochschulen außerhalb der EU studieren.
Mit Hilfe des Austauschprogramms LMUexchange können Sie an Partnerhochschulen außerhalb der EU studieren.
Die LMU bietet Austauschplätze an über 150 außereuropäischen Partneruniversitäten weltweit an. Im Rahmen des LMUexchange-Programms werden Sie bis auf wenige, eindeutig gekennzeichnete Ausnahmen von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit.
LMUexchange-Austauschplätze können fachgebunden oder fächerübergreifend sein:
Nutzen Sie als Informationsquelle auch die Erfahrungsberichte von LMU-Studierenden, die in unserer Online-Datenbank hinterlegt sind. Details zur Erstellung Ihres Erfahrungsberichts finden Sie unter Verpflichtungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Im Folgenden finden Sie wichtige allgemeine und länderspezifische Hinweise.
Fächerspezifische Austausche werden vom jeweiligen Fachbereich verwaltet, die Bewerbung erfolgt im Fachbereich zu den dortigen Bedingungen. In unserer Online-Datenbank ist für jeden Austausch die relevante Kontaktadresse vermerkt.
Fächerübergreifende Austausche werden vom Referat Internationale Angelegenheiten verwaltet. Die Bewerbung erfolgt im Referat Internationale Angelegenheiten.
Fächerübergreifende Austausche sind Austausche, die für „alle Fächer“ oder „alle Fächer außer…“ verfügbar sind. Ob die Universität Ihr Studienfach oder für Sie in Frage kommende Kurse anbietet, können Sie nur durch Ihre eigenen Recherchen herausfinden. Nicht jede Universität bietet die gleichen Studiengänge an und bestimmte Kurse können, wie dies auch bei uns der Fall ist, zugangsbeschränkt sein. Manche Austauschmöglichkeiten sind zudem nur für Bachelor- oder nur für Masterstudierende offen.
Informationen zu den Einschränkungen bei der Wahl des Studiengangs bzw. der Kurse finden Sie in unserer Austauschdatenbank.
Es ist nicht möglich, im Rahmen von LMUexchange an einer Hochschule zu studieren, an der Sie bereits einen Abschluss erworben haben. An manchen Partnerhochschulen werden keine Austauschstudierenden mit der Staatsangehörigkeit des Landes dieser Partnerhochschule akzeptiert. Bitte nutzen Sie die Beratung durch das Referat Internationale Angelegenheiten.
Sie studieren nicht „Lehramt“, sondern eine „Fächerkombination auf Lehramt“. Jedes Fach, das Sie studieren, stellt eine potentielle Option für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von LMUexchange dar. Je nach Partnerhochschule und Fächerkombination kann es möglich sein, Kurse aus unterschiedlichen Fächern zu studieren. Eine Kombination aus allen Fächern ist in der Regel nicht möglich (also z.B. EWS + zwei Fächer).
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer des gesamten Aufenthalts an der LMU immatrikuliert sind. Das Studium, in dessen Rahmen Sie ins Ausland gehen, darf also zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch nicht abgeschlossen sein und nicht während des Aufenthalts enden.
Es kann aufgrund der unterschiedlichen Semesterzeiten in verschiedenen Ländern dazu kommen, dass sich das Semester an der LMU und das Semester an der Gastuniversität überschneiden oder beispielsweise die Klausurenphase mit der „Orientation Week“ zusammenfällt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, mögliche Probleme, die aus einer solchen Überschneidung resultieren, mit Ihrem Fachbereich abzuklären.
Informationen zum „academic calendar“ finden Sie bei der jeweiligen Universität in unserer Datenbank.
Noten sind nicht das prioritäre Auswahlkriterium. Der Notenschnitt sollte sich aber mindestens im Bereich „gut“ (d.h. besser als 2,5) befinden (Jura: mind. 7 Punkte). Eine Ausnahme ist möglich, wenn Sie mit einem schlechteren Schnitt immer noch nachweislich in der oberen Hälfte des fächerspezifischen Notenspektrums liegen.
Austauschplätze sind für den Besuch von Kursen vorgesehen. Bewerbungen für Forschungsaufenthalte (einschließlich Bachelor- oder Masterarbeit) sind für LMUexchange Australien nicht möglich.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2/C1 (B2 reicht nicht) zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Diese Anforderung gilt auch, wenn die Partnerhochschule geringere Anforderungen stellt. Keinen Sprachtest benötigen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung in folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
An den meisten Partneruniversitäten in Festland-China ist das Angebot an englischsprachigen Kursen sehr umfangreich und ein Studium ausschließlich in englischer Sprache ist möglich. Kenntnisse der Landessprache sind somit nicht erforderlich, bei der Bewerbung aber ein Plus. Es ist zudem möglich, den Auslandsaufenthalt zum Erwerb von Chinesischkenntnissen zu nutzen.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in den folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2/C1 zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
An den meisten Partneruniversitäten in Japan ist das Angebot an englischsprachigen Kursen sehr umfangreich und ein Studium ausschließlich in englischer Sprache möglich. Kenntnisse der Landessprache sind somit nicht erforderlich, bei der Bewerbung aber ein Plus.
Die meisten japanischen Partneruniversitäten bieten ein spezielles englischsprachiges Programm für Austauschstudierende an.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
In Japan liegen die Nominierungsfristen sehr früh (teils im Januar). In solchen Fällen ist es leider zwingend erforderlich, den für die Wunschuniversität erforderlichen Sprachtest bereits mit der Austauschbewerbung einzureichen.
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
Der Zugang zu den kanadischen Austauschpartnern ist sehr kompetitiv, die Absagequote liegt zwischen 50 und 75%. Eine fachlich nicht explizit begründete Einschränkung auf bestimmte Standorte (typisch: alle Partneruniversitäten in Montréal oder die Städteliste Montréal, Toronto, Vancouver) oder eine an Ranking-Listen orientierte Universitätswahl schadet der akademischen Glaubwürdigkeit der Bewerbung und reduziert die Chancen erheblich.
Noten sind nicht das prioritäre Auswahlkriterium. Der Notenschnitt sollte sich aber mindestens im Bereich „gut“ (d.h. besser als 2,5) befinden (Jura: mind. 7 Punkte). Eine Ausnahme ist möglich, wenn Sie mit einem schlechteren Schnitt immer noch nachweislich in der oberen Hälfte des fächerspezifischen Notenspektrums liegen. Austauschplätze sind für den Besuch von Kursen vorgesehen. Bewerbungen für Forschungsaufenthalte (einschließlich Bachelor- oder Masterarbeit) sind für LMUexchange Kanada nicht möglich.
Jura-Studierende können sich nur bewerben, wenn mindestens eine kanadische Universität auf der Prioritätenliste vor fachbereichsspezifischen Austauschmöglichkeiten (Japan-Korea-Programm, Panthéon-Assas, Erasmus) zu finden ist. Grund dafür sind die deutlich späteren Bewerbungsfristen der fachspezifischen Programme, die zu einer Überschneidung mit den Nominierungsfristen der kanadischen Partner führen.
Ein Äquivalent zu unserem Sommersemester gibt es im nordamerikanischen Raum nur in Ausnahmefällen. „Summer Sessions“ sind in der Regel gebührenpflichtig und zählen nicht zum akademischen Jahr (September – April). Bietet eine Partneruniversität eine Aufenthaltsmöglichkeit in unserem Sommersemester, wird dies in unserer Datenbank explizit erwähnt.
Anglophone Partneruniversitäten:
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2/C1 (B2 reicht nicht) zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
Frankophone Partneruniversitäten:
Französische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Falls Sie in Französisch Abitur gemacht haben, können Sie von der Schule eine Bestätigung über die französische Hochschulzugangsberechtigung erhalten, die auch in Québec als Sprachnachweis akzeptiert wird. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
An den meisten Partneruniversitäten in Korea ist das Angebot an englischsprachigen Kursen sehr umfangreich und ein Studium ausschließlich in englischer Sprache ist möglich. Kenntnisse der Landessprache sind somit nicht erforderlich, bei der Bewerbung aber ein Plus.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
An den meisten Partneruniversitäten in Lateinamerika ist das Angebot an englischsprachigen Kursen sehr begrenzt. Ein Studium ausschließlich in englischer Sprache ist somit ausgeschlossen.
Die Gliederung des Studiensystems in dreijährige Bachelor- und zweijährige Masterstudiengänge ist in einigen Ländern Lateinamerikas nicht verbreitet. Informieren Sie sich deshalb bitte über die Informationsseiten des DAAD über das Studiensystem im jeweiligen Land und kommen Sie vorab in unsere Sprechstunde. In der Regel sind unsere Austauschabkommen mit lateinamerikanischen Partnern auf die grundständigen, meist fünfjährigen ersten Studienabschlüsse (Licienciatura oder ähnliche) begrenzt. Nur in Ausnahmefällen ist die Teilnahme an weiterführenden Studiengängen (Maestría, Doctorado, etc.) möglich. Austauschplätze sind für den Besuch von akademischen Kursen vorgesehen. Aufenthalte, die ausschließlich der Verbesserung der Sprachkenntnisse dienen sollen, sind nicht förderfähig.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
Aufenthalte an russischen Partnerhochschulen sind bis auf Weiteres nicht möglich.
An den meisten Partneruniversitäten in Taiwan ist das Angebot an englischsprachigen Kursen sehr umfangreich und ein Studium ausschließlich in englischer Sprache ist möglich. Kenntnisse der Landessprache sind somit nicht erforderlich, bei der Bewerbung aber ein Plus. Es ist zudem möglich, den Auslandsaufenthalt zum Erwerb von Chinesischkenntnissen zu nutzen.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen englischen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
Die LMU verfügt gegenwärtig nur an der Wayne State University in Detroit über Austauschplätze, die über das Referat Internationale Angelegenheiten vergeben werden. Soweit Plätze an anderen US-Universitäten zur Verfügung stehen, sind diese fachbereichsspezifisch.
Austauschplätze sind für den Besuch von Kursen vorgesehen. Bewerbungen für Forschungsaufenthalte (einschließlich Bachelor- oder Masterarbeit) sind für LMUexchange USA nicht möglich.
Das Washington Semester Program der American University ist für alle Studiengänge zugänglich. Es handelt sich aber nicht um einen Austausch, sondern um ein gebührenpflichtiges Programm (Kombination aus einzelnen Kursen und einem Praktikum).
Ein Äquivalent zu unserem Sommersemester gibt es im nordamerikanischen Raum nur in Ausnahmefällen. „Summer Sessions“ sind in der Regel gebührenpflichtig und zählen nicht zum akademischen Jahr (September – April). Bietet eine Partneruniversität eine Aufenthaltsmöglichkeit in unserem Sommersemester, wird dies in unserer Datenbank explizit erwähnt.
Englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2/C1 (B2 reicht nicht) zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Voraussetzung. Keinen Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie in folgenden Fällen:
Selbst wenn Sie für die Bewerbung keinen Sprachtest benötigen, müssen Sie damit rechnen, im Falle einer Zusage unter Umständen innerhalb kürzester Zeit einen von der Partneruniversität geforderten Sprachtest nachholen zu müssen. Wir haben auf diese Vorgabe keinen Einfluss. Wenn der Sprachtest nicht bis zum geforderten Datum vorliegt, verfällt die Platzzusage automatisch.
Informationen zu den entsprechenden Anforderungen unserer verfügbaren Partneruniversitäten finden Sie in unserer Datenbank.
Informationen zu den Partnerhochschulen der LMU finden Sie in unserer Datenbank.
Unter dem Reiter „Institution“ finden Sie nur wenige allgemeine Informationen sowie i.d.R. das aktuelle „Fact Sheet“ der Partneruniversität. Die für Sie besonders relevanten Details zu Fächerausschlüssen und Bewerbungsvoraussetzungen sowie Erfahrungsberichte finden Sie unter der für Sie in Frage kommenden „Beziehung“ (d.h. Austauschoption) mit der Bezeichnung „alle Fächer außer….“. Beschränken Sie sich auf keinen Fall nur auf das „Fact Sheet“ der Partneruniversität.
Die Bewerbungsbedingen werden von uns festgelegt und können durchaus von denen der Partneruniversitäten abweichen. Außerdem fließen in unsere Angaben auch die Erfahrungswerte der bisherigen Austausche ein.
Das nachfolgend dargestellte Verfahren gilt für alle fächerübergreifenden LMUexchange-Bewerbungen, die durch das Referat Internationale Angelegenheiten betreut werden. Sie können sich für einen Studienaufenthalt von einem Jahr oder einem Semester bewerben. Wir bearbeiten die Bewerbungen auf der Basis des akademischen Jahres im Zielland. Sie können also ein ganzes akademisches Jahr oder das erste oder das zweite Semester eines akademischen Jahres dort verbringen. Sie können sich nicht für einen Aufenthalt bewerben, der sich auf zwei akademische Jahre verteilt (also Semester 2 eines akademischen Jahres + Semester 1 des folgenden akademischen Jahres). Überprüfen Sie vor der Bewerbung die Verfügbarkeit Ihrer Wunschuniversitäten anhand der Angaben in unserer Datenbank.
Bewerbungstermin und Studienbeginn:
15. Juni für Studienbeginn im Januar/Februar/März (ganzes Jahr oder 1. Semester)
ODER
15. November für Studienbeginn im Juli/August (2. Semester)
Akademisches Jahr: je nach Land Januar/Februar/März – Dezember
Bewerbungstermin: 15. November
Akademisches Jahr: September – April
Studienbeginn (je nach Land): August – Oktober (ganzes Jahr oder 1. Semester) oder Januar – März (2. Semester)
Bewerbungstermin: 15. Juni
Akademisches Jahr: Februar – Dezember
Studienbeginn: Februar (ganzes Jahr oder 1. Semester) oder Juli (2. Semester)
Bewerbungstermin: 15. November
Akademisches Jahr: September – April
Studienbeginn: September (ganzes Jahr oder 1. Semester) oder Januar (2.Semester)
Bewerbungstermin: 15. November
Akademisches Jahr: September – April
Studienbeginn: August – Oktober (ganzes Jahr oder 1. Semester) oder Januar – März (2. Semester)
Bewerbungstermin: 15. November
Akademisches Jahr: September – April
Studienbeginn: September (ganzes Jahr oder 1. Semester) oder Januar (2.Semester)
Bewerbungstermin: 15. Juni
Akademisches Jahr: Februar – Dezember
Studienbeginn: Februar (ganzes Jahr oder 1. Semester) oder Juli (2. Semester)
Alle Unterlagen werden online hochgeladen. Soweit Sie Gutachten in geschlossenen Umschlägen erhalten haben, können Sie uns diese per Post zuschicken.
Zugang zum Online-Bewerbungsbogen erhalten Sie über das Bewerbungsportal für Auslandsaufenthalte. Bitte halten Sie Ihre LMU-Campus-Kennung bereit. Das Online-Bewerbungsformular wird spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist freigeschalten.
Das Motivationsschreiben umfasst die inhaltliche Beschreibung sowie die akademische Begründung Ihres geplanten Auslandsaufenthalts:
Nehmen Sie sich für das Motivationsschreiben ausreichend Zeit und kommen Sie zur persönlichen Beratung, wenn Sie Fragen zum Motivationsschreiben oder zu anderen Teilen der Bewerbung haben!
Die Prioritätenliste dient dazu, uns bei der internen Platzvergabe mit allen Austauschprogrammen abzustimmen und Ihre Aufenthaltswünsche möglichst genau zu berücksichtigen. Dazu zählen: Bewerbungen im Fachbereich für fächerspezifische LMUexchange-Plätze, Bewerbungen im Fachbereich für Erasmus-Plätze, Initiativbewerbungen an Universitäten, mit denen es keinen vertraglich vereinbarten Studierendenaustausch gibt.
Die als PDF hochgeladene Prioritätenliste könnte also z.B. lauten:
1) Carleton University, Kanada (LMUexchange)
2) Washington State University, USA, (Initiativbewerbung)
3) King’s College London (Erasmus)
4) University of Leeds (Erasmus)
5) University of Denver, USA (LMUexchange im Fachbereich)
6) Dalhousie University, Kanada (LMUexchange)
7) Pompeo Fabre, Spanien (Erasmus)
8) National University of Singapore, Singapur (LMUexchange)
Bitte reichen Sie eine sorgfältig ausgearbeitete Prioritätenliste ein. Fehlende Angaben zu parallel laufenden Bewerbungen können dazu führen, dass Sie von allen Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sind, wo Sie sich überall bewerben wollen, dann arbeiten Sie mit „Platzhaltern“. Es hilft uns schon zu sehen, wenn Sie z.B. „Erasmus-Bewerbung“ als Optionen 1-4 Ihrer Liste eingeben und erst dann die erste fächerübergreifende LMUexchange-Option genannt wird.
Hier finden Sie eine beispielhafte Prioritätenliste (PDF, 57 KB)
Bitte beachten Sie: Im Online-Bewerbungsformular für LMUexchange geben Sie nur die fächerübegreifenden LMUexchange-Optionen an, für die Sie sich im Referat Internationale Angelegenheiten bewerben. Sie können hier bis zu 12 Wunschuniversitäten eingeben. Diese Eingabe erfolgt entsprechend der Relevanz der jeweiligen Universität für Ihre Pläne (erste Eingabe = wichtigste Zieluniversität etc.). Die von Ihnen vorgegebene Reihenfolge ist für uns verbindlich und wird so bei der Vergabe von Plätzen berücksichtigt.
Oben genannte Prioritätenliste würde im Online-Bewerbungsformular dann so lauten:
1) Carleton University, Kanada
2) Dalhousie University, Kanada
3) National University of Singapore, Singapur
Achtung: Fächerübergreifende LMUexchange-Plätze, die auf der Prioritätenliste, nicht aber im Online-Formular für die LMUexchange Bewerbung angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Die Angaben im Online-Formular werden in unsere Austauschdatenbank importiert. Nur diese importierten Angaben bilden die Grundlage für die weitere Bearbeitung und die Platzvergabe.
Der Lebenslauf sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen.
Ein Gutachten besteht jeweils aus:
Sollte die begutachtende Person das Gutachten nicht an Sie aushändigen wollen, kann sie dieses auch direkt an uns schicken (vorzugsweise an auslandsstudium@lmu.de).
Ein Gutachten sollte Auskunft über folgende Fragen geben:
In einigen Fällen müssen Gutachten an Partnerhochschulen weitergeleitet werden. Deshalb sollten Gutachten
Gutachten verfassen können
Entscheidend für die Wahl einer Gutachterin bzw. eines Gutachters sollte sein, dass die gewählte Person tatsächlich fundierte Aussagen über Sie machen kann.
Keine Gutachten werden akzeptiert von
Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt zu einer potentiellen Gutachterin bzw. einem potentiellen Gutachter haben, dann schreiben Sie die Person an, beschreiben Sie Ihr Vorhaben, fügen Sie Lebenslauf und aktuelle Notenübersichten an und kündigen Sie Ihr Kommen für eine der nächsten Sprechstunden an. Auf diese Weise ist Ihr Gegenüber vorbereitet und kann unter Umständen auch gleich signalisieren, dass ein Gutachten nicht in Frage kommt.
Das Gutachten ist Teil der Bewerbung und kann NICHT nachgereicht werden. Per E-Mail können Gutachten bis zum 15.6. bzw. 15.11., 23:59 Uhr, eingereicht werden. Postalisch oder per Hauspost verschickte Gutachten müssen spätestens am 1. Werktag (Montag – Freitag) nach dem Bewerbungstermin eingegangen sein.
Sie benötigen einen Nachweis der Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache(n). Wenn Sie sich für Länder mit unterschiedlichen Unterrichtssprachen bewerben, reichen Sie bitte für alle Sprachen einen Sprachnachweis ein.
Bitte beachten Sie die Angaben in unserer Datenbank zu Sprachanforderungen und zulässigen Sprachtests für Ihre Wunschuniversität. Sollte bereits zum LMU-Bewerbungstermin für eine Partnerhochschule ein bestimmter Sprachtest erforderlich sein, dann muss dieser Test zum LMU-Bewerbungstermin bereits abgelegt sein. Die Ergebnisse können nachgereicht werden. In allen anderen Fällen genügt zunächst der von der LMU als ausreichend erachtete Sprachnachweis (z.B. über das Abiturzeugnis) und ein weiterer Sprachtest ist erst nach der Platzzusage durch die LMU erforderlich. Das Testergebnis muss aber dann bis zum in der Datenbank angegebenen Termin vorliegen.
Informationen zu Sprachtests finden Sie auf der Website des Sprachenzentrums der LMU.
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Fall einer Zusage in den meisten Fällen bereits zum Zeitpunkt der Nominierung an der Partnerhochschule (ab Januar) einen für die Dauer des Aufenthalts und 6 Monate darüber hinaus gültigen Reisepass besitzen müssen! Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Passkopie hochladen.
Die Plätze werden durch eine Auswahlkommission der LMU vergeben. Die Beurteilung der Kommission basiert auf der schriftlichen Bewerbung und gegebenenfalls einem Auswahlgespräch. Gründe für die Entscheidung werden nicht mitgeteilt. Soweit Auswahlgespräche stattfinden, ist dies in der Regel Mitte bis Ende Januar bzw. Mitte Juli der Fall.
Kriterien für die Auswahl sind:
Nach Ihrer Annahme des Austauschplatzes nominiert die LMU Sie an der Partneruniversität. Die Partneruniversität behält sich die endgültige Entscheidung über eine Zulassung vor. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Anmeldung an der Partneruniversität erforderlich. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie entweder im Referat Internationale Angelegenheiten oder per E-Mail direkt von der Partneruniversität (Online-Bewerbung).
1. Immatrikulation an der LMU während der gesamten Dauer des Aufenthalts
2. Teilnahme am interkulturellen Begleitprogramm
3. Fristgerechte Abgabe der geforderten Dokumente
4. Erstellung eines ausführlichen Erfahrungsberichts über den Auslandsaufenthalt. Dieser wird für interessierte Studierende in der Infothek und auf der Webseite des Referats Internationale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt.
Bitte laden Sie den Bericht mit dieser Vorlage (DOCX, 24 KB) im Anschluss an Ihren Aufenthalt über das Online-Formular hoch. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie von uns eine Erinnerung per E-Mail mit der genauen Anleitung zur Erstellung des LMUexchange-Erfahrungsberichts.
5. Mitwirkung bei der Vorbereitung für die nächsten LMUexchange-Studierenden
Zu Kanada und Australien berät Sie Dr. Harald David.
E-Mail: harald.david@lmu.de
Zoom-Sprechstunde: Dienstag 10 – 11:30 Uhr. Bitte registieren Sie sich hier.
Zu Südkorea, Japan, Singapur und Thailand berät Sie Barbara Habermann.
E-Mail: barbara.habermann@lmu.de
Zoom-Sprechstunde Einzelberatung. Bitte registrieren Sie sich hier.
Zu Lateinamerika, Afrika, Naher Osten und Russland berät Sie Susanne Rößler.
Zoom-Sprechstunden nach Vereinbarung.
E-Mail: susanne.roessler@lmu.de
Zu China (Festland), Hongkong, Taiwan und USA berät Sie Stefanie Schuster.
E-Mail: stefanie.schuster@lmu.de
Zoom-Sprechstunde im Wintersemester 2024/25: Donnerstag, 14-16 Uhr. Bitte registrieren Sie sich hier.