Beschreibung des Studienfachs
Im Zentrum des Studienfachs Sprachheilpädagogik stehen Kinder und Jugendliche mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Redefluss- und Schluckstörungen. In Lehre und Forschung liegen die Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls auf interdisziplinären Fragen der Erziehung, Bildung, Therapie und des Unterrichts betroffener Kinder und Jugendlicher, sowie der Früherkennung, Prävention und Diagnostik sprachlicher Einschränkungen.Die Sprachheilpädagogik ist eine erziehungswissenschaftliche Disziplin, weshalb neben der Therapie der spezifischen sprachlichen Symptomatik vor allem auch deren Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereichen, insbesondere die psychosoziale und schulische Entwicklung in den Blick genommen wird.
Sprachliche Kompetenzen sind die Grundvoraussetzung für schulisches Lernen und eine maximale soziale Integration. Sprachliche Einschränkungen, die die Aneignung schulischer Inhalte und eine vollständige Teilhabe erschweren, kommen bei Kindern mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, aber natürlich auch bei Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen in der Folge eines Migrationshintergrunds vor. Aus diesem Grund ist der förderliche Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Aufgabengebiet, von dem ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen an verschiedenen Schulen profitieren können.
Neben pädagogischen und didaktischen Fragestellungen liegt ein weiterer Schwerpunkt im Studiengang Sprachheilpädagogik auf der Diagnostik und Therapie sprachlicher Einschränkungen. Studierende der Sprachheilpädagogik werden somit sowohl auf die anspruchsvolle und abwechslungsreiche unterrichtliche Arbeit als auch auf die Therapie mit sprachlich beeinträchtigten Kindern vorbereitet.
Sprachheilpädagogen können an allen Einrichtungen eingesetzt werden, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden. Bevorzugt arbeiten sie an Schulen zur Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderzentren, dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und Schulen mit dem Profil der Inklusion.
Erwünschtes Profil
Als Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik bzw. der sonderpädagogischen Qualifikation sollten Sie sich für sprachheilpädagogische (v.a. linguistische, medizinische, diagnostische, therapeutische) Inhalte und Aufgabenstellungen allgemein interessieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollten Sie Geduld, eine belastbare Stimme, gute Sprachfähigkeiten (v.a. Aussprache, Grammatik, Rechtschreiben) und Spaß an der Arbeit mit Gruppen haben. Im Studium wird selbstständiges Arbeiten und Lesen von Literatur (auch englischer Literatur) erwartet.
Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!
Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 81 KB).
Fakten auf einen Blick
- Studiengang
- Sprachheilpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik )
- Abschlussgrad
- Lehramt Staatsexamen
- Fachtyp
- Unterrichtsfach
- Regelstudienzeit
- 9 Fachsemester
- Mindeststudienzeit
- 8 Fachsemester
Bewerbung und Zulassung
- Formale Studienvoraussetzung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zulassungsmodus 1. Semester
- Freie Studiengänge
- Zulassungsmodus höheres Semester
- Freier Zugang
- Link zum Fach
- Lehramt Sprachheilpädagogik
Ihr Weg zum Studienplatz
Der Studiengang im Detail
Studienaufbau ab Beginn Wintersemester 2020/21
1. Semester
P 1 Grundlagen der Sprachheilpädagogik
- Theorien und Handlungsfelder der Sprachheilpädagogik (Vorlesung, 3 ECTS)
Aus den Wahlpflichtmodulen WP 1 und WP 2 ist ein Wahlpflichtmodul zu wählen:
WP 1 Einführung in die Sonderpädagogik I
- Einführung in die inklusive Pädagogik (Vorlesung, 2 ECTS)
- Einführung in die Heil- und Sonderpädagogik – Ausgewählte Fragen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation (Vorlesung, 2 ECTS)
- Einführung in die Förderdiagnostik (Vorlesung, 3 ECTS)
- Anatomie und Physiologie (Vorlesung, 2 ECTS)
- Einführung in die inklusive Pädagogik (Vorlesung, 2 ECTS)
- Einführung in die heil- und sonderpädagogische Psychologie und Soziologie (Vorlesung, 2 ECTS)
- Einführung in die Förderdiagnostik (Vorlesung, 3 ECTS)
- Anatomie und Physiologie (Vorlesung, 2 ECTS)
2. Semester
P 1 Grundlagen der Sprachheilpädagogik
- Normaler und gestörter Spracherwerb (Seminar, 3 ECTS)
- Sprachwissenschaftliche Grundlagen (Seminar, 2 ECTS)
- Übung zum Seminar Sprachwissenschaftliche Grundlagen (Übung, 1 ECTS)
- Grundlagen und Diagnostik phonetisch- phonologischer und lexikalischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
- Grundlagen und Diagnostik syntaktisch- morphologischer Störungen und Sprachverständnisstörungen (Seminar, 3 ECTS)
3. Semester
P 2 Grundlagen und Diagnostik spezifischer Spracherwerbs- und Redeflussstörungen
- Grundlagen von Redeflussstörungen (Seminar, 3 ECTS)
- Früherkennung und Prävention von Schriftspracherwerbsstörungen (Seminar, 3 ECTS)
- Grundlagen, Diagnostik und Therapie pragmatischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
- Therapie semantisch-lexikalischer Störungen und Sprachverständnisstörungen (Seminar, 3 ECTS)
4. Semester
P 3 Therapie der Spracherwerbsstörungen
- Therapie von Aussprachestörungen (Seminar, 3 ECTS)
- Therapie syntaktisch-morphologischer Störungen (Seminar, 3 ECTS)
- Stimme und Stimmhygiene (Seminar, 3 ECTS)
- Mehrsprachigkeit als sprachtherapeutische Aufgabe (Übung, 3 ECTS)
5. Semester
P 4 Unterricht
- Begleitseminar 1 zum sonderpädagogischen studienbegleitenden Praktikum (Seminar, 3 ECTS)
- Sprachheilpädagogischer Unterricht (Seminar, 3 ECTS)
- Grundlagen der Beratung (Seminar, 3 ECTS)
- Qualitative und quantitative Methoden (Seminar, 3 ECTS)
6. Semester
P 4 Unterricht
- Begleitseminar 2 (Seminar, 3 ECTS)
- Schriftsprachlicher Anfangsunterricht bei sprachlich beeinträchtigten Kindern (Seminar, 3 ECTS)
- Praxis der Beratung (Seminar, 3 ECTS)
- Sprachstörungen bei komplexen Behinderungen (Seminar, 3 ECTS)
- Forschungsseminar (Seminar, 3 ECTS)
7. und 8. Semester
Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung (Qualifizierungsstudium)
9. Semester
P 7 Therapie schulisch relevanter sprachlicher Beeinträchtigungen
- Mutismus – Grundlagen, Diagnostik, Therapie (Seminar, 3 ECTS)
- Prävention und Inklusion (Seminar, 3 ECTS)
- Therapie der Redeflussstörungen (Seminar, 3 ECTS)
- Audiologie (Seminar, 3 ECTS)
- Examenskolloquium (Seminar, 3 ECTS)
Weitere Informationen zum Studienaufbau finden Sie auf der Seite des Lehrstuhls für Sprachheilpädagogik.
Im 7. und 8. Semester studieren Sie die 2. Fachrichtung (Qualifizierung) mit 30 ECTS-Punkten. Folgende Fachrichtungen können Sie als Qualifizierungsstudium wählen:
- Gehörlosenpädagogik
- Geistigbehindertenpädagogik
- Lernbehindertenpädagogik
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen
- Schwerhörigenpädagogik
Die Studienpläne werden baldmöglichst an dieser Stelle verfügbar sein.
Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik, die Englisch nicht als Didaktikfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq.
BA/MA Sprachtherapie in Kooperation mit Linguistik (Prof. Leiss)
Basisqualifikation Sport
Alle Studierenden des modularisierten Lehramts für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktikfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).
Berufsorientierung
Studierende für das Lehramt für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.
EWS
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.
GWS
Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.
Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:
- ein Orientierungspraktikum
- ein Betriebspraktikum
- ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
- studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
- Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
- Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.
Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)
Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.
Fächerkombination
Im Rahmen des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik (ab WS 2020/21) muss die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) mit einer zweiten Fachrichtung (Qualifizierungsstudium 30 ECTS-Punkte) kombiniert werden. Sprachheilpädagogik kann man mit Gehörlosen- , Schwerhörigen- , Lernbehinderten- , Geistigbehindertenpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen kombinieren. Darüber hinaus müssen die beiden Fachrichtungen immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik oder den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt für Sonderpädagogik.
Angebote zur Studienorientierung
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Studieren probieren, Campustag, Online-Schnupperstunden, uvm.
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O-Phase Lehramt
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Lehrer werden – die richtige Wahl?
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Orientierungs- und Entscheidungsberatung
Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots
Fachstudienberatung Sprachheilpädagogik
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Studienberatung Lehramt
Münchener Zentrum für Lehrerbildung
Studienberatung in allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen für die Lehrämter Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Gymnasium und Realschule
Zentrale Studienberatung
Praktikumsamt des Münchener Zentrums für Lehrerbildung
für Grund-, Mittel- und Förderschulen
Praktikumsanmeldung, Praktikumsanerkennung
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide
Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen
Zuständigkeitsbereich:
Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen