Gehörlosenpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik /Qualifizierungsstudium)

Beschreibung des Studienfachs

Erwünschtes Profil

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Gehörlosenpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Qualifizierungsstudium

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Eine Immatrikulation nur im Qualifizierungsstudium ist nicht möglich. Eine Immatrikulation ist nur in Verbindung mit einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung im Rahmen des grundständigen Lehramtsstudiums für Sonderpädagogik möglich. Das Qualifizierungsstudium ist die zweite sonderpädagogische Fachrichtung, die Sie im Umfang von 30 ECTS-Punkten neben der vertieft studierten Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) studieren.

Der Studiengang im Detail

1. - 6. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

7. Fachsemester

P 1/ I Grundlagen der Gehörlosenpädagogik

  • Einführung in die Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die Deutsche Gebärdensprache (Seminar, 3 ECTS)
P 2/ I Pädagogische Audiologie
  • Einführung in die Pädagogische Audiologie (Vorlesung, 3 ECTS)
P 3/ I Didaktik im Förderschwerpunkt Hören (visuell-auditiv)
  • Grundlagen der Didaktik im Förderschwerpunkt Hören (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Sprachdidaktische Konzepte (Seminar, 3 ECTS)

8. Fachsemester

P 1/ II Grundlagen der Gehörlosenpädagogik

  • Aufgabenfelder der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik (Seminar, 3 ECTS)
P 2/ II Pädagogische Audiologie
  • Hörentwicklung, Hörerziehung, Auditive Lautsprachperzeption (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Praktische Audiometrie und technische Hörhilfen (Unterricht in Kleingruppen, 4 ECTS)
P 3/ II Didaktik im Förderschwerpunkt Hören (visuell-auditiv)
  • Medienkompetenz (Seminar, 2 ECTS)
  • Didaktik in der Gehörlosenpädagogik (Hauptseminar, 4 ECTS)

9. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

Basisqualifikation Sport:

Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben.

Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Berufsorientierung:

Studierende für das Lehramt für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Dies gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft (ehemals Arbeitslehre) (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e).

Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Das sonderpädagogische Qualifizierungsstudium wird mit einer vertieften Fachrichtung kombiniert. Folgende Fachrichtungen können mit der Qualifizierung Gehörlosenpädagogik kombiniert werden:

Als Nebenfach wählbar ist:

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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