Lehramt für Sonderpädagogik
Studienbeginn ab Wintersemester 2020/2021
Studienbeginn ab Wintersemester 2020/2021
Der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik umfasst das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Eine Fachrichtung wird vertieft studiert mit einem Umfang von 90 ECTS-Punkten und die zweite Fachrichtung als Qualifizierungsstudium mit einem Umfang von 30 ECTS-Punkten absolviert.
Nach der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) können folgende Fachrichtungen an der LMU München gewählt werden:
Wenn Sie sich für Gehörlosenpädagogik oder Schwerhörigenpädagogik interessieren, müssen Sie sich für den Bachelorstudiengang „ Prävention, Inklusion und Rehabilitation “ (PIR) bewerben.
Die Fachrichtungen Körperbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen können an der Uni Würzburg studiert werden.
Dieses Studienfach ist auf die spezifischen Bedingungen, Problembereiche und Konzeptionen des Lebens und Lernens, Erziehens und Unterrichtens in der Grundschule (in der Primarstufe des Schulsystems) als der „Ersten Schule für alle Kinder“ gerichtet. Es umfasst vier Studienbereiche. Neben der Grundschulpädagogik und -didaktik (36 ECTS-Punkte) werden drei Didaktikfächer (je 12 ECTS-Punkte) studiert.
Die Grundschulpädagogik und -didaktik enthält spezifische fächerübergreifende grundschulpädagogische Studien (Einführung der Kinder in das schulische Lernen, in den gemeinsamen Unterricht und in den neuen Lern- und Lebensort Grundschule) und grundschuldidaktische Studien (Schriftspracherwerb und Sachunterricht in der Grundschule). Die Lehrveranstaltungen werden von der Lehreinheit Grundschulpädagogik und -didaktik am Institut für Schul- und Unterrichtsforschung der Fakultät für Psychologie und Pädagogik angeboten.
Bei den Didaktikfächern der Grundschule steht die didaktische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Aufgaben und Zielen, Themen und Inhalten, Methoden und Medien des Unterrichts im Vordergrund und nicht die jeweilige fachwissenschaftliche Grundlegung.
Der Studienplan für Didaktik der Grundschule gibt Empfehlungen zum Studienverlauf mit Angaben zu den Lehrveranstaltungen und zu Semesterstundenplänen, zur Grundlagenliteratur und zu Prüfungen in den einzelnen Fachgebieten. Die Studienpläne für die Didaktikfächer finden Sie ebenfalls auf der Seite des Studienplans verlinkt.
Sonderpädagogische Fachrichtungen Vertieftes Studium + Qualifizierung | 1. Didaktikfach | 2. Didaktikfach | 3. Didaktikfach |
---|---|---|---|
wahlweise:
| Deutsch | Mathematik | wahlweise: Kunst Musik Sport Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre |
Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, §36 Abs 1). Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).
Das Fach
Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
umfasst vier Bereiche. Neben der Mittelschulpädagogik und -didaktik (9 ECTS-Punkte) werden drei Didaktikfächer (je 21 ECTS-Punkte) studiert. Der Pflichtbereich Mittelschulpädagogik und -didaktik enthält spezifische fächerübergreifende mittelschulpädagogische und -didaktische Studien (unter anderem zur Geschichte der Mittelschule, zu pädagogischen Aufgaben und gesellschaftlichen Funktionen der Mittelschule, zu Anforderungen an die Lehrerrolle und zu Theorien und Modellen zu Lern- und Erziehungsschwierigkeiten). Die Lehrveranstaltungen werden in den Bereichen Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie angeboten. Bei den drei Didaktikfächern stehen die didaktische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Aufgaben und Zielen, Themen und Inhalten, Methoden und Medien des Unterrichts im Vordergrund. Zwei Didaktikfächer sind entweder aus dem soziokulturellen oder aus dem naturwissenschaftlichen Bereich, das dritte Didaktikfach ist aus dem musischen Bereich (Kunst, Musik, Sport) oder Katholische oder Evangelische Religionslehre zu wählen. Deutsch oder Mathematik muss in jedem Fall in der Didaktikfachkombination enthalten sein. (Siehe Punkt 2).
Sonderpädagogische Fachrichtungen | 1. Didaktikfach | 2. Didaktikfach | 3. Didaktikfach |
---|---|---|---|
wahlweise:
| Deutsch | wahlweise: Englisch Geographie Geschichte Politik und Gesellschaft | wahlweise: Kunst Musik Sport Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre |
wahlweise:
| Mathematik | wahlweise: Biologie Chemie DaZ* Physik | wahlweise: Kunst Musik Sport Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre |
Alle Studierenden des modularisierten Lehramts für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktikfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).
Studierende für das Lehramt für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vomLehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte eingebracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersicht zum EWS (PDF, 107 KB).
Darüber hinaus müssen insgesamt 9 Leistungspunkte aus den Gesellschaftswissenschaften (wahlweise Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde) und Theologie bzw. Philosophie erbracht werden, davon mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie. Bei Fächerverbindungen mit evangelischer oder katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Theologie eingebracht werden.
Schulpraktika | ECTS- Punkte |
---|---|
Orientierungspraktikum (Das vierwöchige Orientierungspraktikum sollte idealerweise vor Studienbeginn abgeleistet werden.) | - |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 ECTS-Punkte |
| 6 ECTS-Punkte |
Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum | 3 ECTS- Punkte |
Das sonderpädagogische Praktikum der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung und das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum können durch das Intensivpraktikum ersetzt werden. Nähere Informationen zu den Praktika und den entsprechenden Anmeldemodalitäten finden Sie beim Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund- Mittel- und Förderschulen oder beim Kultusministerium.
Das achtwöchige Betriebspraktikum soll Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten. Das Praktikum kann in Blöcke von je zwei Wochen Dauer unterteilt werden. Das Betriebspraktikum kann auch in einem Betrieb des sozialen Bereichs (Waisenhaus, Kinderheim, Altenheim, Tagesstätte, Klinik, Erziehungsberatungsstelle, therapeutische Praxen usw.) abgeleistet werden.
Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.
Die Hausarbeit ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung (oder ggf. interdisziplinär vgl. LPO I § 29) anzufertigen. Dafür werden 18 ECTS Punkte vergeben.
Bereich | ECTS-Punkte mit Grundschuldidaktik | ECTS-Punkte mit Mittelschuldidaktik |
---|---|---|
Sonderpädagogische Fachrichtung vertieft | 90 | 90 |
Sonderpädagogische Fachrichtung als Qualifizierungsstudium | 30 | 30 |
Grundschulpädagogik und -didaktik | 36 | - |
3 Didaktikfächer (GS) | je 12 | - |
Mittelschulpädagogik und -didaktik | - | 9 |
3 Didaktikfächer (MS) | - | je 21 |
Erziehungswissenschaften (EWS) | 36 | 36 |
Gesellschaftswissenschaften | 9 | 9 |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 | 6 |
Sonderpädagogisches Pratkikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung | 6 | 6 |
studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum | ||
Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifzierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung) | ||
zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum | 3 | 3 |
Hausarbeit | 18 | 18 |
Gesamtpunktzahl | 270 | 270 |
Im Studiengang Lehramt Sonderpädagogik ist eine bestimmte, definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.
Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden.
Für jeden Teilbereich eines Studiengangs ist eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten zu erwerben. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik 270 ECTS-Punkte. Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie wissenschaftlich selbständig arbeiten können.
Ergänzend zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen und dem Studium der Didaktik Grundschule bzw. der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kann das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik durch das Studium eines zusätzlichen Faches, des sogenannten Erweiterungsfaches, erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:
Die Prüfung in einem Erweiterungsfach kann unter Umständen die Chancen auf eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach der zweiten Staatsprüfung verbessern.
Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.
Zunächst stellen Sie einen Online-Immatrikulationsantrag und danach senden Sie die entsprechenden Unterlagen persönlich an die Studentenkanzlei. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.
Die Lehrveranstaltungen im Didaktikfach Sport werden nur von der TU München angeboten. Für das Studium des Didaktikfachs Sport müssen Sie sich daher zusätzlich zur Immatrikulation an der LMU an der TUM bewerben und immatrikulieren.
Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.
Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB) (MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).
Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden.
Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts für Sonderpädagogik abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl der der sonderpädagogischen Fachrichtung und der Didaktikfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft.
Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.
Studenten, die die erste Staatsprüfung nach spätestens neun Hochschulsemestern ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch (Freischuss). Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).
Alle Studierende mit Ausnahme der Studierenden, die Englisch als Didaktikfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird dringend empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website des MZL.
Mit dem ersten Staatsexamen haben Sie das Studium an der Universität beendet. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren an, den Sie an Seminarschulen ableisten, die vom Kultusministerium bestimmt werden. Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen, das Ihnen die Befähigung vermittelt, an öffentlichen (und privaten) Förderschulen zu unterrichten. Die Regelungen zum Referendariat und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten.