Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Bachelor/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Der Bachelorstudiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ hat ein interdisziplinäres Profil, der zum tätigkeitsorientierten Einsatz im vor-, neben- und nachschulischen Bereich sowie in Verbindung mit dem konsekutiven PIR-Masterstudiengang (Modellstudiengang) zum Einsatz im Lehramt mit hörgeschädigten Schülern oder zu beruflichen Tätigkeiten mit spezifisch akademischem Profil führt (schulische Studienrichtung entspricht Lehramtsstudiengang).

Es werden fachspezifisches Wissen und Können in den Bereichen der medizinischen Grundlagen, der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, der Didaktik eines Unterrichts mit hörgeschädigten Schülern in unterschiedlichen Sprachlerngruppen, der Audiologie, Psychologie, Sprachwissenschaft und Phonetik sowie Fertigkeiten in der hörgeschädigtenspezifischen Kommunikation vermittelt. Studierende der Gehörlosenpädagogik erlangen Sprachkenntnisse im Bereich der Deutschen Gebärdensprache.

Fachübergreifend wird zu maßgeblichen Nachbardisziplinen des Faches Überblickswissen vermittelt, vernetztes Denken sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit werden geschult. Die Fähigkeit Wissen und Informationen zu recherchieren, zu bewerten, zu verdichten und zu strukturieren wird ausgebildet.

Auf Vermittlungskompetenzen, Präsentationstechniken und hörgeschädigtenspezifisch relevante Didaktika wird, nicht nur im Hinblick auf der Ausrichtung auf das Lehramt, Wert gelegt.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Hinweis zum nicht lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang PIR: Angestrebtes berufliches Einsatzfeld ist hier der vor-, neben- und nachschulische Bereich der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik; auch hier ist später eine weitere Qualifizierung durch entsprechende Masterstudiengänge möglich. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs PIR bei Hörschädigung können nach Studienabschluss Tätigkeiten in sämtlichen Handlungsfeldern der Prävention, Inklusion und Rehabilitation von Menschen jeden Alters mit Hörschädigung, einschließlich Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, aufnehmen; zum Beispiel in der pädagogisch-audiologischen Frühförderung, pädagogisch-audiologischen Beratung, Hör-Sprech-Sprachförderung, Diagnostik, Betreuung, Begleitung, Beratung, Verbandsarbeit, im Kommunikationstraining oder als Schriftdolmetscher.

Hinweis zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang PIR: Die erfolgreich abgeschlossene Bachelorprüfung ist fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem konsekutiven Masterstudiengang, über den wiederum die Zugangsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung für Lehramt für Sonderpädagogik (Förderschwerpunkt Hören – visuell-auditive Ausrichtung = Gehörlosenpädagogik oder Förderschwerpunkt Hören – auditiv-visuelle Ausrichtung = Schwerhörigenpädagogik) erworben werden können. Bitte informieren Sie sich bei der Fachstudienberatung über die Möglichkeit einer Hinzuwahl von lehramtsbezogenen Erweiterungsfächern. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs PIR bei Hörschädigung (Modellstudiengang) nehmen nach Abschluss des Bachelorstudiums das Studium im Masterstudiengang PIR ̶ Gehörlosenpädagogik (Modellstudiengang) oder im Masterstudiengang PIR-Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) auf, legen die Masterabschlussprüfung und die Erste Staatsprüfung für Lehramt für Sonderpädagogik ab. Somit sind sie befähigt, den Vorbereitungsdienst als Lehrer für gehörlose Schüler oder Lehrer für schwerhörige Schüler anzutreten.

Mit Ihrer Berufsorientierung sollten Sie nicht erst kurz vor oder sogar erst nach Ihrem ersten akademischen Abschluss beginnen. Machen Sie die berufliche Orientierung zu einem Projekt, das Sie von den ersten Semestern an Ihr ganzes Studium über begleitet! Wir haben hier für Sie zahlreiche Tipps zusammengestellt, die Sie Schritt für Schritt im Laufe Ihres Studiums angehen oder aber auch nur einige davon herausgreifen können, die Ihnen relevant und nützlich erscheinen:

Wie schaffe ich mir eine berufliche Perspektive mit meinem Studienfach?

Erwünschtes Profil

Für den Bachelorstudiengang ist ein vertieftes Interesse an präventiven, inklusiven und rehabilitativen Handlungsfeldern der Gehörlosen- bzw. Schwerhörigenpädagogik von der frühen Kindheit bis zur Gerontologie bedeutend. Darüber hinaus ist die Bereitschaft zur Spezialisierung im Bereich Gehörlosenpädagogik oder Schwerhörigenpädagogik einschließlich der Erlangung entsprechender kommunikativer Fähigkeiten erforderlich. Des Weiteren werden Transferfähigkeit und Offenheit für Interdisziplinarität in Theorie und Praxis, Empirie und Wissenschaftlichkeit erwartet. Für den Bachelorstudiengang (Modellstudiengang) ist ein vertieftes Interesse am Lehramt für Sonderpädagogik in der Fachrichtung Gehörlosenpädagogik oder Schwerhörigenpädagogik und die Fortsetzung des Studiums im Master sowie das Ablegen der Ersten Staatsprüfung entscheidend. Darüber hinaus ist die Motivation zum Erwerb didaktischer und methodischer Kenntnisse und Kompetenzen sowie zur Erlangung hörgeschädigtenspezifischer kommunikativer Fähigkeiten bedeutsam. Transferfähigkeit und Offenheit für Interdisziplinarität, Empirie und Wissenschaftlichkeit werden über die gesamte Studiendauer hinweg erwartet.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Bachelor)
Abschlussgrad
Bachelor of Science (B.Sc.)
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Zugangsdetails

Wichtig

Mit der Wahl des Nebenfachs legen Sie sich von Anfang an auf die vor-/neben-/nachschulische Studienrichtung oder die schulische Studienrichtung fest. Bei Wahl des Lehramtsstudiengangs, der dem Modellstudiengang entspricht, immatrikulieren Sie sich unbedingt für PIR bei Hörschädigung mit Abschluss "Modellstudiengang".

Die Fächerkombination PIR bei Hörschädigung 120 ECTS mit Grundschulpädagogik und -didaktik für PIR bei Hörschädigung 60 ECTS ermöglicht zusammen mit einem an die Bachelorprüfung anschließenden Masterstudiengang (Modellstudiengang) die Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung für Lehramt für Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Hören – visuell-auditive Ausrichtung (Gehörlosenpädagogik) oder Förderschwerpunkt Hören – auditiv-visuelle Ausrichtung (Schwerhörigenpädagogik).

Link zum Fach
Bachelor Prävention, Inklusion und Rehabilitation

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester.

Das Studium umfasst Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule. Pflichtmodule sind ausnahmslos zu absolvieren; aus Wahlpflichtmodulen kann gewählt werden. Es darf nicht mehr als die erforderliche Anzahl an Wahlpflichtmodulen gewählt werden. Ein Wahlpflichtmodul wird spätestens durch Antreten einer dazugehörigen Modulprüfung, Modulteilprüfung oder Vorleistung gewählt; die Wahl ist unwiderruflich.

Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen sowie einer Modulprüfung oder einer oder mehreren Modulteilprüfungen, die für eine erfolgreiche Teilnahme mit einer bestimmten Anzahl an ECTS-Punkten und Noten versehen werden. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein, höchstens über zwei Semester. Der Umfang eines Moduls beträgt jeweils ein Vielfaches von drei ECTS-Punkten. Die Teilnahme an Modulen hängt von der Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen ab.

Der Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung beinhaltet folgende Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP):

1. und 2. Fachsemester

  • P 1 Medizinische Grundlagen
  • P 2 Grundlagen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation
  • P 3 Grundlagen der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik
  • P 4 Pädagogische Audiologie
  • WP 1 bis WP 10 Davon sind zwei Veranstaltungen unterschiedlicher Fachrichtung zu belegen.

3. und 4. Fachsemester

  • P 5 Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
  • P 6 Psychologie und Förderdiagnostik
  • P 7 Sprachwissenschaft und Phonetik
  • P 8 Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation
  • WP 11 / WP 12 Spezielle Fragen der Gehörlosenpädagogik und -didaktik / Schwerhörigenpädagogik und -didaktik

5. und 6. Fachsemester

  • P 9 Sprachtherapie I
  • P 10 Sprachtherapie II
  • WP 13 / WP 14 (Re-)Habilitative Handlungsfelder (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
  • WP 15 / WP 16 Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
  • WP 17 / WP 18 Blockpraktikum (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
  • WP 19 / WP 20 Studienbegleitendes Praktikum (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)

Der Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) beinhaltet folgende Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP):

1. und 2. Fachsemester

  • P 1 Medizinische Grundlagen
  • P 2 Grundlagen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation
  • P 3 Grundlagen der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik
  • P 4 Pädagogische Audiologie
  • WP 1 bis WP 10 Davon sind zwei Veranstaltungen unterschiedlicher Fachrichtung zu belegen.

3. und 4. Fachsemester

  • P 5 Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
  • P 6 Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation
  • P 7 Schulpädagogik (EWS)
  • P 8 Allgemeine Pädagogik (EWS)
  • P 9 Psychologie (EWS)
  • WP 11 / WP 12 Spezielle Fragen der Gehörlosenpädagogik und -didaktik / Schwerhö-rigenpädagogik und -didaktik

5. und 6. Fachsemester

  • P 10 Psychologie und Förderdiagnostik
  • P 11 Sprachwissenschaft und Phonetik
  • WP 13 / WP 14 Didaktik im Förderschwerpunkt Hören (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
  • WP 15 / WP 16 Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
  • WP 17 / WP 18 Blockpraktikum (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
  • WP 19 / WP 20 Studienbegleitendes Praktikum (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)

Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten. Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich als vorteilhaft.

Der Bachelorstudiengang umfasst 120 ECTS im Hauptfach und 60 ECTS im Nebenfach.

Dabei ist wählbar:

  • der lehramtsbezogene Zwei-Fach-Bachelorstudiengang PIR als Modellstudiengang, zu dem ausschließlich das Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik 60 ECTS hinzugewählt werden kann (im Verlauf des Studiums werden insbesondere vergleichbar dem Lehramtsstudiengang mit Abschluss Lehramt für Sonderpädagogik Kenntnisse in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen vermittelt, nämlich der vertieften Fachrichtung und der als Qualifizierungsstudium hinzutretenden Fachrichtung), oder alternativ:
  • der nicht lehramtsbezogene Zwei-Fach-Bachelorstudiengang PIR, zu dem die im Folgenden aufgelisteten Nebenfächer hinzuwählbar sind.

    Bitte beachten Sie: nur bei den Nebenfächern Pädagogik und Psychologie wird die zeitliche Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen im Haupf- und Nebenfächern zugesichert.

Als Nebenfach wählbar ist:

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

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