Sport (Lehramt Gymnasium/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Fach Sport wird an der Technischen Universität München (TUM) angeboten. Wenn Sie sich für Sport als Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Gymnasien entscheiden, müssen Sie sich sowohl an der TUM als auch an der LMU einschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der einer Sporteignungsprüfung unterziehen müssen. Dafür gelten bestimmte Fristen und Termine. (www.bayspet.de)

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Sport (Lehramt / Gymnasium)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
8 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsprüfung
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsprüfung
Link zum Fach
Lehramt Sport (TUM)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Weitere Zulassungsvorassetzung zur 1. Staatsprüfung für Sport:

  • Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht älter als drei Jahre).
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer).
  • Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden; das Nähere regelt eine Bekanntmachung des Staatsministeriums.

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden.
Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Gymnasien sind folgende Praktika zu absolvieren:


  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150-160 Unterrichtsstunden (es ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein achtwöchiges Betriebspraktikum

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des MZL und auf den Seiten der Praktikumsämter Oberbayern West und Oberbayern Ost.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 273 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Angebote zur Studienorientierung

Praktika Lehramt an Gymnasien

Informationen zum Orientierungspraktikum, Betriebspraktikum, pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und studienbegleitenden Praktikum

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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